Startseite Allgemeines Roberto Echevarria von Gusovius und Dirk Rößler , was für eine miese Bilanz des FHH Fonds Nr. 36 MS „ARICA“ GmbH & Co. KG
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Roberto Echevarria von Gusovius und Dirk Rößler , was für eine miese Bilanz des FHH Fonds Nr. 36 MS „ARICA“ GmbH & Co. KG

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Beim „Schiffe versenken“ wäre das sicherlich einer der vorderen Plätze. Kein Anlagevermögen (Motorschiff) mehr, aber noch viel Miese in der Bilanz. Da haben die Fondsanleger sicherlich richtig Federn gelassen. Nun denn, das ist nicht der einzige Fonds in diesem Bereich, der so ein mieses Ergebnis abliefert.

FHH Fonds Nr. 36 MS „ARICA“ GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

0,00

16.100

II. Finanzanlagen

0,00

1

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

0,00

102

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

134.105,87

195

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

520.297,24

501

C. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

39

D. Durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital

369.671,24

229

E. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil

3.563.071,57

3.493

Summe Aktiva

4.587.145,92

20.660

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteile der Komplementärin

0,00

II. Kapitalanteile der Kommanditisten

0,00

B. Rückstellungen

22.250,00

162

C. Verbindlichkeiten

4.564.895,92

20.397

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

101

Summe Passiva

4.587.145,92

20.660

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die FHH Fonds Nr. 36 MS “Arica“ GmbH & Co. KG i.L. hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 102 419 eingetragen.

II.a. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gem. § 264a HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 286 Abs. 3 und 288 HGB, sowie das Wahlrecht zum Unterlassen von Angaben nach § 286 Abs. 3 HGB wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Der Ausweis der Umsatzerlöse erfolgt gemäß § 265 Abs. 5 HGB zum einen mit den Umsatzerlösen aus Zeitchartern und zum anderen mit den übrigen Umsatzerlösen.

II.b. Angaben aufgrund der Erstanwendung des BilRUG

Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) geänderten Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstmalig angewendet.

Aufgrund der geänderten Vorschriften sind die Umsatzerlöse nicht mit dem Vorjahr vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gemäß § 277 Abs. 1 HGB erheblich ausgeweitet wurden.

Durch die Folgewirkung der neuen Umsatzerlösdefinition durch das BilRUG sind auch die nachfolgenden Posten der Bilanz sowie der Gewinn-Verlustrechnung nicht mi dem Vorjahr vergleichbar. Bei Anwendung des § 277 I HGB in der Fassung des BilRUG bereits im Jahr 2015 hätten sich die nachfolgenden als Vorjahresbeträge ergeben:

Jahresabschluss-Posten

Vorjahresbetrag bei Anwendung des BilRUG im Vorjahr

T€

Umsatzerlöse

2.884

Sonstige betriebliche Erträge

451

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die auf Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgen unter der Aufgabe des Aspektes der Fortführung der Gesellschaft (Going-Concern-Prinzip) gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Durch den Gesellschafterbeschluss vom 28. Oktober 2015 wurde die Geschäftsführung ermächtigt, dass Schiff zu verkaufen. Gemäß Gesellschafterbeschluss tritt die Gesellschaft zum 01. Januar des Folgejahres, nachdem das Schiff veräußert und an den Käufer übergeben wurde in die Liquidation.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung erwarteter Preis- und Kostensteigerungen bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen laufzeitkongruenten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Für die Verbindlichkeiten wird der Wert des Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Bewertung von in Fremdwährung zugegangenen Vorräten und kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgte am Bilanzstichtag zum Devisenkassa-mittelkurs.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Ergebnisverteilung

Gem. § 10 Nr. 2a) des Gesellschaftsvertrages erhalten bei einem Mehrergebnis ICC ½ sowie FHH und NSC jeweils ¼ des Drittels des Mehrergebnisses. Eine entsprechende Verteilung gilt gemäß § 10 Nr. 2 b) des Gesellschaftsvertrages für ein Minderergebnis. Reicht der Gewinn der Gesellschaft zur Bedienung des Gewinnvorabs nicht aus oder wurde ein negatives Ergebnis erzielt, so wird der Betrag rechnerisch vorgetragen und in den folgenden Jahren aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft diesen Kommanditisten vorab zugewiesen. Die Bemessungsgrundlage für das Mehr-/Minderergebnis ist das Handelsbilanzergebnis vor Abschreibungen, steuerrechtlich zu aktivierenden Gründungskosten, Drohverlustrückstellungen und Veräußerungsgewinn gem. § 9 Nr. 2c. Der im Jahr 2016 rechnerisch zugewiesene Betrag beträgt insgesamt

€ -1.243.595,81.

