Gute Nachricht für alle Riester-Sparer: Künftig dürfen Versicherer für Riester-Rentenversicherungen keine doppelten Abschluss- und Vertriebskosten mehr erheben (eine Selbstverständlichkeit will man meinen). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundesfinanzministerium haben dies untersagt.
Beispiele: Uns liegt der Fall eines Verbrauchers vor, der wegen vorübergehender Arbeitslosigkeit seinen Eigenbeitrag senkte und später wieder auf den ursprünglichen anhob. Ihm wurden über 3.500 Euro zu viel berechnet. Ein anderer reduzierte aufgrund von Kinderzulagen seinen Eigenbeitrag. Er zahlte pro Kinderzulage über 300 Euro zu viel Abschluss- und Vertriebskosten.
Wir gehen davon aus, dass sämtliche Versicherer, die Abschluss- und Vertriebskosten mehrfach einbehalten haben, ihre Riester-Sparer entschädigen werden. Denn: Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten sind laut BaFin im Sinne der Verbraucher zu behandeln. Das sagt die Verbraucherzentrale Hamburg in einem aktuellen Artikel.
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