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Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten als „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“ im Rahmen des Forschungs-, Innovations- und Transferprojekts „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Kooperation mit den Ländern

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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Richtlinie
zur Förderung von Verbundprojekten
als „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten
in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“
im Rahmen des Forschungs-, Innovations- und Transferprojekts
„Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
in Kooperation mit den Ländern

Vom 15. Juni 2022

1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Förderziel

Eine Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern auf höchstem Niveau ist elementar für ein agiles und resilientes Bildungssystem. Dies gilt im Besonderen für den hochdynamischen Bereich der Digitalisierung. Digitales Unterrichten und der Einsatz digitaler Methoden im Unterricht sind dabei weder Selbstzweck noch Zusatzaufgabe. Digitaler Unterricht kann ein wertvolles Instrument sein, um Präsenzunterricht zu ergänzen, beim Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder begleitend in Praxisphasen. Der Einsatz digitaler Methoden kann durch Effizienzsteigerungen des Unterrichtsgeschehens und damit verbundenen Zeitgewinnen für die eigentlichen Lernprozesse, durch eine Qualitätsentwicklung des Unterrichts – und damit verbunden einer stärkeren Motivation und kognitiven Aktivierung von Schülerinnen und Schülern – sowie einer verbesserten Unterstützung individueller Lernfortschritte einen Beitrag zur Steigerung der Prozessqualität von Unterricht leisten.

Um Deutschland bei der Digitalisierung der Bildung international weiter wettbewerbsfähig zu halten, müssen Anstrengungen auf mehreren, miteinander vernetzten Ebenen erfolgen. Und es ist notwendig, Lehrkräften eine qualitativ hochwertige Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen, die sie in die Lage versetzt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, und sie befähigt, spezifisch an der jeweiligen Fachwissenschaft, den Bildungswissenschaften, Medienwissenschaften und den Didaktiken ausgerichtete digitale Methoden entsprechend den Bedürfnissen der konkreten Unterrichtssituation sowie den Schülerinnen und Schülern einzusetzen.

Das Forschungs-, Innovations- und Transferprojekt „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit den Ländern zielt darauf, auf Basis des internationalen Forschungsstands, erfolgreicher Entwicklungen (etwa im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern) und etablierter Strukturen der Länder, die Kompetenzen von aktiven und zukünftigen Lehrkräften in Bezug auf digitales und digital gestütztes Unterrichten zu stärken und entsprechende Expertise aus- bzw. aufzubauen; fachlich einschlägige außeruniversitäre Forschungs­institute, lehrerbildende Hochschulen, Studienseminare und Einrichtungen der zweiten Phase und Lehrerfortbildungseinrichtungen zu verzahnen sowie Netzwerke aller beteiligten Akteure zu etablieren und zu stärken. Im Rahmen dieser ersten Bekanntmachung sollen diese Ziele fokussiert werden auf die Chancen und Herausforderungen digitalen und digital gestützten Unterrichts in den MINT-Fächern (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik, Sachkunde). Diese Fächer sind unter Einbezug der Bildungswissenschaften, Medienwissenschaften und den jeweiligen Fach­didaktiken zu adressieren.

Ziel ist eine forschungsbasierte Qualitätsentwicklung der Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung mit Blick auf die MINT-Fächer. Die Bekanntmachung zielt insbesondere auch darauf, durch die geforderten Transferaktivitäten des Kompetenzzentrums alle in den Ländern verantwortlichen Einrichtungen zu stärken:

hinsichtlich der Umsetzung und Nutzung digitaler Lehr- und Lernkonzepte an Schulen beraten und unterstützen zu können,
den Einsatz digital gestützter Formate des Lehrens und Lernens in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung zu betreiben,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für digitales und digital gestütztes Unterrichten zu konzipieren und umzusetzen,
einen phasenübergreifenden Wissenstransfer im Sinne einer gemeinsamen Weiterentwicklung bezüglich digitaler Kompetenzen von Lehrkräften herzustellen,
auch im Sinne einer Anlaufstelle für Schulen, alle Aspekte der digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung zu bündeln,
den Transfer von internationalen Best-Practice-Lösungen zu gewährleisten.

