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Ringfrei in Karlsruhe

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Der Bundesgerichtshof hat am 25. Juli 2012 auf unsere Klage gegen den Versicherer Deutscher Ring entschieden, dass die vom Unternehmen verwendeten Klauseln zum Rückkaufswert, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug im Falle der Kündigung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen unwirksam sind (Az. IV ZR 201/10, Pressemitteilung Nr. 122/12 vom 25. Juli 2012). Versicherte haben damit Anspruch auf Nachzahlung.

Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche. Urteile gegen die Versicherer Allianz, Ergo, Iduna und Generali werden demnächst entschieden. Wir schätzen die Summe, die von der Versicherungswirtschaft an ihre ehemaligen Kunden erstattet werden muss, auf rund 12 Milliarden Euro. Wir fordern die Versicherer zum Rückruf der Verträge und zur eigenständigen Erstattung der den Kunden zustehenden Beträge auf. Vorsorglich sollten Kunden aber ihre Ansprüche gegenüber ihrem Versicherer anmelden (Musterbrief) und in Kopie an uns senden .

Worum geht es?
Sie mussten Ihre Lebens- oder private Rentenversicherung vorzeitig kündigen? Damit sind Sie kein Einzelfall. Fast aus 80 Prozent der Verträge steigen Versicherte vorzeitig aus. Nicht aus Leichtsinn, sondern weil ihnen meistens weniger Geld zur Verfügung steht – durch die Trennung vom Lebenspartner beispielsweise, Arbeitslosigkeit oder den Kauf einer Immobilie.

Doch mit der Kündigung kommt der Schock. Viele Betroffene erhalten von ihrem eingezahlten Geld kaum etwas zurück. Warum, fragen Sie sich? Schuld sind die hohen Abschlusskosten und deren nachteilige Verrechnung. Versicherungsnehmer zahlen nämlich mit ihren Prämien zunächst die Provisionen für die Vertreter, bevor sie überhaupt mit dem Sparen beginnen. Das Ergebnis sind zu geringe Rückkaufswerte, wenn der Vertrag vorzeitig gekündigt wird. Das ändert sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs.

Da die höchsten Richter unserer Auffassung folgten, haben nun Millionen Verbraucher Anspruch auf Nachzahlung. Mehr über das Thema lesen Sie in aller Ausführlichkeit in unserem Hauptbeitrag „Nachzahlung für Millionen”.

Melden Sie Ihre Forderungen an!
Auch Ihre Versicherung hat Sie über den Tisch gezogen und Ihnen wurde ein zu geringer Rückkaufswert ausgezahlt? Dann melden Sie mit unserem Musterbrief Ihre Forderungen an und schicken Sie eine Kopie an uns (Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg oder versicherungen@vzhh.de). Sie sind dann bei uns registriert und werden über das weitere Vorgehen informiert.

Unterstützen Sie uns!
Mit unseren Klagen gegen die Versicherungskonzerne setzen wir uns für faire Vertragsbedingungen und gegen Wett­bewerbs­verstöße ein. Das nützt allen Kunden der betroffenen Unternehmen, ja der Verbraucher­schaft insgesamt – und natürlich auch Ihnen ganz persönlich!

Doch die Gerichtsprozesse sind mit erheblichen Kosten verbunden, für die wir in Vorleistung gehen müssen. Und das manchmal über Jahre und mehrere Instanzen hinweg – dabei stehen uns nur geringe staatliche Zuschüsse zur Verfügung. Die Versicherungswirtschaft aber hat das Kapital für einen langen Atem.

Mit einer Spende (Stichwort: „Lebens- und Rentenversicherung”) helfen Sie uns, Ihre Interessen durchzusetzen.

•Nutzen Sie unser Online-Spendenformular für Ihre finanzielle Unterstützung: Ihre Daten werden im SSL-Format verschlüsselt an uns übertragen.

•Oder überweisen Sie direkt auf unser Konto 84 35 100 bei der Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10 (aus dem Ausland: IBAN DE47251205100008435100, BIC BFSWDE33HAN).

Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten eine Zuwendungsbestätigung.

Stand vom Freitag, 17. August 2012
Quelle:VBZ Hamburg

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