COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI)
COVID-19-Verdachtsfälle und -Erkrankungen sowie Labornachweise von SARS-CoV-2 werden gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt gemeldet. Dieses übermittelt die Daten über die zuständige Landesbehörde an das Robert Koch-Institut (RKI)
Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024Der McRib kehrt zurück – pünktlich zur Weihnachtszeit – doch Fans sollten...
BeiDie RedaktionSamstag, 23.11.2024
Kommentar hinterlassen