Startseite Allgemeines Richtlinie zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“
Allgemeines

Richtlinie zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

MIH83 (CC0), Pixabay
Teilen

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Richtlinie
zur Förderung von selbständigen Forschungsgruppen
im Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“

Vom 6. Januar 2025

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Im Gesundheitswesen werden medizinische Informationen aus der Patientenversorgung zunehmend digital erhoben. Ebenso generiert die biomedizinische Forschung immer größere Datenmengen. Um die Potenziale dieser bereits vorhandenen Daten aus der Forschung und der Gesundheitsversorgung noch besser auszuschöpfen, ist die Weiterentwicklung rechnergestützter Analysen und datengetriebener Forschungsansätze (eHealth) vonnöten. So können zukünftig in der Gesundheitsforschung aufwändige Laborunteruntersuchungen und klinische Studien zunehmend durch Computermodelle ergänzt oder ersetzt werden. Für diese In-silico-Modellierung biomedizinischer Prozesse sind die strukturierte Digitalisierung medizinischer Daten, die Ermöglichung einer institutionenübergreifenden Datennutzung sowie insbesondere auch die Nutzung und Entwicklung neuartiger Modellierungs- und Analyseansätze mit innovativen Methoden wie der künstlichen Intelligenz (KI) von größter Bedeutung.

Im Rahmen der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation des Bundes soll die datengetriebene Medizin weiterentwickelt und dafür auch die KI-basierte Diagnostik und Therapie verbessert werden. Dazu unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter anderem mit der Medizininformatik–Initiative (MII), dem Förderschwerpunkt Systemmedizin einschließlich der Computational Life Sciences sowie Fördermaßmaßnahmen in den Bereichen Datenanalyse und Datenteilen, Modellierung schwerer Infektionskrankheiten und Computational Neuro­science die Forschung und Entwicklung in den quantitativen, datengetriebenen Lebenswissenschaften an der Schnittstelle von Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik (MINT) und Medizin. Das BMBF leistet damit im Bereich eHealth einen wichtigen Beitrag, um die Chancen der Digitalisierung für die Medizin und Gesundheits­forschung zu nutzen und die Qualität in der Diagnostik, Therapie und Prävention von Erkrankungen zu verbessern.

Um mit der international rasch wachsenden Dynamik im Bereich eHealth Schritt halten zu können, muss Deutschland seine Forschungskapazitäten in Zukunft noch weiter ausbauen. Für die oben beschriebene In-silico-Modellierung biomedizinischer Prozesse werden hochqualifizierte, interdisziplinär ausgebildete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Schnittstelle von MINT und Medizin benötigt. Hier konkurriert die öffentlich geförderte Forschung mit anderen Disziplinen und der Industrie um die weltweit derzeit sehr gefragten Expertinnen und Experten für Informationstechnologie, Datenwissenschaften und KI.

Mit dem modular aufgebauten Förderschwerpunkt „Zukunft eHealth“ will das BMBF durch die gezielte Förderung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern früher Karrierestadien dazu beitragen, die besten Köpfe für eine wissenschaftliche Karriere im Bereich eHealth zu gewinnen und die Entwicklung innovativer In-silico-Ansätze für die Gesundheitsforschung vorantreiben.

Angesichts des Fachkräftemangels und des weltweiten Wettbewerbs um qualifizierte Fachkräfte ist es von essentieller Bedeutung, das gesamte vorliegende innovative Potenzial, alle Begabungen und Talente umfassend und angemessen in Wissenschaft, Forschung, Entwicklung und Anwendung einzubinden.

Der Anteil der von Frauen besetzten Führungspositionen in der deutschen Forschungslandschaft hat sich in den letzten Jahren zwar stetig, aber noch zu wenig erhöht. Es bedarf daher weiterer Anstrengungen, um durch mehr Chancengerechtigkeit dem damit verbundenen Kompetenzverlust aktiv entgegenzuwirken. Als Leistungsträgerinnen wirken herausragende Wissenschaftlerinnen außerdem als Rollenvorbilder und Impulsgeberinnen für junge Frauen. Sie können inspirieren und dabei unterstützen, ebenfalls eine Führungsposition im Wissenschaftssystem einzunehmen.1

Während es im bestehenden Wissenschaftssystem weitreichende Möglichkeiten für Frauen gibt, sich im akademischen Mittelbau, auf der Ebene von Promotionen und anschließenden Postdoc-Positionen zu qualifizieren, fehlen insbesondere Maßnahmen, die es Frauen – unter anderem auch im Sinne einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ermöglichen, sich zur Übernahme von Führungspositionen in der Wissenschaft zu qualifizieren.

