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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Voraussetzungen für das Lesenlernen − analog und digital“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Richtlinie
zur Förderung von Projekten zum Thema
„Voraussetzungen für das Lesenlernen − analog und digital“
im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung1

Vom 16. Juli 2024

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF, https:/​/​www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/​) wird die Bedeutung von Digitalisierung im Bildungs­bereich durch das Handlungsfeld „Technologisch-pädagogische Entwicklungen im Bildungsgeschehen gestalten und nutzen“ herausgestellt. Nachdem sich die bisherige Forschungsförderung des BMBF hier auf Grundsatzfragen, Gelingensbedingungen und die Gestaltung von Bildungsprozessen in allen Bildungsbereichen bezog, konkretisierte die Richtlinie zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ das Thema für den Bereich der Elementarpädagogik. Auch auf Grundlage von Ergebnissen der Richtlinie „Qualitätsentwicklung für gute Bildung in der frühen Kindheit“ des BMBF (2018 bis 2023) sollen nun mit dieser hier vorliegenden Förderrichtlinie spezifische Anforderungen und Möglichkeiten in den Blick genommen werden, die sich für die frühe Bildung ergeben – und zwar in der frühen Leseförderung auch in Anbetracht fortschreitender Digitalisierung in allen Lebensbereichen. Es gilt, identifizierte Forschungslücken zu schließen und Wissen bereitzustellen, um nachhaltig wirksame Maßnahmen implementieren zu können.

Der Elementarbereich ist in den vergangenen Jahren als erste Bildungseinrichtung von Kindern und als Basis des Bildungswesens anerkannt worden – unter anderem haben alle Bundesländer Bildungspläne veröffentlicht, die die inhaltliche Ausgestaltung der frühpädagogischen Arbeit rahmen. Der sprachlichen Bildung wird in den Bildungsplänen aller Länder jeweils ein eigenes Kapitel gewidmet – zurecht, denn Sprachvermögen ist eine Schlüsselkompetenz. Sie ist für erfolgreiches Lernen genauso wichtig wie für beruflichen Einstieg und berufliche Entwicklung und – nicht zu unterschätzen: für eine adäquate Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ausgehend von dieser Grundannahme und dem Befund, dass sich ein beträchtlicher Teil der Unterschiede im Bildungserfolg durch den sprachlichen Entwicklungsstand erklären lassen, den die Kinder bis zur Einschulung erreicht haben, sind in den vergangenen Jahren vielfältige Projekte und Programme entstanden, die die sprachlichen Er­fahrungen der Kinder frühzeitig, das heißt schon im Elementarbereich, unterstützen – mit dem Ziel, für mehr Chancengerechtigkeit schon vor Schulbeginn zu sorgen und sicherzustellen, dass möglichst alle Kinder mit vergleichbaren Lernchancen in die Schule starten.

In den elementarpädagogischen Einrichtungen werden Kindern vielfältige Erfahrungen mit der Erzähl-, Buch- und Lesekultur ermöglicht. Diese Erfahrungen sollen neben der sprachlichen Bildung auch bereits die bei den Kindern vorhandene Neugier auf die Schriftsprache und auf das Lesen fördern. Einige Programme und Projekte unterstützen sogenannte Vorläuferfertigkeiten für das Lesen, wie beispielsweise die phonologische Bewusstheit. Andere richten den Blick auf alltagsintegrierte Angebote, in denen Kinder sich auf unterschiedliche Weise mit Schrift und Sprache auseinandersetzen. Gemeinsam ist all diesen Angeboten die Annahme, dass Kinder vor Eintritt in die Schule bereits vielfältige positive und spielerische Erfahrungen mit Erzähl-, Buch-, und Lesekultur gesammelt haben sollten. Diese bilden die Grundlage für basale Leselernprozesse und eröffnen Kindern ein Verständnis von der Struktur und Funktion der Sprache sowie des Lesens im Sinne einer „emergent literacy“ oder „early literacy“. Der Elementarbereich er­möglicht über diese Erfahrungen hinaus den Einstieg ins Lesenlernen und grenzt sich dabei dennoch vom schulischen Vermitteln des Lesens ab.

Die Auseinandersetzung von Kindern mit der Schriftsprache ist insbesondere vor dem Hintergrund ihrer zunehmenden Bedeutung in den Bildungsinstitutionen relevant. Ist im Elementarbereich die Interaktion weitestgehend noch alltagssprachlich geprägt, so nimmt mit dem Übergang in die Schule und in deren weiterem Verlauf die Bedeutung von Bildungssprache zu. Dieses sprachliche Register prägt den schulischen Alltag mit steigender Klassenstufe immer mehr und sein Erwerb kann daher als Grundlage für den schulischen Erfolg gesehen werden. Da die Bildungssprache an den Regeln der Schriftsprache orientiert ist, kann die Beschäftigung mit Schriftsprache zur Aneignung relevanter Merkmale der Bildungssprache beitragen. Chancengerechtigkeit wird also wesentlich auch befördert durch eine frühe Eröffnung entsprechender Erfahrungsräume mit der Schriftsprache. Deren Anzahl und Qualität gilt es zu erhöhen, damit jedes Kind sein volles Bildungspotenzial ausschöpfen kann. Die derzeit große Zahl von Kindern und Jugendlichen mit geringen Lesekompetenzen erfordert die systematische Förderung bildungssprachlicher Kompetenzen schon ab dem Elementarbereich. Dies wurde nicht zuletzt durch die Ergebnisse der PISA-Studie 2022 verdeutlicht, die 25 % der Schülerinnen und Schüler als „leistungsschwach“ im Kompetenzbereich Lesen ausweisen. In die gleiche Richtung wiesen auch die Ergebnisse der IGLU-Studie 2021, gemäß derer ein Viertel der Kinder beim Lesen nicht den international festgelegten Mindeststandard erreicht, der grundlegend für das weitere erfolgreiche Lernen nötig ist.

Zur Unterstützung der Entwicklung von Bildungs-, Entwicklungs- und Teilhabepotenzialen werden zunehmend auch digitale Formate als Ergänzung des pädagogischen Alltags diskutiert, dies auch ausgehend von einem sich wandelnden Alltag, der die Nutzung digitaler Medien bereits durch sehr junge Kinder miteinschließt. So können digitale Medien zunehmend auch in Bildungseinrichtungen neue Möglichkeiten eröffnen, sich spielerisch mit Buchstaben und Lauten auseinanderzusetzen und mehrsprachig zu kommunizieren. Schließlich können sie auch für eine individuellere Förderung von Kindern mit bestimmten Nachhol- beziehungsweise Unterstützungsbedarfen eingesetzt werden. Aus dieser Perspektive stellt sich die Frage, ob beziehungsweise auf welche Weise bereits elementarpädagogischen Einrichtungen die Aufgabe zukommt, Kindern die zukünftige Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Welt zu ermöglichen. Ob und wie beziehungsweise wie häufig digitale Medien im pädagogischen Alltag genutzt werden soll(t)en, ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen und bedarf empirischer Untersuchungen.

Zugleich wird die soziale, kulturelle und migrationsbedingte Vielfalt der Kinder in den elementarpädagogischen Einrichtungen größer und damit die Bildungsvoraussetzungen auch in sprachlicher Hinsicht verschiedener. Gerade die migrationsbedingte Mehrsprachigkeit dieser Kinder birgt große Potenziale für die allgemeine Sprachentwicklung, erfordert aber geeignete Konzepte, die durch digitale Formate unterstützt werden können. Die Heterogenität der Kinder befördert auch eine Vielfalt pädagogischer Zugänge, um den Kindern möglichst adäquate und individualisierte Angebote unter Aufgreifen mitgebrachter Erfahrungen der Kinder machen zu können. Hier können digitale Formate erweiterte Möglichkeiten bieten, sofern es pädagogischen Zielen dient. Dazu braucht es neben der Infrastruktur und dem Verständnis von elementarpädagogischen Einrichtungen als Lernorte eine Professionalisierung und Diversitätssensibilisierung der Fachkräfte in diesem Bereich: Sie müssen sich auf inhaltlicher Ebene den Möglichkeiten und Grenzen einer auch digitalen Beschäftigung der Kinder mit Schrift und Sprache widmen.

Ziel der geplanten Förderrichtlinie ist es,

Methoden zu entwickeln, um Kinder unter Berücksichtigung ihrer (auch sprachlich) diversen Ausgangsvoraus­setzungen bestmöglich auf das Lesenlernen in der Grundschule vorzubereiten um den Erwerb der Basiskompetenz Lesen zu stärken,
die Potenziale analoger wie digitaler Medien für die Förderung der Auseinandersetzung mit Schrift und Sprache für das Lesenlernen bereits in der frühen Bildung zu sichern und zu verbessern,
Möglichkeiten, Potenziale und mögliche Grenzen einer Verschränkung von analogen und digitalen Wegen dieser Auseinandersetzung zu erforschen und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen für die Bildungspraxis bereitzustellen.

1.2 Zuwendungszweck

Es sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die Wissen für eine erfolgreiche Implementierung von wissenschaftsbasierten und praxistauglichen Maßnahmen der digitalen oder der analogen und digitalen Förderung von frühen (schrift-)sprachlichen Fähigkeiten in Hinblick auf das Lesenlernen bereitstellen und dabei Möglichkeiten für deren Transfer in die pädagogische Praxis aufzeigen. In den Projekten soll die Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis von Anfang an mitgedacht werden. Daher werden Verbünde, die mit Praxispartnern (das heißt mit Kitas, Schulen, Betrieben, Vereinen, Organisationen oder anderen in der Lebenswelt der Menschen agierenden Stellen) kooperieren, bevorzugt.

