COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamtgemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI).
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Es gibt Tage, an denen selbst die absurdesten Verschwörungstheorien beinahe harmlos wirken...
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BeiDie RedaktionDonnerstag, 26.12.2024Ach, Herr Ebner, was soll ich sagen – kreatives Marketing liegt Ihnen...
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