Gem. § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages erfolgt eine Gewinnzuweisung gem. Nr. 2 nur dann, wenn das nach Nr. 2 ermittelte Ergebnis sowie das in gleicher Weise ermittelte Ergebnis der Schwestergesellschaft zusammen ein Mehrergebnis ergeben. Das kumulierte Mehrergebnis ist dann entsprechend Nr. 2 a) den Kommanditisten zuzuweisen.

Der Stand des Gewinnvorabs zum 31. Dezember 2016 setzt sich wie folgt zusammen:

Mehr- Minder-ergebnisse

Minderergebnis

Minderergebnis

Summe bis

2006 bis 2014

2015

2016

2016

FHH 1/4

-1.285.841,04

-488.368,44

-310.898,95

-2.085.108,43

NSC 1/4

-1.285.841,04

-488.368,44

-310.898,95

-2.085.108,43

ICC 1/2

-2.571.682,07

-976.736,88

-621.797,91

-4.170.216,86

-5.143.364,15

-1.953.473,76

-1.243.595,81

-8.340.433,72

Forderungen gegen Gesellschafter

Der Posten enthält Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 2 (Vorjahr T€ 0).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen T€ 4.565 (Vorjahr T€ 20.397).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 0).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre betragen T€ 0 (Vorjahr T€ 0).

Die Restlaufzeiten ergeben sich wie folgt:

31.12.2016

31.12.2016

31.12.2016

Vorjahr

Vorjahr

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

4.486

0

0

19.737

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

49

0

0

112

0

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

27

0

0

40

0

Sonstige Verbindlichkeiten

3

0

0

508

0

4.565

0

0

20.397

0

31.12.2016

31.12.2016

31.12.2016

Vorjahr

Restlaufzeit

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

über 5 Jahre

T€

T€

T€

T€

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

4.486

0

0

0

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

49

0

0

0

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

27

0

0

0

Sonstige Verbindlichkeiten

3

0

0

0

4.565

0

0

0

Von den Verbindlichkeiten sind T€ 4.486 mit einem Rangrücktritt vom 30. September 2015 nebst Nachträgen versehen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Posten enthält Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 21 (Vorjahr T€ 39).

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren unter Beachtung branchenspezifischer Besonderheiten hinsichtlich der Gliederung aufgestellt. Dabei ist die Gliederung entsprechend der Variante 2 der Empfehlung des Verbandes Deutscher Reeder zugrunde gelegt worden.

Sonstige betriebliche Erträge

Die Erträge aus der Währungsumrechnung betragen T€ 316 (Vorjahr T€ 62).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betragen T€ 197 (Vorjahr T€ 2.058).

Abschreibung auf Sachanlagen

In 2015 erfolgt die außerplanmäßige Abschreibung de Seeschiffes in Höhe von T€ 2.472 auf den Veräußerungserlös. In 2016 waren daher keine weiteren Abschreibungen zu erfassen.

Außergewöhnliche Erträge oder Aufwendung en

Durch die Verzichterklärung des stillen Beteiligten wurde ein Ertrag iHv. T€ 393 erzielt. Des Weiteren wurde durch den Verkauf des Schiffes ein Ertrag iHv. T€ 61 erwirtschaftet.

VI. Sonstige Angaben

Mitarbeiterzahl

Im Jahresdurchschnitt wurden 21 Mitarbeiter bis zum Schiffsverkauf am 12. Juli 2016 beschäftigt.

WEITERE DATEN

Die Billigung bzw. Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter ist noch nicht erfolgt.

 

Hamburg, den 13. Februar 2018

gez. Roberto Echevarria von Gusovius und Dirk Rößler

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