Dabei sollen die Praxispartner bereits frühzeitig und intensiv in den Forschungsprozess einbezogen werden, um eine höhere Relevanz und Akzeptanz der Ergebnisse und Erkenntnisse in der Praxis zu erreichen. Netzwerke von Akteurinnen und Akteuren oder Institutionen können gegebenenfalls sowohl zur Generierung und Bearbeitung von geeigneten Fragestellungen als auch zu deren praxisnahen Umsetzung und Verbreitung wesentlich beitragen. Besonders gewünscht sind auch Forschungsprojekte, die die Bildungsadministration und/​oder Entscheidungs­trägerinnen und -träger mit einbeziehen (zum Beispiel Landesinstitute, Qualitätseinrichtungen der Länder, Kita-/​Schulträger, Verbände). Dies soll im Idealfall dazu dienen, bereits im Forschungsprozess den Transfer vorzubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären.

Die gezielte Förderung von Kindern mit erhöhtem Risiko für Schwierigkeiten beim Leseerwerb ist besonders erwünscht. Dies kann Gegenstand der Forschungsprojekte sein, wenn die entsprechende gezielte Förderung sich gut in den Alltag der sprachlichen Bildung in der Bildungsinstitution integrieren lässt.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR2 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Entsprechend der oben genannten Zielsetzung sollen Projekte zu nachfolgend genannten Themenbereichen gefördert werden. Dabei können auch Verschränkungen der Themenbereiche berücksichtigt werden.

Es ergeben sich unter anderem Forschungsfragen

zur systematischen Unterstützung der Auseinandersetzung der Kinder mit der Erzähl-, Buch- und Lesekultur auch auf digitalem Weg in der frühen Bildung;
zur Gestaltung von digitalen Rahmenbedingungen, um den Aufbau einer frühen Lesekompetenz in Institutionen und an den Schnittstellen zum sozialen Umfeld bestmöglich zu unterstützen;
zur Entwicklung von Diagnostikverfahren, Förderkonzepten und Professionalisierungsmaßnahmen auch in der digitalen Förderung literaler Fähigkeiten in Bezug auf das Lesen im Elementarbereich und im Übergang in die Schule;
zum Einbezug multiprofessioneller Teams und weiterer, auch nicht-pädagogischer Akteurinnen und Akteure in die Förderung der frühen Voraussetzungen für das Lesenlernen: Dazu zählen etwa ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren und die Eltern beziehungsweise die Familien der Kinder;
zur frühen Identifikation und Förderung von Kindern, die einem erhöhten Risiko unterliegen, sich später zu schwachen Lesenden zu entwickeln, und zur Untersuchung eines möglichen spezifischen Mehrwertes des Ein­bezugs digitaler Medien gerade für das Lesenlernen dieser potenziell schwachen Lesenden;
zu Konzepten der Spracherziehung und -bildung, die die Vorteile der Mehrsprachigkeit in Bezug auf das Lesenlernen nutzen und mögliche Nachteile ausgleichen.

Die aufgeführten Aspekte sind nicht als abschließend anzusehen.

Gefördert werden anwendungsorientierte Grundlagenforschung und/​oder gestaltungsorientierte empirische Forschung. Die Maßnahmen, die in diesen Forschungsprojekten entwickelt werden, sollen theoretisch und empirisch fundiert und zugleich praxistauglich und auf andere Kontexte übertragbar sein.

In den Forschungsprojekten sollen sowohl die Anwendung der Forschungsergebnisse in der Praxis als auch der Transfer der Ergebnisse von Anfang an als Teil des Forschungsprozesses berücksichtigt werden. Zur Stärkung des Anwendungsbezugs und des Transfers wird bei der Entwicklung und modellhaften Erprobung der Maßnahmen der Einbezug von Praxispartnern (zum Beispiel Kindertagesstätten, Trägern) sowie von weiteren Stakeholdern, die für den Transfer von Erkenntnissen im Bildungsbereich eine wichtige Rolle einnehmen (Kommunen, Behörden, Verbände etc.), ausdrücklich erwartet.

In besonders begründeten Einzelfällen – beispielsweise bei Längsschnittuntersuchungen oder langfristig angelegten Implementationsstudien – kann, basierend auf den Zwischenergebnissen, zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Förderphase in der Regel von bis zu drei Jahren beantragt werden.