Diese allgemeine Situation spiegelt sich auch im Bereich eHealth wider, einem stark expandierenden Forschungsfeld, das sich durch ein hohes Maß an Interdisziplinarität auszeichnet. Die Integration einer größeren Anzahl von hochqualifizierten Wissenschaftlerinnen ist auch hier von großer Bedeutung, um die notwendigen diversen Perspektiven und Expertisen in die Gestaltung einer innovativen digitalen Zukunft und Gesundheitsversorgung für alle einzubringen.2

1.1 Förderziel

Diese Förderrichtlinie zielt darauf ab, durch innovative, insbesondere auch KI-basierte, In-silico-Ansätze den Erkenntnisgewinn in der biomedizinischen Forschung voranzutreiben und die Prävention, Diagnose und Therapie von Krankheiten zu verbessern. Gleichzeitig sollen qualifizierte Wissenschaftlerinnen im Bereich eHealth auf ihrem Weg zur Lebenszeitprofessur oder einer vergleichbaren Führungsposition unterstützt und so dauerhaft im Wissenschafts­system gehalten werden. So soll erreicht werden, dass sich mehr hochqualifizierte Frauen für eine Fortsetzung ihrer wissenschaftlichen Karriere im Bereich eHealth entscheiden, um dort die Präsenz weiblicher Wissenschaftler in Führungspositionen zu erhöhen und Rollenvorbilder zu schaffen.

Die Förderrichtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zu den gleichstellungspolitischen Zielen der Bundesregierung. Dazu gehört, die Chancen von Frauen in Wissenschaft, Forschung und Innovation zu erhöhen, um eine tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.

Die strukturellen Förderziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn mittelfristig die Beteiligung und Sichtbarkeit von Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen im Bereich eHealth erhöht wird und dadurch mehr Rollenvorbilder für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung stehen sowie langfristig die Anzahl der mit Frauen besetzten W3-Professuren beziehungsweise äquivalenten Führungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Bereich eHealth erhöht wurde. Die wissenschaftlich-inhaltlichen Ziele der Förderrichtlinie sind erreicht, wenn neue oder verbesserte In-silico-Methoden und Analysewerkzeuge für die Gesundheitsforschung beziehungsweise die biomedizinische Grundlagenforschung entwickelt wurden, die Sekundärnutzung von Daten für verbesserte Anwendungen in der Gesundheitsversorgung ausgeweitet wurde und der Erkenntnisgewinn über Publikationen der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurde.

Diese Förderrichtlinie gilt in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe

https:/​/​www.gesundheitsforschung-bmbf.de/​files/​Rahmenprogramm_​Gesundheitsforschung_​barrierefrei.pdf.

1.2 Zuwendungszweck

Zuwendungszweck ist die Förderung von selbständigen eHealth-Forschungsgruppen unter der Leitung von Wissenschaftlerinnen an Hochschulen. Mit der Leitung und Umsetzung eines eigenständig und längerfristig konzipierten Forschungsprogrammes an einer deutschen Hochschule und dem Aufbau einer Forschungsgruppe wird herausragenden Wissenschaftlerinnen die Möglichkeit eröffnet, sich national wie international zu profilieren und ihre Führungsqualitäten weiter auszubauen.

