COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI)
COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI)
Aktenzeichen: 303 IN 2096/24 Amtsgericht Chemnitz – Insolvenzgericht Sachverhalt: Im Insolvenzeröffnungsverfahren über...
BeiDie RedaktionDienstag, 19.11.2024Eine berechtigte Frage, wenn man sich das Unternehmensregister genauer anschaut, denn die...
BeiDie RedaktionDienstag, 19.11.2024Gerade Genossenschaften sollten doch ein Vorbild für Transparenz sein und sich daher...
BeiDie RedaktionDienstag, 19.11.2024Deutschlandweit lieferten Ermittler einen echten Krimi ab: Eine Bande soll Schmieröl im...
BeiDie RedaktionDienstag, 19.11.2024
Kommentar hinterlassen