Sofern das fachlich naheliegend ist, wird von den geförderten Projekten ein inhaltlicher Austausch mit „BiSS-Transfer“ sowie den vom BMBF geförderten Projekten der Leseförderung im Bereich der Frühen Bildung und im Forschungsschwerpunkt „Sprachliche Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ erwartet. Dieser muss bei der Beantragung nicht nachgewiesen werden.

Zur Unterstützung des Transfers sind durch das BMBF Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation begleitend zu den Projekten vorgesehen (siehe https:/​/​www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/​de/​Infothek-1864.html). Die unter dieser Förderrichtlinie geförderten Projekte verpflichten sich, diese Maßnahmen zu unterstützen. Diese Maßnahmen sind unabhängig von eigenen Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation zu sehen.

Forschung zu den oben genannten Themen erfordert in der Regel eine interdisziplinäre Zugangsweise. Daher haben interdisziplinär angelegte Forschungsprojekte ausdrücklich Vorrang. Neben den klassischen Bezugsdisziplinen der Bildungsforschung wie Erziehungswissenschaft, Mediendidaktik, Soziologie, Psychologie, Linguistik, Sprach- und Literaturdidaktik können auch weitere Disziplinen beteiligt sein.

Die Qualifizierung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern ist in allen Projekten dazustellen. Die Einstellung von Doktorandinnen und Doktoranden beziehungsweise Postdoktorandinnen und Post­doktoranden kann daher mit Projektstellen gefördert werden. In diesem Fall soll die wissenschaftliche Qualifizierung der Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber mit der Projektarbeit so verschränkt werden, dass eine erfolgreiche wissenschaftliche Qualifikation parallel zur Mitarbeit im Forschungsprojekt sichergestellt wird.

Nicht gefördert werden kommerziell orientierte Produktentwicklungen und die reine Entwicklung und Erprobung von Materialien. Ebenso wird auch die reine Entwicklung von Apps und die Entwicklung von Plattformen nicht gefördert.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, die an der Umsetzung der Forschungsprojekte mitwirken (zum Beispiel auch Gemeinden, kreisfreie Städte, Verbände, Bildungseinrichtungen).

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, sonstige nichtwirtschaftliche Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen, wenn sie im Förderantrag den Bezug zwischen dem beantragten Projekt und grundfinanzierten Aktivitäten explizit darstellen beziehungsweise beides klar voneinander abgrenzen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass in einem Projekt mindestens ein Zuwendungsempfänger eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung ist.

Anträge von Verbundprojekten sind ausdrücklich erwünscht. Verbundprojekte setzen sich aus mehreren Forschungsteams zum Beispiel aus verschiedenen Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung zusammen. Im Fall von Verbundprojekten wird eine gemeinschaftliche Bewerbung der Interessentinnen und Interessenten vorausgesetzt.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleiche BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

Herausforderungen der Praxis und Anwendungswissen sollen von Anfang an in die Forschung einbezogen werden und ein Wissensaustausch zwischen Praxis, Administration und Wissenschaft befördert werden. Bei der Ausgestaltung des Forschungsprojekts sollen die Bedarfe der Praxis durch einen angemessenen Einbezug der praktischen und administrativen Ebene von Anfang an berücksichtigt werden, um bereits im Forschungsprozess den Transfer vor­zubereiten beziehungsweise die Voraussetzungen für die Implementierung der Ergebnisse in der Praxis zu klären. Die entsprechende Einbindung ist im Arbeitsplan zu verankern und darzustellen.

Projektleiterinnen und Projektleiter der antragstellenden Institution müssen durch einschlägige Expertise ausgewiesen sein.

Die Nutzung vorhandener Daten zur Beantwortung der Forschungsfrage ist einer eigenen Datenerhebung vorzuziehen. Der Bedarf an eigenen Datenerhebungen ist zu begründen. In diesem Fall ist die Anschlussfähigkeit an bestehende Datensätze zu beachten. Die entsprechende Stellungnahme ist Teil der Begutachtung (siehe Nummer 7.2).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Der Zeitraum kann in der Regel bis zu drei Jahre betragen. In besonders begründeten Einzelfällen, beispielsweise um eine längerfristig erfolgreiche Kooperation mit Praxispartnern aufzubauen, ist eine längere Laufzeit von bis zu vier Jahren möglich. Die Notwendigkeit der Laufzeit von mehr als drei Jahren ist im Antrag darzustellen und zu begründen.