Die Ergebnisse der geförderten Vorhaben dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden als Einzelvorhaben selbständige Forschungsgruppen, die von Wissenschaftlerinnen geleitet werden und Fragestellungen der datengetriebenen Gesundheitsforschung oder computergestützten biomedizinischen Forschung bearbeiten. Die Projekte sollen durch die Bearbeitung innovativer Forschungsfragen und die Weiterentwicklung geeigneter digitaler Technologien die Entwicklung neuer In-silico-Ansätze für die Gesundheitsforschung weiter vorantreiben. Dazu zählen Projekte, die

zur Verbesserung der Qualität, Standardisierung, Verknüpfung und Integration von biomedizinischen Daten und insbesondere Gesundheitsdaten beitragen sowie den Austausch und die Nutzung von Daten aus Krankenversorgung, klinischer und biomedizinischer Forschung über die Grenzen von Institutionen und Standorten hinweg befördern;
evidenzbasierte Entscheidungsunterstützungssysteme durch einen Methodenmix aus beispielsweise medizinischer Informatik, Epidemiologie, Statistik und Biometrie (weiter-)entwickeln;
innovative IT-Voraussetzungen schaffen, um personalisierte Behandlungsansätze zu optimieren;
durch innovative, insbesondere auch KI-basierte, rechnergestützte Methoden klinisch relevante Herausforderungen der biomedizinischen Datenanalyse adressieren oder datengetriebene systemmedizinische Forschungsansätze in Richtung konkreter Anwendungen für Diagnose, Therapie und Prävention weiterentwickeln;
durch die Entwicklung neuer Methoden und Softwaretools zur mathematischen Modellierung und Simulation komplexer biomedizinischer Systeme, pathophysiologischer Mechanismen oder der Ausbreitung schwerer Infektionskrankheiten den derzeitigen Stand der Technik entscheidend verbessern.

Im Fokus steht dabei die Methodenentwicklung, wobei die entwickelten Methoden und Softwarewerkzeuge noch während der Projektlaufzeit zur Untersuchung klinisch relevanter Fragestellungen herangezogen werden sollen, die perspektivisch Verbesserungen bei der Diagnostik, Prävention und/​oder Behandlung von Krankheiten ermöglichen.

Es wird vorausgesetzt, dass bereits zum Projektstart eine solide Datengrundlage für die Entwicklungsarbeiten im Rahmen der Forschungsprogramme vorliegt. Projekte, in denen mithilfe innovativer IT-Lösungen neue Gesundheitsdaten erhoben werden, sind dabei möglich. Auch können neue Datenerhebungen in das vorgeschlagene Forschungsprogramm integriert werden, wenn diese der Anwendung und Evaluation der im Projekt entwickelten Modelle, Methoden beziehungsweise Softwarewerkzeuge und/​oder der Vervollständigung vorhandener Datensätze hinsichtlich der notwendigen Diversität dienen. Nicht gefördert werden klinische Studien sowie Projekte, bei denen die De-novo-Generierung biomedizinischer Daten und/​oder der Aufbau von Biomaterialsammlungen im Fokus stehen.

Dabei richtet sich die Förderrichtlinie grundsätzlich an Wissenschaftlerinnen aller relevanten Fächergruppen an der Schnittstelle von MINT und Gesundheitsforschung, die mit eigenen Forschungsprogrammen die Entwicklung neuer In-silico-Ansätze für die computergestützte biomedizinische Forschung vorantreiben wollen. Angesprochen sind somit insbesondere mathematisch-bioinformatisch gut qualifizierte und gleichzeitig interdisziplinär ausgebildete Wissenschaftlerinnen mit entsprechender Expertise in der datengetriebenen Gesundheitsforschung, ausdrücklich auch qualifizierte Wissenschaftlerinnen aus dem MINT-Bereich, den Sozialwissenschaften und/​oder der Versorgungsforschung.

Entsprechend den Zielen der Förderrichtlinie muss das Forschungsvorhaben von einer ausgewiesenen Wissenschaftlerin im Bereich eHealth vorgeschlagen und leitend bearbeitet werden. Die Definition der wissenschaftlichen Auf­gabenstellung des Vorhabens obliegt somit der Bewerberin um die Forschungsgruppe. Für anwendungsnahe Projekte sind der Praxisbezug und die Verwertbarkeit der Ergebnisse durch eine angemessene Einbindung von Anwendenden aus der Praxis (als assoziierte Projektpartner) sicherzustellen.