1.2 Zuwendungszweck

Zur Erreichung dieser Ziele werden im Rahmen dieser ersten Förderrichtlinie ausschließlich Forschungs-, Innovations- und Transferprojekte als „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“ (Kurz: Kompetenzzentrum digitale Lehrkräfteprofessionalisierung MINT) in Form von Verbundvorhaben gefördert. Die Förderung von drei weiteren thematischen Kompetenzzentren für anwendungsorientierte Forschung (in Bezug auf i. Sprachen, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften; ii. Musisch-kreative Fächer und Sport sowie iii. Digitale Schulentwicklung, digitale Kommunikations- und Kooperationsformate und Fortbildungsangebote für Schulleitungen) sowie einer übergreifenden Vernetzungs- und Transferstelle ist mit weiteren Bekanntmachungen beabsichtigt.

Die Forschungsvorhaben des Kompetenzzentrums digitale Lehrkräfteprofessionalisierung MINT entwickeln und beforschen Weiterbildungsangebote mit Digitalisierungsbezug länderübergreifend für die gesamte Breite des allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterrichtsangebots der Fächer: Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Sachkunde. Sie bauen forschungsbasiert und wissenschaftlich fundiert entsprechende Expertise aus beziehungsweise auf und unterstützen damit – etwa im Sinne des Ansatzes partizipativer Forschung – die in den Ländern verantwortlichen Einrichtungen, ihre digitalisierungsbezogenen Weiterbildungsangebote mit Bezug auf die genannten Fächer sowie der dafür notwendigen fachdidaktischen Fortbildung weiterzuentwickeln. Die Forschungsvorhaben bilden gemeinsam das „Kompetenzzentrum für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich“ und koordinieren ihre Arbeit untereinander – unterstützt durch und in enger Abstimmung mit der avisierten Vernetzungs- und Transferstelle.

Das Kompetenzzentrum digitale Lehrkräfteprofessionalisierung MINT trägt, unterstützt durch die Vernetzungs- und Transferstelle, zum Austausch, zur Vernetzung und zum Transfer zu den Akteuren der Lehrkräftebildung aller Phasen bei, insbesondere der Landesinstitute, die so unmittelbar und laufend von den Ergebnissen profitieren und diese für ihre Fortbildungsaktivitäten und Beratungsangebote sowie deren Weiterentwicklung nutzen. Alle Antragstellenden haben darzulegen, mit welchen Akteuren der Lehrkräftebildung sie im Zeitraum der Projektlaufzeit zusammenarbeiten und wie sie bereits in dieser Phase den Ergebnistransfer ermöglichen. Dieser Transfer ist mit der einzurichtenden Vernetzungs- und Transferstelle zu koordinieren, um Synergien nutzbar zu machen.

Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

1.3 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden ausschließlich Verbundprojekte, die digitalisierungsbezogene Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte für die gesamte Breite des allgemeinbildenden und berufsbildenden Unterrichtsangebots der MINT-Fächer (Biologie, Chemie, Informatik, Mathematik, Physik und Sachunterricht) und der dafür notwendigen fachdidaktischen Fortbildung erforschen und entwickeln.

Erwartet werden Projekte mit MINT-Bezug, die in hohem Maße

ausgerichtet sind am internationalen Forschungs- und Entwicklungsstand unter Berücksichtigung bildungspolitischer Entwicklungen zur Digitalisierung in der Lehrkräftebildung und der Schule (z. B. Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ sowie deren ergänzenden Empfehlung „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“, „Digital Education Action Plan (2021 bis 2027)“ der Europäischen Union).
auf bereits bestehenden Entwicklungen aufbauen, z. B. aus der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ oder Maßnahmen in den Ländern.
geeignet sind, Fragen der Praxisrelevanz und Praktikabilität systematisch zu beantworten und einen Beitrag leisten, bestehende Hindernisse für eine flächendeckende Implementation bewährter Konzepte in der Praxis zu überwinden und durch eine unmittelbar kontextwirksame Vernetzung, Stärkung und Ergänzung der bereits bestehenden Strukturen der Lehrkräfteaus- und -fortbildung neue Synergien zu erzeugen.
in Forschung- und Entwicklung den Austausch von Wissenschaft, Forschung und Praxis befördern, durch das Zusammenwirken mit allen erforderlichen Akteuren der Lehrkräftebildung sowie Schulen aller Schularten und entsprechender (neuer) Kooperationen und Kooperationsformaten; insbesondere durch eine systematische Zusammenarbeit mit Landesinstituten.
dazu beitragen, digitale und hybride Formate und Instrumente in der Lehrkräftefort- und -weiterbildung zu etablieren.
durch eigenen Transfer und die Beteiligung an Transferformaten der Vernetzungs- und Transferstelle wissenschaftsgeleitete Ergebnisse bereitstellen, die vor allem in der zweiten und dritten Phase der Lehrkräftebildung – z. B. Landesinstitute für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Medienbildung und Qualitätsverbesserung, Zentren für Lehrerbildung, regionale Fortbildungseinrichtungen, Medienzentren – gewinnbringend genutzt werden können.