In besonders begründeten Einzelfällen – beispielsweise bei Längsschnittuntersuchungen oder langfristig angelegten Implementationsstudien – kann, ausgehend von der jeweiligen Forschungsfrage und dem Forschungsdesign, zu einem späteren Zeitpunkt eine Anschlussförderung in der Regel von bis zu drei Jahren beantragt werden. Die Projekte werden in einem separaten Auswahlverfahren und auf Basis vorgelegter Zwischenergebnisse für eine zweite Förderphase ausgewählt. Ein Anspruch auf Förderung einer zweiten Phase besteht nicht.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/​Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Beantragt werden können Mittel für das zusätzlich notwendige Projektpersonal, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Sach-, Investitions- und Reisemittel. In begründeten Fällen können auch Mittel für Aufträge an Dritte beantragt werden. Bei Bedarf können Mittel für Gebühren für Archivierungsdienstleistungen von Forschungsdatenzentren und Gebühren zur Sekundärnutzung von Daten be­ziehungsweise Mittel für das Datenmanagement (Aufbereitung, Dokumentation, Anonymisierung etc.) selbst generierter Daten beantragt werden. Mittel, die im Zusammenhang mit Open Access-Veröffentlichungen (beispielsweise Veröffentlichungsgebühren von Open Access-Zeitschriften, Open Access-Druckerzeugnissen oder Mittel, die für deren Erstellung benötigt werden) oder offenen Bildungsmaterialien („Open Educational Resources“) stehen, können ebenfalls geltend gemacht werden.

Das BMBF fördert den fachlichen Austausch und die Vernetzung der an den bewilligten Forschungsprojekten Beteiligten durch die Durchführung von Workshops, Symposien und gegebenenfalls anderen Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist verpflichtend. Zu Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit dem Forschungsschwerpunkt stattfinden, können für in der Regel bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen pro Jahr (bei Verbundprojekten pro Teilprojekt) Mittel in Höhe von bis zu 400 Euro pro Person beantragt werden.

Alle zwei Jahre findet in der Regel eine Bildungsforschungstagung des BMBF statt, die unter anderem zur Vernetzung und zur Präsentation der im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung geförderten Projekte dient. In diesem Zusammenhang können für üblicherweise bis zu zwei der am Projekt beteiligten Personen (bei Verbundprojekten pro Teilprojekt) pro Tagung bis zu 400 Euro beantragt werden. Die nächste Tagung findet voraussichtlich 2025 statt.

Das BMBF ist weiterhin bestrebt, den nationalen und internationalen Austausch im Bereich der empirischen Bildungsforschung zu verbessern. Dafür können maximal pro beantragter wissenschaftlicher Stelle pro Jahr in der Regel für bis zu zwei Reisen zu nationalen Tagungen und Kongressen bis zu 800 Euro je Reise und für in der Regel maximal eine Reise ins europäische Ausland bis zu 1 200 Euro beantragt werden. Für außereuropäische Reisen sind immer gesonderte Erläuterungen und Kalkulationen vorzulegen.

Um den Austausch aller Projektbeteiligten untereinander zu gewährleisten, sollen diese jährlich in mindestens einer Veranstaltung über ihre Arbeiten berichten, sodass ein Forschungsnetzwerk entsteht.

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZAV)“ beziehungsweise der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ als zuwendungsfähige Ausgaben beziehungsweise Kosten an­erkannt werden.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften“ (ANBest-Gk) und die „Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung auf Ausgabenbasis“ (BNBest-BMBF 98) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abruf­verfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit be­auftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Wenn der Zuwendungsempfänger zur Bearbeitung der Forschungsfrage (Bildungs-)Materialien entwickelt, sollen diese der Öffentlichkeit zur unentgeltlichen Nutzung (als offene Bildungsmaterialien – „Open Educational Resources“) über elektronisch zugängliche Bildungsressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Um Forschungsergebnisse für die Praxis nutzen zu können, ist eine allgemein verständliche Ergebnisaufbereitung erforderlich. Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die Ergebnisse ihrer Projekte außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites bildungspolitisch interessiertes Publikum aufzubereiten.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

Mit dem Antrag auf Zuwendung sind die geplanten Maßnahmen zum Umgang mit im Projekt gewonnenen Forschungsdaten darzustellen. Im Projekt ist ein Forschungsdatenmanagementplan anzufertigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einem vom Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) anerkannten Forschungsdatenzentrum (https:/​/​www.konsortswd.de/​datenzentren/​alle-datenzentren/​), zum Beispiel über den Verbund Forschungsdaten Bildung (https:/​/​www.forschungsdaten-bildung.de), zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaftlichen Community zur Verfügung gestellt.

