Bekanntlich führen Verfechter der neueren Fin-Tech-Entwicklungen (bspw. DLT, Blockchain, Robo-Advisors etc.) gerne an, die Technologien seien besonders „neutral“, da sie unabhängig und nicht von Interessen gesteuert sind (vgl. auch weitere Rechtstipps der Wirtschaftskanzlei Rainer Lenzen bspw. zu ICO und Bitcoin).
Laut Bloomberg bestehen bei den sog. „robo-adviser Services“, wie sie einige Institute (bspw. Bank of America und Morgan Stanley) anbieten, erhebliche Zweifel an einer solchen Unabhängigkeit.
So sollen die anfangs – teils von Online-Start-ups – entwickelten Algorithmen im Kapitalanlagebereich bei ihren Empfehlungen womöglich Fonds von Anbietern bevorzugen, die der Bank, welche jene robo-advisors anbietet, hohe Zahlungen zukommen lassen, um an die vermögende Klientel der Bank heranzukommen.
Diese als „revenue-sharing“- oder auch „shelf space“-Zahlungen bezeichnete Praktik kann – so Bloomberg – in direkten Zahlungen, aber auch in der Finanzierung von Konferenzen in Luxus-Resorts oder auch Geschenken und Unterhaltungsangeboten für die Broker bestehen.
Im Ergebnis dürfte sich die auch in der klassischen Beratung zu Kapitalanlagen bekannte Problematik der Interessenkonflikte ergeben.
Denn wenn anhand von Parametern – wie bspw. Risikoneigung und verfügbares Kapital – Kapitalanlagen empfohlen werden, welche nicht nur an den Kundeninteressen, sondern – so der Verdacht – vor allem an den Interessen der Bank und der Bankberater an Provisions- und sonstigen Zahlungen ausgerichtet sind, erfüllt die Beratung nicht die höchstrichterlichen Anforderungen an die anleger- und objektgerechte Beratung.
In sog. Vermittlungsfällen könnten – trotz Entfallen des Erfordernisses einer anlegergerechten Beratung – u. U. auch bspw. deliktsrechtliche Ansprüche bestehen.
Daher sollte, wer an einer Vermögensanlage interessiert ist, sich vor einer Investition gut informieren, Hintergründe recherchieren und Verflechtungen beteiligter Personen und Gesellschaften überprüfen.
Hierbei kann auch ein auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt behilflich sein.
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