Um den Austausch und die Kommunikation zwischen den geförderten Forschungsgruppen (und insbesondere den Forschungsgruppenleiterinnen untereinander) zu sichern, werden durch die Förderinitiative Finanzmittel für regel­mäßige von den Forschungsgruppenleiterinnen selbst ausgerichtete Vernetzungsaktivitäten bereitgestellt. Bei diesen Aktivitäten soll unter anderem der Austausch zur Karriereentwicklung und zu Mentoringaspekten sowie die Möglichkeit der Durchführung bedarfsgerechter Maßnahmen zur persönlichen Weiterbildung und Karriereentwicklung im Vordergrund stehen. Die Bereitschaft zur Initiierung und aktiven Teilnahme an diesen Vernetzungsaktivitäten sowie an Vernetzungsaktivitäten oder Arbeitsgruppen anderer relevanter nationaler und/​oder europäischer Initiativen wie zum Beispiel des Netzwerks Universitätsmedizin oder der Medizininformatik-Initiative wird vorausgesetzt.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Übt ein und dieselbe Einrichtung sowohl wirtschaftliche als auch nichtwirtschaftliche Tätigkeiten aus, ist sie antragsberechtigt, wenn die nichtwirtschaftlichen und die wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihre Kosten, Finanzierung und Erlöse klar voneinander getrennt werden können, sodass keine Gefahr der Quersubventionierung der wirtschaftlichen Tätigkeit besteht.

Die Förderung eines Universitätsklinikums setzt voraus, dass dem Universitätsklinikum die Zuständigkeit für Forschung und Lehre landesrechtlich zugewiesen wurde, wie es zum Beispiel im Integrationsmodell der Fall ist.

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Strukturelle Aspekte

Die Fördermaßnahme richtet sich an exzellente deutsche oder ausländische Wissenschaftlerinnen mit Promotion oder Habilitation („Postdocs“ bis einschließlich Juniorprofessorinnen-W1 beziehungsweise W2 ohne Tenure Track), die an einer deutschen Hochschule an der Schnittstelle von MINT und Gesundheitsforschung arbeiten wollen. Inhaberinnen von befristeten Junior- (W1-) oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W2) ohne Tenure Track sind antragsberechtigt. Positiv zwischenevaluierte Juniorprofessorinnen, Inhaberinnen vergleichbarer Qualifizierungsprofessuren mit Tenure Track sowie Wissenschaftlerinnen, die bereits berufen sind beziehungsweise vergleichbare Leitungspositionen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen besetzen, können nicht gefördert werden.

Es wird erwartet, dass die Leiterin der selbständigen Forschungsgruppe nach ihrer Promotion bereits ein oder zwei substantielle Forschungsphasen absolviert und wichtige Beiträge zu ihrem Forschungsfeld geleistet hat. Ihre wissenschaftliche Exzellenz, ihre interdisziplinäre Erfahrung und ihre Expertise zur Durchführung datengetriebener Forschungsprojekte im Bereich eHealth ist durch entsprechende Vorarbeiten und einschlägige Veröffentlichungen in international hochrangigen Fachzeitschriften nachzuweisen. Darüber hinaus sollte sie über internationale Forschungserfahrung verfügen. Diese kann beispielsweise durch Forschungsaufenthalte im Ausland oder internationale Forschungskooperationen während der Promotion oder Postdoc-Phase in Deutschland dokumentiert werden. Eine Altersgrenze für Bewerberinnen besteht nicht.

Antragsteller im Rahmen der Fördermaßnahme ist eine Hochschule mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Beantragung einer Forschungsgruppe muss daher von der beantragenden Wissenschaftlerin zusammen mit einer entsprechenden Hochschule erfolgen. Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich, die Wissenschaftlerin und den Aufbau ihrer selbständigen Forschungsgruppe umfassend zu unterstützen und unter anderem notwendige Räumlichkeiten und Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Die Vorhabenbeschreibung sollte Aussagen dazu enthalten, wie die selbständige Forschungsgruppe strukturell und wissenschaftlich in die Einrichtung eingebettet ist, an der sie angesiedelt ist. Insbesondere ist darzustelllen, in welcher Weise die künftige Stelleninhaberin ihre Kompetenzen in die Lehre einbringen kann und inwieweit ihr die Möglichkeit gegeben wird, selbständig Doktorandinnen und Doktoranden zur Promotion zu führen. Im Sinne der Nutzung Frauen- und Karriere-fördernder Rahmenbedingungen ist auszuführen, wie eine interdisziplinäre fachliche Begleitung des Projekts und eine Karriereförderung/​-beratung durch Mentorinnen und/​oder Mentoren sichergestellt werden kann.

