RIGS Immobilien AG Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 58252
Einladung zur
außerordentlichen Hauptversammlung der RIGS Immobilien AG
am 09.03.2018
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 09.03.2018 um 11:00 Uhr stattfindenden, außerordentlichen Hauptversammlung der RIGS Immobilien AG ein. Die ordentliche Hauptversammlung findet in den Räumen des Notars Michael Havers, Grolmanstr. 39, 10623 Berlin-Charlottenburg, statt (Lage zwischen Kurfürstendamm und Savignyplatz; Tel: 030 / 88 77 86 94; Fax: 030 / 88 77 86 95).
Angekündigt wird folgende
Tagesordnung
TOP 1 |
Begrüßung/Beschlussfähigkeit/Versammlungsleiter Begrüßung der Teilnehmer durch den per Beschluss des Amtsgericht Frankfurt vom 07.11.2016 (Az. HRB 58252 Fall: 9) nach § 85 Abs. 1 AktG bestellten Vorstand Herrn Igor Schmulewitsch und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung. Im Falle der Beschlussfähigkeit Wahl des Versammlungsleiters. |
||||||||
TOP 2 |
Auflösung der Gesellschaft gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 2 AktG Der Vorstand schlägt vor, dass die Hauptversammlung beschließt, was folgt:
|
||||||||
TOP 3 |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der RIGS Immobilien AG setzt sich gemäß § 8 Absatz 1 der Satzung sowie der §§ 95 und 96 AktG aus drei Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet (§ 8 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft). Bei den Wahlen zum Aufsichtsrat gelten diejenigen Wahlvorschläge als gewählt, die in der Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahlscheine für die Bestellung des Aufsichtsrates müssen die registrierten Stimmen des Wahlscheininhabers ausweisen, sowie die Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge aufführen. Der Wahlberechtigte verteilt seine auf der Stimmkarte ausgewiesenen Stimmen auf die einzelnen Wahlvorschläge. Bei der Stimmenverteilung gibt es keine Mindest- oder Höchstzahl, der auf einen Wahlvorschlag entfallenen Stimmen. Der Versammlungsleiter addiert die abgegebenen Stimmen für jeden einzelnen Wahlvorschlag. Bei Stimmengleichheit mehrerer Wahlvorschläge wird eine Stichwahl zwischen diesen durchgeführt (§ 8 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft). Wird ein Aufsichtsratsmitglied an der Stelle eines ausgeschiedenen Mitglieds gewählt, so besteht sein Amt für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds (§ 8 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft). Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Herr Klaus Armbrust hat sein Mandat als Aufsichtsrat mit Wirkung zum 30.04.2013 niedergelegt, das Mitglied des Aufsichtsrats Herr Sergey Ivanovitsch Mazur (manchmal auch „Mazour“ geschrieben) ist nicht mehr erreichbar. |
1) |
Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern Der Vorstand schlägt daher vor, die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern wie folgt zu beschließen:
|
||||||||||||||||
2) |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Vorstand schlägt vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats wie folgt neu zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich schriftlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre haben neben der Anmeldung ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse nicht später als am dritten Werktag vor der Hauptversammlung zugegangen sein:
RIGS Immobilien AG
Hauptversammlung
c/o BRONSTEIN Consulting GmbH
z. Hd. Herrn Igor Schmulewitsch
Yorckstr. 2
D-14467 Potsdam
Tel. 0172 / 3153198 (mobil) oder 0331 / 2353 3468 (Festnetz)
Fax 0331 / 2353 6056
E-Mail: schmulewitsch@bronstein-consulting.com
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 2.050.000,00 und ist in 2.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien) und 50.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien eingeteilt.
Durch den Umstand, dass die Gesellschaft mindestens in den vergangenen zwei Jahren keine Dividende ausgeschüttet hat, sind auch die auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 2.050.000.
Hinweis über die Einberufung einer weiteren Hauptversammlung bei Beschlussunfähigkeit
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass sie gemäß § 17 Absatz 1 der Satzung in dem Falle, dass die Hauptversammlung am 09.03.2018 nicht beschlussfähig sein sollte, weil nicht mindestens 75% des gesamten stimmberechtigten Kapitals vertreten sind, unverzüglich eine neue Hauptversammlung einberufen wird, die sodann ohne Rücksicht auf das vertretene Kapital hinsichtlich der Gegenstände beschlussfähig ist, die auf der Tagesordnung der beschlussunfähigen Hauptversammlung standen.
Frankfurt am Main, im Januar 2018
RIGS Immobilien AG
Der Vorstand
Kommentar hinterlassen