Um die Weitergabefähigkeit der Daten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Zuwendungs­empfänger Standards des Forschungsdatenmanagements einhalten. Hinweise und weitere Informationen finden Sie unter www.forschungsdaten-bildung.de/​daten-managen.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

DLR Projektträger
Bereich Bildung, Gender; Abteilung empirische Bildungsforschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn 

Ansprechpersonen sind:

Frau Dr. Wiebke Hortsch (Wiebke.Hortsch@dlr.de, Telefon: 0228/​3821 2009)

Herr Dr. Benedict Kaufmann (Benedict.Kaufmann@dlr.de, Telefon: 0228/​3821 1788) 

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Es wird empfohlen, vor der Einreichung von förmlichen Förderanträgen mit den Ansprechpersonen im Projektträger Kontakt aufzunehmen. BMBF und Projektträger planen die Durchführung einer Informations- und Beratungsveranstaltung für Interessierte. Interessentinnen und Interessenten wird die Teilnahme empfohlen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter https:/​/​www.empirische-bildungsforschung-bmbf.de/​de/​Infoveranstaltung-Fruehe-Bildung-Lesen-2341.html. Auf dieser Seite werden durch den Projektträger auch Informationen zeitnah im Anschluss an die Beratungsveranstaltung zur Verfügung gestellt.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=bmbf abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=BFK&b=BKM_​LESEN).

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger (Anschrift siehe Nummer 7.1) bis spätestens zum

22. Oktober 2024

zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. Die Projektskizzen sind am 22. Oktober 2024 mit dem oben genannten elektronischen Antragssystem einzureichen. Es ist nicht notwendig, die Projektskizze oder das aus „easy-Online“ generierte Projektblatt zur Skizze zu unterschreiben. Rechtsverbindliche Unterschriften sind in erster Antragsstufe nicht notwendig, ebenso wenig wie eine postalische Einreichung der Unterlagen. Die Einreichung über das elektronische Antragssystem ist ausreichend.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze nach erfolgter Abstimmung vom vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die vorzulegende Projektskizze hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen. Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für den Abschnitt C der Gliederung insgesamt bis zu zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der Abschnitte A, B und D der Gliederung. Darüber hinausgehende Darstellungen und/​oder Anlagen müssen bei der Begutachtung nicht berücksichtigt werden.

Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A.
Allgemeine Angaben zum Forschungsprojekt (Deckblatt der Projektskizze):

Titel/​Thema des Forschungsprojekts und Akronym
Art des Projekts: Einzelprojekt oder Verbundprojekt (inklusive Anzahl der Projekte im Verbund)
Projektleitung (Hauptansprechperson, nur eine Person) beziehungsweise bei Verbünden Verbundkoordination (Hauptansprechperson, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und Projektleitungen aller Projekte im Verbund (pro antragstellender Einrichtung jeweils nur eine Person)
gegebenenfalls weitere beteiligte Akteurinnen und Akteure
geplante Laufzeit, geplanter Beginn des Projekts
Fördersumme (inklusive Projektpauschale/​Gemeinkosten/​Overheadpauschale)
B.
Inhaltsverzeichnis
C.
Beschreibung der Forschungsinhalte und weitere Erläuterungen zum Projekt:

0.
Kurze Zusammenfassung (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen)
I.
Ziele:

Fragestellung und Gesamtziel des Projekts
Bezug des Projekts zu den Zielen der Förderrichtlinie
II.
Darstellung des nationalen und internationalen Forschungsstands
III.
Herleitung des Forschungsbedarfs anhand von gesellschaftlichen, bildungspolitischen und/​oder bildungs­praktischen Herausforderungen
IV.
Beschreibung des Projektdesigns und der daraus resultierenden Projektarbeiten:

theoretischer Zugang/​analyseleitende Theorie(n)/​Hypothese(n)
Untersuchungsdesign mit Begründung der Methoden/​Verfahren
Unter Darlegung des Einbezugs der Kinder-Perspektive ist zu erläutern, ob und vor allem wie Kinder in ihrem jeweils altersspezifischen Lernen von den gewonnenen Forschungsergebnissen profitieren können.
kurze Beschreibung der Arbeitspakete und aussagekräftiger/​s Balkenplan/​Gantt-Chart sowie der Ein­bindung von/​Zusammenarbeit mit Praxis und/​oder Administration in den einzelnen Arbeitspaketen
sofern zutreffend: Stellungnahme zur Gewährleistung des Daten- oder Feldzugangs
sofern zutreffend: Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Verbundpartnern
Begründung der geplanten Projektlaufzeit
V.
Kooperation mit Praxis und/​oder Administration sowie Darstellung des angestrebten Transfer- und Distributions­konzepts:

Darstellung, wie durch Kooperation mit Praxis und/​oder Administration Forschungsergebnisse und Konzepte gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus der Praxis entwickelt, reflektiert, optimiert werden und dadurch die Berücksichtigung von Bedarfen der Bildungspraxis und/​oder der -administration sichergestellt ist.
Darstellung des Transfer- und Distributionskonzepts, aus dem hervorgeht, wie durch die Kooperation unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure aus Wissenschaft, Praxis und Administration die Forschungsergebnisse nachhaltig implementiert und in der Breite nutzbar gemacht werden. Neben der Beschreibung transferförderlicher Produkte sollen auch die Aktivitäten zum Aufbau und der Unterstützung von Netz­werken beschrieben werden, die auch nach der Projektlaufzeit Bestand haben können.
VI.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

konkrete Darstellung der Verbindung der Projektarbeiten mit den Qualifizierungsarbeiten von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern
D.
Anlagen (außerhalb der angegebenen Zeichenzahl), alle Anlagen sind als ein Dokument einzureichen:

I.
Angaben zum Finanzbedarf: Ausgaben beziehungsweise Kosten und Gesamtzuwendungsbedarf (sofern zutreffend inklusive der beantragten Projektpauschale/​Gemeinkosten/​Overheadpauschale). Bitte beachten Sie, dass diese Angaben mit dem Projektblatt zur Skizze übereinstimmen müssen (maximal 2 000 Zeichen inklusive Leerzeichen, bei Verbünden pro Verbundpartner).
II.
CV der Projektleitung und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter sowie Vorarbeiten mit Relevanz für die Projektdurchführung unter Einbezug folgender Punkte (pro Person maximal 3 000 Zeichen inklusive Leer­zeichen):

einschlägige Publikationen der letzten fünf Jahre (maximal fünf)
laufende Drittmittelprojekte mit Bezug zum geplanten Projekt (unter Angabe von Titel, Förderer und Umfang) einschließlich Darstellung der eigenen Forschungsarbeiten im Feld
erstellte und publizierte Forschungsdaten, Instrumente und dazugehörige Methodenberichte
Literaturverzeichnis
III.
Im Fall von geplanten Datenerhebungen sind vorzulegen (maximal 1 500 Zeichen inklusive Leerzeichen):

Stellungnahme zur Erhebung neuer Daten. Diese muss begründen, warum eine Nutzung von bereits vorhandenen Datenbeständen für die Untersuchung der Fragestellung nicht möglich ist. Dafür ist durch umfassende Information über die bei Forschungsdatenzentren vorhandenen Datensätze (zum Beispiel unter www.forschungsdaten-bildung.de/​daten-finden) zu prüfen, ob die Möglichkeit der Nutzung von Sekundärdaten besteht. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ferner ist darzulegen, wie die Anschlussfähigkeit der neu zu erhebenden Daten an bestehende Datensätze beachtet wird.
Darstellung der Realisierbarkeit des Daten- oder Feldzugangs (zum Beispiel Kontakte zu Personen und Institutionen aus der Praxis) sowie der gegebenenfalls zu erwartenden Genehmigungsauflagen für die Datenerhebung.
IV.
Im Fall der Arbeitsteilung und der Zusammenarbeit mit Dritten bei Verbundprojekten und bei Kooperationen (zum Beispiel mit Praxispartnern, Organisationen, Verbänden, Qualitätseinrichtungen der Länder) sind vor­zulegen:

grobe Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert (maximal 3 000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
Letter of Intent (LoI) müssen in der ersten Verfahrensstufe nicht eingereicht werden. Dies erfolgt ge­gebenenfalls nach Aufforderung zur Einreichung in der zweiten Verfahrensstufe (siehe unten Abschnitt D Nummer VI).

Die Projektskizzen müssen die aufgeführten Angaben enthalten, um eine gutachterliche Stellungnahme zu erlauben. Skizzen, die den oben genannten Anforderungen und dem Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Die eingegangenen Skizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

Relevanz der Fragestellung hinsichtlich der förderpolitischen Ziele (siehe Nummer 1) dieser Richtlinie und der im Fördergegenstand (siehe Nummer 2) formulierten Themen,
gesellschaftliche und/​oder bildungspolitische Relevanz der Fragestellung/​des Projekts (siehe Nummer 1) sowie der Kinder-Perspektive,
theoretische Fundierung unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen Forschungsstands,
innovatives Potenzial, insbesondere in Bezug auf Praxisinnovationen (Mehrwert für die Bildungspraxis),
Potenzial des Transfer- und Distributionskonzepts,
Qualität des Forschungsdesigns einschließlich der Angemessenheit der ausgewählten Untersuchungsmethoden,
Angemessenheit der Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis und/​oder Administration,
Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung, inklusive Angemessenheit der geplanten Projektlaufzeit,
Gewährleistung des Feld-/​Datenzugangs,
Expertise der beteiligten Personen/​Institutionen,
Angemessenheit der Interdisziplinarität,
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
Notwendigkeit der Erhebung eigener Daten sowie Nachnutzbarkeit der Daten (bei eigener Datenerhebung),
bei Verbundprojekten: Qualität der Organisation der Zusammenarbeit im Verbund.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen unter Hinzuziehung von externen Expertinnen und Experten ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Die Vorhabenbeschreibung ist Bestandteil des Antrags und gehört zur vollständigen Einreichung.