Alle Zuwendungsempfänger, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten.

Wissenschaftliche Standards

Die Antragsteller sind verpflichtet, nationale und internationale Standards zur Datennutzung und Qualitätssicherung von präklinischer und klinischer Forschung einzuhalten.

Voraussetzung für eine Förderung ist die hohe Qualität der Methodik des beantragten Forschungsvorhabens. Bei der Projektplanung müssen der nationale und internationale Forschungsstand adäquat berücksichtigt werden. Die Validität der Erhebungsverfahren muss in Bezug auf die gewählte Forschungsfrage gewährleistet sein. Die kontinuierliche Einbindung methodologischer Expertise in das Vorhaben muss gewährleistet sein.

Partizipation

Patientinnen und Patienten sollen, soweit angemessen, einbezogen werden, damit sie über die Forschungsentwicklungen in ihrem Krankheitsgebiet informiert sind und sich an der Verbreitung der Ergebnisse beteiligen können. Darüber hinaus sollen sie die Möglichkeit haben, sich am Forschungsprozess zu beteiligen, indem sie zum Beispiel die Zugänglichmachung klinischer Daten unterstützen und die Patientensicht auf diese Daten einbringen. Das konkret gewählte Vorgehen zur Einbeziehung von Patientinnen und Patienten muss im Antrag dargelegt werden.

Berücksichtigung von Diversitäts-Aspekten

Die Vorhaben müssen die Diversität der Zielgruppen (zum Beispiel Gender, Alter, kultureller Hintergrund) berücksichtigen. Es ist darzulegen, wie Diversitäts-Aspekte in den Vorhaben angemessen adressiert werden. Falls diese für ein Vorhaben als nicht relevant erachtet werden, ist dies zu begründen.

Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten

Die zu erwartenden Ergebnisse müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn sowohl bezüglich der methodischen als auch der biomedizinischen Aspekte erbringen. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Die Forschungsvorhaben der Forschungsgruppen können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Der Umfang der Förderung richtet sich nach dem Arbeitsplan des Forschungsvorhabens. Hinsichtlich der personellen Ausstattung werden in der Regel neben der Stelle der Gruppenleiterin maximal eine Postdoc-Stelle, bis zu zwei Stellen für Doktorandinnen und Doktoranden (von denen wahlweise eine Stelle umgewandelt werden kann für sonstige technische oder wissenschaftliche Projektmitarbeitende, beispielsweise aus den Bereichen Data Science und/​oder Softwareentwicklung) sowie studentische und/​oder wissenschaftliche Hilfskräfte gefördert. Die Mindestgröße geförderter selbständiger Forschungsgruppen sollte drei Personen (inklusive Projektleitung) betragen. Der Bedarf an Personalstellen ist durch den Arbeitsplan zu rechtfertigen.

Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind. Dazu zählen auch die zum Erreichen der Förderziele notwendigen Karriereentwicklungsmaßnahmen, die über die Angebote der aufnehmenden Einrichtung hinausgehen, sowie der Aufwand für die Organisation und Durchführung eines Vernetzungsworkshops.

Bei zeitweisem Ausfall der Leitung, zum Beispiel durch Elternzeit, können die bewilligten Mittel gegebenenfalls auch für eine Vertretung eingesetzt werden.

Für Forschungsgruppenleiterinnen mit Kindern besteht die Möglichkeit, Zuschläge für eine dienstlich bedingte Betreuung zu beantragen. Finanziert werden kann die über die Regelbetreuung hinausgehende Betreuung, zum Beispiel Betreuung in den Abendstunden, während Dienstreisen oder Qualifizierungsmaßnahmen sowie im Krankheitsfall. Dafür können maximal bis zu 15 000 Euro für die gesamte Projektlaufzeit beantragt werden. Die Betreuungskosten müssen durch die Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbelegen nachgewiesen werden.

Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Publikation der Vorhabenergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden.

