Um die private Altersvorsorge in Deutschland zu fördern, ist 2002 das Riester Rentensystem eingeführt worden. In dem Riester-Rentensystem sind u. a. Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte förderberechtigt. Diese müssen mindestens
4 Prozent ihres Bruttojahresgehalts besparen, um eine staatliche Grundzulage von
175 Euro zu erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche Förderungen.
Weiterhin können in gewissen Fällen Sparbeiträge von bis zu 2100 Euro in der
Steuererklärung geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben die Entwicklung eines Standardangebotes für Riester-Verträge an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD dazu: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest
und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und
gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts.“
Zur Zeit gibt es ca. 16 Mio Riesterverträge. Ca. ein Viertel ruht. Die Riester-Rente besteht aus zwei Phasen: Einer Anspar- und einer Rentenphase. In der Ansparphase fließen Zulagen oder der Staat fördert die Beiträge steuerlich. In der Rentenphase hingegen muss die Rente versteuert werden. Schwierig und umstritten. Deshalb wird an Änderungen gewerkelt, aber ganz langsaaaaam.
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