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen. Jeder Verbundpartner stellt entsprechend dem oben beschriebenen Vorgehen einen eigenen Förderantrag. Die im Verbund abgestimmte Vorhabenbeschreibung muss von jedem Verbundpartner als Anlage zum Förderantrag hochgeladen werden. Der Antrag eines Verbunds gilt nur dann als vollständig eingereicht, wenn die Förderanträge aller Verbundpartner (jeweils inklusive der abgestimmten Vorhabenbeschreibung) entweder elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur beziehungsweise TAN-basierten Unterschrift versehen oder postalisch und rechtsverbindlich unterschrieben beim DLR Projektträger eingereicht wurden.

Die Vorhabenbeschreibung hat den folgenden Vorgaben zu entsprechen. Der maximale Umfang der Vorhaben­beschreibung beträgt für die Abschnitte A bis C der Gliederung insgesamt 17 Seiten (inklusive der Zeichen in Tabellen, Abbildungen und Fußnoten; bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5-zeilig) zuzüglich der unter D genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/​oder Anlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Gliederung, die für die Skizze in Nummer 7.2.1 vorgegeben wurde, ist für die einzureichende Vorhaben­beschreibung beizubehalten. Darüber hinaus muss die Vorhabenbeschreibung folgende Angaben enthalten:

Zu Abschnitt C Nummer IV: Beschreibung des Arbeitsplans:

ausführliche Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete (bei Verbünden je Verbundpartner) inklusive des not­wendigen Projektmanagements, der inhaltlichen und zeitlichen Zwischenziele (aussagekräftiger/​s Balkenplan/​Gantt-Chart) und der projektbezogenen Ressourcenplanung,
detaillierte Beschreibung der Einbindung von Bildungspraxis und/​oder -administration.

Abschnitt C Nummer VII: Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung

Zu Abschnitt D Nummer III: Darstellung der geplanten Maßnahmen zum Umgang mit Forschungsdaten mit allen grundlegenden Informationen zur Datenerhebung, -speicherung, -dokumentation und -archivierung sowie zu ihrer Verfügbarmachung und zum voraussichtlichen Nutzen für sekundäranalytische Zwecke. Ferner sind Aussagen zur Rechtskonformität der Datennutzung (zum Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten, zur Einhaltung datenschutzrechtlicher und ethischer Anforderungen sowie zur Wahrung der urheberrechtlichen Ansprüche) zu tätigen.

Abschnitt D Nummer V: Detaillierte Darstellung des Verwertungspotenzials im Rahmen eines Verwertungsplans (Verwertungs-, Disseminations- und Transferkonzept; siehe Abschnitt C Nummer V)

Abschnitt D Nummer VI: Interessen- und/​oder Absichtserklärungen (LOI) von Partnerinnen und Partnern aus der Bildungspraxis und/​oder Bildungsadministration oder anderen für die Projektdurchführung notwendigen Koopera­tionspartnern mit konkreten Angaben zur geplanten Kooperation. Länderbezogene Anforderungen hinsichtlich der Kooperation mit Partnern aus der Bildungspraxis (beispielsweise Kindergärten oder Schulen) sind im Vorfeld zu eruieren und gegebenenfalls mit den zuständigen Stellen zu klären.

Soweit erforderlich, sind zudem weitere Erläuterungen und Konkretisierungen zur Umsetzung etwaiger Auflagen und Hinweise aus der ersten Verfahrensstufe vorzulegen.

Genaue Aufforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen Anträge werden einer vertieften Prüfung entlang der Kriterien der ersten Stufe und einer Prüfung eventueller Auflagen unterzogen. Zusätzlich zur ersten Auswahlstufe gelten folgende Bewertungs- und Prüfkriterien:

Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel
Angemessenheit des Forschungsdatenmanagements
Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme (inklusive Reichweite und Nachhaltigkeit)
Vorliegen von belastbaren Interessens- und Absichtserklärungen von Praxispartnern/​weiteren notwendigen Kooperationspartnern
soweit erforderlich: Umsetzung der formulierten Auflagen und Hinweise einschließlich der Einhaltung des empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032 gültig.

Bonn, den 16. Juli 2024

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Antje Scharsich

1
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nachfolgend auf die gleichzeitige Nennung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet, und nur die männliche Form verwendet. Sämtliche Nennungen gelten jedoch selbstverständlich gleichermaßen für alle Geschlechtsformen.
2
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
3
Mitteilung der EU-Kommission (2022/​C 414/​01) vom 28. Oktober 2022 (ABl. C 414 vom 28.10.2022, S. 1).
4
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare, Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
5
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

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