Ausgaben für Forschung an bereits existierenden Datensätzen, Patientenregistern, Kohorten und Biomaterialsammlungen können gefördert werden, wenn die Nachhaltigkeit dieser Infrastrukturen für den Projektzeitraum sichergestellt ist. Zudem kann die Aufbereitung von projektspezifischen Forschungsdaten für eine Nachnutzung sowie für die Überführung in existierende Dateninfrastrukturen, zum Beispiel standort- oder themenbezogene Datenbanken, gefördert werden.

Für eine geplante Einbindung von Patientinnen und Patienten sowie anderen Stakeholdern sind entsprechende Ausgaben zur Beteiligung zuwendungsfähig.

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden. Die zur Erlangung und Validierung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten erforderlichen Ausgaben während der Laufzeit des Vorhabens sind zuwendungsfähig.

Kooperationen mit thematisch verwandten Vorhaben im europäischen und außereuropäischen Ausland sind möglich, wobei der internationale Partner grundsätzlich über eine eigene nationale Förderung für seinen Projektanteil verfügen muss. Zusätzlich anfallende Mittel zum Beispiel für die wissenschaftliche Kommunikation, für die Durchführung von Workshops und Arbeitstreffen, Gastaufenthalte von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern früher Karrierestufen an externen Forschungseinrichtungen und Kliniken sowie die Einladung von Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch synergistische Effekte erwartet werden können.

Sofern für die Bearbeitung eines wesentlichen Teilprojekts eine Kooperation mit einer ausländischen Arbeitsgruppe notwendig ist, sind Personal- und Sachmittel in Form eines Unterauftrags zuwendungsfähig. Der bestehende Bedarf und der wissenschaftliche Mehrwert sind zu begründen.

Beiträge zur Mitgliedschaft in der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e. V., vergleiche http:/​/​www.tmf-ev.de/​Mitglieder/​Mitglied_​werden.aspx) sind im Rahmen dieser Förderricht­linien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient.

Förderfähig sind Ausgaben, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.3

CO2-Kompensationszahlungen für Dienstreisen können nach Maßgabe der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZAV)“ als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/​AZAP/​AZV)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Mit dem Antrag auf Zuwendung ist das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen, der den Lebenszyklus der im Projekt erhobenen Daten beschreibt. Zuwendungsempfänger sollen, wann immer möglich, die im Rahmen des Projekts gewonnenen Daten einschließlich Angaben zu den verwendeten Instrumenten, Methoden, Datenanonymisierungen sowie Dokumentationen nach erfolgter Erstverwertung, beispielsweise in Form einer wissenschaftlichen Publikation, in nachnutzbarer Form einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem einschlägigen Forschungsdatenrepositorium oder Forschungsdatenzentrum, zur Verfügung stellen, um im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis eine langfristige Datensicherung für Replikationen und gegebenenfalls Sekundärauswertungen durch andere Forschende zu ermöglichen. Repositorien sollten aktuelle Standards für Datenveröffentlichungen (FAIR Data-Prinzipien) erfüllen und die Beschreibung der Daten durch Metadaten und Vokabulare unterstützen und persistente Identifikatoren (beispielsweise DOI, EPIC-Handle, ARK, URN) vergeben. In den Repositorien oder Forschungsdatenzentren werden die Daten archiviert, dokumentiert und gegebenenfalls auf Anfrage der wissenschaft­lichen Community zur Verfügung gestellt.

Um die harmonisierte Ablage und Interoperabilität von Daten aus der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, sollen sich die Projekte an den im Rahmen der Medizininformatik-Initiative (https:/​/​www.medizininformatik-initiative.de/​de/​start) formulierten Anforderungen orientieren und, wo möglich, Datenintegrationszentren der Universitätskliniken einbinden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
– Bereich Gesundheit –
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Telefon: 02 28/​38 21-12 10
Telefax: 02 28/​38 21-12 57 

Ansprechpersonen sind:

Frau Dr. Heike Kaasch
Telefon: +(0) 49 2 28/​38 21-16 20

Herr Dr. Roland Bornheim
Telefon: +(0) 49 2 28/​38 21-16 20

Frau Dr. Svenja Krebs
Telefon: +(0) 49 2 28/​38 21-16 20

Internetadresse: www.gesundheitsforschung-bmbf.de

Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger angefordert werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline).

