RIGS Immobilien AG Frankfurt am Main/ Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 58252
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 15.05.2017 um 15:00 Uhr in den Kanzleiräumen der Jenckel Rechtsanwälte & Notare Hegelplatz 1, 10117 Berlin-Mitte (http://www.jenckel-law.de/) |
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Diese Hauptversammlung am 15.05.2017 wird ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital hinsichtlich der u.g. Gegenstände beschlussfähig sein, die auch auf der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16.02.2017 standen; die Hauptversammlung vom 16.02.2017 ist nicht beschlussfähig gewesen, da nicht mindestens 75 % des gesamten stimmberechtigten Kapitals vertreten waren (§ 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege bei der Gesellschaft angemeldet haben, wobei die Gesellschaft die jeweils gültige Adresse an der Einladungsbekanntmachung angibt (siehe unten). Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne dieser Bestimmung. Ist der dritte Tag vor der Versammlung ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag am Sitz der Gesellschaft, hat die Anmeldung am letzten diesem Tag vorhergehenden Werktag zu erfolgen.
Die Aktionäre der Gesellschaft können sich über diese Kontaktdaten der Gesellschaft zur Hauptversammlung anmelden:
RIGS Immobilien AG
c/o BRONSTEIN Consulting GmbH
z. Hd. Herrn Igor Schmulewitsch
Yorckstr. 2
14467 Potsdam
Tel.: +49 172 3153198
E-Mail: schmulewitsch@bronstein-consulting.com
Tagesordnung:
I. |
Begrüßung/Beschlussfähigkeit Begrüßung der Teilnehmer durch den per Beschluss des Amtsgericht Frankfurt vom 07.11.2016 (Az. HRB 58252 Fall: 9) nach § 85 Abs. 1 AktG bestellten Vorstand Herrn Igor Schmulewitsch und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung. |
II. |
Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Sergey Ivanovitsch Mazour, wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Klaus Armbrust, hat sein Mandat als Aufsichtsrat bereits zum 30.04.2013 niedergelegt. Hilfsweise wird auch er mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Dr. Ivan Ivanovitsch Mazur, wird ebenfalls mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
III. |
Wahl des Aufsichtsrats |
(1) |
Der Aufsichtsrat besteht nach § 95 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet (§ 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft). Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat gelten diejenigen Wahlvorschläge als gewählt, die in der Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahlscheine für die Bestellung des Aufsichtsrates müssen die registrierten Stimmen des Wahlscheininhabers ausweisen, sowie die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge aufführen. Der Wahlberechtigte verteilt seine auf der Stimmkarte ausgewiesenen Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge. Bei der Stimmenverteilung gibt es keine Mindest- oder Höchstzahl, der auf einen Wahlvorschlag entfallenen Stimmen. Der Versammlungsleiter addiert die abgegebenen Stimmen für jeden einzelnen Wahlvorschlag. Bei Stimmengleichheit mehrerer Wahlvorschläge wird eine Stichwahl zwischen diesen durchgeführt (§ 8 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft). Wird ein Aufsichtsratsmitglied an der Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds (§ 8 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft). |
||||||
(2) |
Der Vorstand schlägt vor, folgende Personen zu den neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:
|
Frankfurt, den 15.03.2017
RIGS Immobilien AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen