Käufe über Online-Ticketbörsen bereiten immer wieder Probleme. Ticketbörsen sind eine Form der Zweitmarkt-Plattformen und zeichnen sich dadurch aus, dass Karten von Privatpersonen hier nicht nur ge- sondern auch verkauft werden. Für viele Verbraucher ist aber häufig nicht unbedingt erkennbar, dass die Tickets hier nur weiterverkauft werden. Sie wissen also oft gar nicht, dass sie nur Zweitkäufer sind.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern hat den Online-Ticketmarkt genauer unter die Lupe genommen. Das ernüchternde Ergebnis: Häufig sind Intransparenz, mangelhafter Kundenservice und kaum Intervention gegen missbräuchliche Nutzung Kernprobleme. Wir haben die Risiken und Ihre Rechte bei Online-Ticketbörsen zusammengefasst.
Risiken eines Ticket-Zweitmarkts
Kaufen Sie Eintrittskarten über eine Zweitmarkt-Plattform, kann es im Gegensatz zu „echten“ Verkaufsportalen generell folgende Probleme geben:
- Sie haben nicht nur mit dem Veranstalter oder einen autorisierten Vermittler zu tun, sondern auch mit privaten Verkäufern. Das kann die Sache im Zweifel komplizierter machen. Auch kann das Ausfallrisiko eines privaten Verkäufers größer und schwerer einschätzbar sein, als z.B. bei gewerblichen Ticketverkaufsplattformen.
- Bei einem solchen Kauf vom Zweitmarkt kann das Risiko bestehen, dass Sie unbrauchbare personalisierte Tickets erhalten.
- Der private Verkäufer möchte am Weiterverkauf verdienen. Die Tickets sind damit häufig teurer als der aufgedruckte Preis.
- Online-Verkäufer können bei Zweitmarkt-Ticketportalen einen sehr kurzfristigen Lieferzeitpunkt wählen. Selbst wenn Sie Tickets frühzeitig gekauft haben, kann es dann sein, dass sie erst kurz vor der Veranstaltung geliefert werden. Verzögert sich dann die Zustellung, können Sie die Veranstaltung im schlimmsten Fall verpassen.
Fake-Tickets: Eintrittskarten für Events, die es gar nicht gibt
Immer wieder beschweren sich Verbraucher über online angebotene Fake-Tickets für Events, die gar nicht stattfinden: Auf Zweitmarkt-Plattformen werden Eintrittskarten für Veranstaltungen angeboten, die es entweder gar nicht gibt oder für die noch kein fester Termin feststeht. So etwa geschehen bei der Online-Ticketbörse Viagogo, vor der die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern warnen.
Haben Sie auf einer Online-Ticketbörse solche Fake-Tickets gekauft, zu denen nie eine Veranstaltung geplant war, können Sie den Vertrag unserer Ansicht nach anfechten und das Geld vom Ticketverkäufer zurück fordern.
So gehen Sie gegen Fake-Tickets vor:
- Machen Sie alles schriftlich per Brief, am besten per Einschreiben mit Rückschein.
- Formulieren Sie: „Hiermit fechte ich den Vertrag vom – wegen arglistiger Täuschung an. Hilfsweise erkläre ich zudem den Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich fordere Sie hiermit auf meine bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich an mich zurück zu zahlen. Sollten Sie dem nicht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.“
- Sollte es weitere Probleme geben, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.
Es gibt aber durchaus auch Veranstaltungen, deren Termine erst nach dem Ticketverkauf terminiert werden (z.B. DFB-Pokal, Champions-League). In diesen Fällen bestimmen sich Ihre Rechte vorrangig nach den Allgemeinen Ticketbestimmungen des Veranstalters. Wenden Sie sich an die Vorverkaufsstellen oder direkt an den Veranstalter um zu erfahren, ob eine Rückgabe der Tickets und Erstattung des Ticketpreises möglich ist.
Überhöhte Preise und intransparente Zusatzkosten
Zu den eigentlichen Ticketpreisen können bei Online-Ticketbörsen zusätzlich Buchungs- und Abwicklungskosten sowie Umsatzsteuer hinzukommen. Nicht alle Anbieter weisen den Besteller jedoch auch ausreichend darauf hin, dass Zusatzkosten entstehen können.