Die Ergebnisse und die Entwicklung von Fort- und Weiterbildungsangeboten müssen länderübergreifend anschlussfähig sein, deshalb sind länderübergreifende Verbundprojekte bzw. länderübergreifende Kooperationspartner wünschenswert.

Es werden Projekte gefördert, die durch die oben beschriebenen Aktivitäten und Kooperationen, jeweils bezogen auf mindestens eines der oben genannten MINT-Fächer, die digitalisierungsbezogene Professionalisierung von Lehrkräften und damit deren Digitalitätskompetenz2 und so auch ihre fachlichen Kompetenzen insbesondere zu folgenden Themenbereichen befördern:

Digitale Lernumgebungen und Unterrichtsszenarien:

Identifikation digitaler Unterrichtsszenarien zur qualitativen Verbesserung des Unterrichtsgeschehens.
Einsatz von Blended Learning.
Methoden zur Förderung selbstgesteuerten und entdeckenden Lernens, z. B. durch kollaborative Unterrichtsphasen.
Einsatz digitaler Datengewinnung und -analyse im Unterricht.
Nutzung erweiterter Realität (AR) und virtueller Realität (VR).
Möglichkeiten der Verbindung schulischer und außerschulischer Lern- und Lehrprozesse.
Einsatz digitaler Formate der Lernortkooperationen, z. B. zwischen beruflichen Schulen und Ausbildungsbetrieben.

Digital gestützte Lehr-Lernprozesse:

Verknüpfung von digitalen Technologien und Methoden und Didaktik.
Implementierung digital gestützter formativer Assessments (auch durch Einsatz von Künstlicher Intelligenz) und personalisierten Feedbacks zur konstruktiven Unterstützung.
Einsatz digitaler Methoden zur Unterstützung bei der Inklusion, Umgang mit kultureller Heterogenität und Mehrsprachigkeit.
Ethik und Validität digitaler Werkzeuge.

Digitalisierungsbezogene Kompetenzen von Lehrpersonen:

Einsatz Digitaler Self-Assessments zur Kompetenzfeststellung von Lehrkräften.
Classroom-Management und Entwicklung einer individuellen digitalen Lehr- und Lernkultur.
Kohärent organisierte Aufbereitung und Auswahl qualitätserprobter effektiver und lernwirksamer digitaler Werkzeuge.

Die genannten Themenschwerpunkte sind als Beispiele zu sehen. Weitere nicht genannte Schwerpunkte mit hoher Relevanz zur Realisierung von digitalem und digital gestütztem Unterrichten in Schule und Weiterbildung im MINT-Bereich können ebenfalls adressiert werden. Vorhandene Tools, Methoden und Entwicklungen sind prioritär zu nutzen, deren (Weiter-)Entwicklung ist nicht Schwerpunkt dieser Bekanntmachung.

Die Zusammenarbeit mit der avisierten Vernetzungs- und Transferstelle sowie den avisierten weiteren Kompetenzzentren ist für alle Verbundprojekte verpflichtend. Die Zusammenarbeit mit der Vernetzungs- und Transferstelle ist entsprechend zu gestalten; unter anderem bestimmen alle Verbundprojekte eine Sprecherin oder einen Sprecher des Kompetenzzentrums digitale Lehrkräfteprofessionalisierung MINT. Ebenso ist der Austausch und die Kooperation mit den Instituten der Lehrkräfteaus- und -fortbildung, den Zentren für Lehrerbildung, Medienzentren sowie schulbezogenen Lernorten (z. B. Schülerforschungszentren) und vergleichbaren Institutionen unabdingbar.

Das BMBF geht von einem eigenen Forschungsinteresse der Antragstellenden an der Aufgabenstellung aus. Dieses Eigeninteresse ist bei der Antragstellung entsprechend darzulegen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/​oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/​nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe FuEuI-Unionsrahmen.3

4 Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Förderinteressierte sollten auf dem Gebiet der Lehrkräfteaus-, -fort- und -weiterbildung ausgewiesen sein.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie können ausschließlich Verbundprojekte gefördert werden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83) AGVO, stellen sicher, dass im Rahmen des Verbunds keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. Dazu sind die Bestimmungen von Nummer 2.2 des FuEuI-Unionsrahmens zu beachten. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vgl. BMBF-Vordruck Nr. 0110).4

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Als verbindlicher Laufzeitbeginn aller Verbundvorhaben für diese Förderrichtlinie ist der 1. April 2023 avisiert; die Laufzeit endet spätestens am 30. September 2025.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Förderfähig sind Ausgaben/​Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Die Wissenschaftskommunikation ist die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft.5

Übernommen oder bezuschusst werden kann ein von der Grundausstattung der antragstellenden Einrichtung abgrenzbarer projektspezifischer Mehrbedarf. Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachmittel und Ausgaben für Dienstreisen im Inland sowie in begründeten Ausnahmefällen weitere Finanzpositionen. Die Einstellung von Personal zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation kann mit wissenschaftsüblichen Personalstellen gefördert werden. Der Bund ist bestrebt, den internationalen Austausch zu verbessern. Mittel für Auslandsreisen sind grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergien und internationale Vernetzung zum Nutzen des Projekts erwartet werden können.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/​Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/​oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben“ (NKBF 2017).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden grundsätzlich die „Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung“ (NABF) sowie die „Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Zur Durchführung von Erfolgskontrollen im Sinne von Verwaltungsvorschrift Nummer 11a zu § 44 BHO sind die Zuwendungsempfänger verpflichtet, die für die Erfolgskontrolle notwendigen Daten dem BMBF oder den damit beauftragten Institutionen zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Begleitforschung und der gegebenenfalls folgenden Evaluation verwendet, vertraulich behandelt und so anonymisiert veröffentlicht, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen oder Organisationen nicht möglich ist.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open-Access) auf den Beitrag möglich ist. Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Fall der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten. Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open-Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

Zuwendungsempfänger sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrem Forschungsprozess und den Forschungsergebnissen einzuplanen und darzulegen.

Bei Verbundvorhaben sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Das BMBF beabsichtigt, mit der Abwicklung der Fördermaßnahme einen Projektträger (PT) zu beauftragen.

Ansprechpartnerin für administrativ-technische Fragen:

Frau Verena Mann

E-Mail: Verena.Mann@bmbf.bund.de
Telefon: +49 (0)30 18 57-5348

Ansprechpartner für inhaltliche Fragen:

Herr Dr. Andreas Paetz

E-Mail: Andreas.Paetz@bmbf.bund.de
Telefon: +49 (0)30 18 57-5224

Postadresse: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Referat 324 – Qualitätsförderung Schule, 11055 Berlin

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formular; Bereich BMBF abgerufen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag (in der zweiten Verfahrensstufe) in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

7.2 Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem BMBF bis spätestens

29. Juli 2022

zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in elektronischer Form vorzulegen (in Form eines zusammenhängenden PDF-Dokuments).

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen: https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze muss alle fachlichen Angaben enthalten, die eine abschließende gutachterliche Stellungnahme erlauben. Der maximale Umfang der Projektskizze beträgt für Abschnitt A und B der Gliederung insgesamt zwölf Seiten (inklusive Tabellen, Abbildungen, Aufzählungen Fußnoten etc.; DIN-A4, bevorzugte Schrift Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., Zeilenabstand 1,15-zeilig) zuzüglich der im Abschnitt C genannten Anlagen. Darüber hinausgehende Darstellungen und/​oder Anlagen werden bei der Begutachtung möglicherweise nicht berücksichtigt. Die Projektskizze ist wie folgt zu gliedern und muss Aussagen zu allen Punkten enthalten:

A. Allgemeine Angaben zum Vorhaben (Deckblatt der Projektskizze)

Titel/​Thema des Projekts und Akronym,
Verbundkoordination (Hauptansprechpartnerin/​Hauptansprechpartner, nur eine Person) mit vollständiger Dienstadresse und weitere Projektleiterinnen/​Projektleiter mit vollständigen Dienstadressen,
geplante Laufzeit (höchstens bis zum 30. September 2025),
Unterschrift der/​des im Rechtssinne Hauptverantwortlichen für das Vorhaben und der beteiligten Projektleiterinnen/​Projektleiter.

