Augenscheinlich erfolgt der Ankauf von Verträgen über einen darlehensvertrag (siehe hier Downloadbereich der Webseite) Die Laufzeit beträgt 3 Jahre oder 6 Jahre, verbunden mit unterschiedlichen Zinsen.
Es gibt ja nun einige Gesellschaften die auf diese Form des LV Ankaufs umstellen. Hier nennt man das denn partiaisches Darlehen. Hier scheint es sich aber um einen „normalen darlehensvertarg zu handeln“. Dies könnte in den Bereich des Einlagegschäftes gehen, beurteilet nachd er Einschätzung der BaFin die wir so kennen. Was wir gut finden ist der Hinweis im Vertrag unter Punkt 7, das das Kapital des Kunden insgesamt (voller Höhe) verloren gehen kann. Was uns nachdenklich macht sind 2 Punkte. Zum einen wird hier woihl auch nur Eigenkapitalersatz eingesammelt denn es wird im Vrtrag von einer Nachranggrundschuld gesprochen. Ist dem so in der Realität, dann kann man nur sagen „Finger weg“, denn alles außer dem Ersten Rang ist im Grudnbuch keine echte Sicherheit.
Der 2 Punkt ist, das wohl auch ein Teil der Gelder genommen werden soll um „Altschulden“ zu begleichen. das spricht nicht für das Unternehmen, eher für möglicherweise mangelnde Liquidität. Wörtlich heißt es im Vertrag:
Die Darlehensnehmerin möchte ihren Imobilienbestand durch Zukäufe weiter vergrößern, Verbindlichkeiten neu strukturieren und den Bestand optimieren. Zu diesem Zweck
benötigt sie Eigenkapital, welches ihr der Darlehensgeber zur Verfügung stellt.
Auf dieser Grundlage gewährt der Darlehensgeber der Darlehensnehmerin ein Darlehen in der o. g. Höhe. usw………….
Wir finden solche Produkte braucht der Markt nicht unbedingt.
Leave a comment