Zudem müssen Sie beim Kauf über Zweitmarkt-Plattformen damit rechnen, dass auch der private Verkäufer am Weiterverkauf verdienen möchte. Die Tickets sind damit häufig teurer als der aufgedruckte Preis.
Wertlose Garantie und nicht erhaltene Tickets
Auch die Garantieversprechen von Zweitmarkt-Portalen sind fragwürdig: Einige Online-Ticketbörsen garantieren den Erhalt der Tickets. Damit wird für Verbraucher der Eindruck verstärkt, es mit einem direkten Ticketverkäufer zu tun zu haben.
Tatsächlich beinhaltet diese Garantie in der Regel jedoch nicht mehr, als dem Käufer gesetzlich sowieso zusteht. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Garantieleistung zudem häufig noch erheblich eingeschränkt.
So behält sich etwa die Ticketbörse Viagogo das Recht vor, Ersatztickets nach eigenem Ermessen auszuwählen. Somit könnte es nach Ansicht der Verbraucherschützer vorkommen, dass Sie nicht die bestellten, sondern Tickets für andere Tage oder andere Plätze bekommen.
Kommen gekaufte Tickets nicht, sollten ein Rücktritt vom Vertrag und die Erstattung des Eintrittsgeldes möglich sein. Außerdem käme noch ein Schadensersatzanspruch in Betracht.
Anderer Sitzplatz als gekauft
Immer wieder gibt es auch Verbraucherbeschwerden über falsche Tickets. Statt wie bestellt Sitzplätze erhalten Betroffene zum Beispiel Stehplätze. Bei mehreren gekauften Tickets liegen die Plätze gelegentlich nicht nebeneinander oder in einigen Fällen unterscheiden sich die Platzkategorien der tatsächlich erhaltenen Tickets von denen der bestellten Tickets.
Mangelhafter Kundenservice, schwere Kontaktaufnahme
Kommt es zu Problemen mit den Online-Tickets, kann es zudem schwierig werden, mit den Anbietern in Kontakt zu treten. Zahlreiche Verbraucher bemängeln, dass sie ihre Reklamationen nicht anbringen können. Ihnen fehlt ein Ansprechpartner, auf Rückfragen wird mit automatisierten Standard-Mails reagiert und telefonisch ist häufig niemand zu erreichen.
Klage gegen Viagogo
Die Ticketbörse Viagogo vermittelt Kunden zu privaten Verkäufern von Konzert- und Fußballtickets. Werden Tickets aber nicht geliefert oder sind sie teurer als beim eigentlichen Veranstalter, liegt das Problem beim Kunden.
Während des gesamten Kaufvorgangs wird nicht deutlich, dass Viagogo nicht Verkäufer der Tickets ist, sondern zwischen privaten Verkäufern und Käufern vermittelt. Da die Schweizer Ticketbörse nicht den jeweiligen Verkäufer angibt, vermittelt sie Käufern den Eindruck, sich auf einer offiziellen Kartenverkaufsseite zu befinden. Viagogo weist auf die Vermittlung hingegen in den AGB hin. Die Marktwächter haben Viagogo verklagt, zuvor hatte das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagiert.
Probleme mit Online-Ticketbörsen aus dem Ausland
Haben Sie Probleme mit einem Anbieter aus dem Ausland, kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen. Außerdem behandelt die Ombudsstelle E-Commerce des schweizerischen Konsumentenforums Beschwerden von deutschen Verbrauchern gegen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Damit ist sie auch für Viagogo zuständig. Auf ihrer Webseite finden Sie einige weiterführende Informationen.
Vom Abbruch eines Konzerts bis viel zu kurzen Auftritten: viele weitere Rechte von Konzertfans schildern wir in einem separaten Beitrag.
Verbraucherfrust beim Online-Kauf von Eintrittskarten
Den detaillierten Marktüberblick des Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bayern sowie eine Zusammenfassung des rechtsvergleichenden Gutachten der Universität Bayreuth finden Sie hier.
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