B. Beschreibung der Projektinhalte und weitere Erläuterungen zum Vorhaben

Kurze Zusammenfassung (maximal eine Seite),
Einordnung des Vorhabens in den bisherigen Forschungs- und Entwicklungsstand,
Ziel(e) (mindestens eine Seite),
Arbeitsprogramm: Vorgehensdesign mit Begründung der Ansätze und Methoden unter Beachtung des Kenntnis- und Entwicklungsstands; Durchführung des Projekts (grober Zeit- und Ressourcenplan etc.), bei Bedarf: Hinweise zu erläuterungsbedürftigen Finanzpositionen (mindestens fünf Seiten),
Kooperationspartner, Verwertungsplan und Transfer: Darstellung der einzubeziehenden Kooperationspartner der Lehrkräftebildung (eine Weitergabe von Mitteln an diese ist nicht vorgesehen), Aussagen zur Nutzbarkeit der Projektergebnisse sowie zum Transfer während der Laufzeit und Darstellung des jeweiligen Mehrwerts (mindestens zwei Seiten),
Projektgovernance und Beschreibung der Arbeitsteilung zwischen den Partnerinnen und Partnern und Erläuterungen zum wechselseitigen Mehrwert.

C. Anlagen (maximal 15 Seiten)

Grober Finanzplan (getrennt nach Jahren und Verbundpartner),
CV der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter,
einschlägige Vorarbeiten der Projektleitungen und gegebenenfalls weiterer Projektbeteiligter.

Projektskizzen, die diesen Anforderungen und dem oben genannten Gliederungsschema nicht genügen, können nicht berücksichtigt werden.

Bestandteil des Auswahlverfahrens ist eine fachliche Prüfung unter Einbezug externer Gutachterinnen und Gutachter. Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:

Bezug des Konzepts zu den durch die Förderrichtlinie vorgegebenen Zielen und Handlungsfeldern,
Relevanz der Problemstellung zur Qualitätsverbesserung der Lehrkräftefort- und -weiterbildung, insbesondere auf Ebene der Einrichtungen der Länder,
Angemessenheit des Projektdesigns, Realisierbarkeit des Arbeitsprogramms unter Beachtung des Finanzierungs- und Zeitplans sowie der vorgesehenen Projektgovernance,
Relevanz der erwarteten Ergebnisse für die Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung der Lehrkräftefort- und -weiterbildung, insbesondere auf Ebene der Einrichtungen der Länder,
Anwendungsbezug der Ergebnisse und Nachhaltigkeit der Maßnahmen,
Potenzial des Transfers sowie Nutzen und Wirksamkeit der Kooperationen.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessentinnen und Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereichte Projektskizze und eventuell weitere vorgelegte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Mit den förmlichen Förderanträgen sind unter anderem folgende, die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen:

detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens,
Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
detaillierter Arbeitsplan, inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​). Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Formularschrank des Bundes online abgerufen werden (vergleiche Nummer 7.1). Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination vorzulegen.

Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen der weiter ausgearbeiteten Finanzierungsplanung wie auch des ressourcenbezogenen Arbeitsplans,
Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
Erfüllung der vom Auswahlgremium formulierten Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die §§ 23, 44 BHO und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß § 91 BHO zur Prüfung berechtigt.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 gültig.

Bonn, den 15. Juni 2022

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Doerte Treuheit

1
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum
2
Vgl. Honegger, Döbeli: DPACK, online unter: https:/​/​mia.phsz.ch/​DPACK [Zugriff am 27. April 2022].
3
Mitteilung der EU-Kommission (2014/​C 198/​01) vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1) in der Fassung der Mitteilung der EU-Kommission C(2020) 4355 final vom 2. Juli 2020 (ABl. C 224 vom 8.7.2020, S. 2), insbesondere Abschnitt 2.
4
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare, Bereich BMBF Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte.
5
Siehe hierzu auch die Handreichung (FAQ) des BMBF zur Wissenschaftskommunikation.

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