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger

bis spätestens 12. Mai 2025

zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/​oder elektronischer Form vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Verbindliche Anforderungen an die Projektskizze sind in einem Leitfaden für einreichende Personen

(https:/​/​projekttraeger.dlr.de/​media/​gesundheit/​leitfaden/​Leitfaden_​Forschungsgruppen_​eHealth.pdf)

niedergelegt.

Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen.

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal „easy-Online“ (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline).

Die Anleitung zur Einreichung der Projektskizze ist im Portal zu finden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach den folgenden Kriterien bewertet:

Qualität des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens:

Relevanz für die Erreichung des Förderziels gemäß Nummer 1.1 sowie Innovationshöhe;
Translationspotenzial: Relevanz der Projektergebnisse für wissenschaftliche Anwendungen, Nutzen der Projektergebnisse für die medizinische Versorgung;
wissenschaftliche/​methodische Qualität;
Durchführbarkeit: Verfügbarkeit von Daten ausreichender Qualität und Quantität, realistische Zeit- und Arbeitsplanung, Qualität des Datenmanagements;
angemessene Gestaltung der wissenschaftlichen Rahmenbedingungen: Partizipation (Zielgruppenbeteiligung), Berücksichtigung von Gender-/​Diversitätsaspekten, Berücksichtigung von ethischen und rechtlichen Aspekten;
Angemessenheit der Finanzierungsplanung.
Qualifikation der Forschungsgruppenleiterin und Rahmenbedingungen der Forschungsgruppe:

wissenschaftliche Expertise: unter anderem Interdisziplinarität (Ausbildung, Erfahrungen), wissenschaftliche Ausgewiesenheit der Bewerberin;
Kooperationen und internationale Aktivitäten;
weitere relevante Erfahrungen: unter anderem Betreuungstätigkeit, sonstige Leistungen/​Aktivitäten (Drittmitteleinwerbungen, Lehrtätigkeit);
Angemessenheit des Konzeptes zur Zusammensetzung der geplanten Forschungsgruppe (inklusive Interdisziplinarität);
Überlegungen zur Personalentwicklung für Gruppenmitglieder sowie der Gruppenleiterin (inklusive Mentoring);
strukturelle und wissenschaftliche Einbettung der Forschungsgruppe in die aufnehmende Institution sowie dort vorhandenen Infrastrukturen, Ressourcen und Rahmenbedingungen.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​).

Es besteht die Möglichkeit, den Antrag in elektronischer Form über dieses Portal unter Nutzung des TAN-Verfahrens oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur einzureichen. Daneben bleibt weiterhin eine Antragstellung in Papierform möglich.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Notwendigkeit, Angemessenheit und Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel;
Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme;
Umsetzung möglicher Auflagen aus der ersten Stufe.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und ihrer Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 gültig.

Bonn, den 6. Januar 2025

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Klein

Der Text dieser Bekanntmachung mit den darin enthaltenen Verknüpfungen zu weiteren notwendigen Unterlagen ist im Internet unter https:/​/​www.gesundheitsforschung-bmbf.de/​de/​16414.php zu finden.

1
Frauen in der Wissenschaft: Entwicklungen und Empfehlungen. Stellungnahme der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, 2022
2
Why don’t more women code; OECD 2023
3
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 18/24/53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachung Nr. 18/​24/​53 der Einhundertachtundvierzigsten Festlegung von vorläufigen...

Allgemeines

Anhörungen zur Kabinettsbesetzung unter Präsident Trump

Am 15. Januar 2025 fanden auf dem Capitol Hill mehrere Anhörungen zu...

Allgemeines

Versteigerung von 100 % der GmbH-Anteile an der G2 Immobilien GmbH, Wilhelmshaven, HRB 209831, AG Oldenburg

Bekanntmachung der öffentlichen Versteigerung von GmbH-Anteilen aufgrund vertraglichen Pfandrechts 15.01.2025 Deutsche Pfandverwertung...

Allgemeines

ESPG AG- StaRUG Verfahren

ESPG AG Köln Update zum StaRUG-Verfahren Köln, 10. Januar 2025: Die European...