Sieben Durchsuchungsbeschlüsse und Beschlüsse zur Sicherung von Vermögenswerten wurden am Dienstag im Rahmen eines gegen drei Beschuldigte geführten Verfahrens wegen gemeinschaftlicher räuberischer Erpressung vollstreckt. Die Beschuldigten sind Führungspersonen bzw. Mitglieder einer rockerähnlichen Gruppierung.
Ihnen wird vorgeworfen, aufgrund eines gemeinschaftlichen Tatentschlusses in wechselnder Tatbeteiligung unberechtigte Forderungen aus vermeintlichen Darlehensvereinbarungen mit Zinsen in Höhe von teilweise bis zu 20% an den Geschädigten gestellt zu haben und ihn durch Drohungen, unter anderem auch mit einer Schusswaffe, dazu veranlasst zu haben, die vermeintlichen Forderungen und Zinsen jedenfalls zumindest in Teilen zu bedienen. Insgesamt soll der Geschädigte eine höhere fünfstellige Summe an die Beschuldigten gezahlt haben.
Die Durchsuchungen führten zum Auffinden von Mobilfunkgeräten, Speichermedien, Bargeld in fünfstelliger Höhe, sonstigen Beweismitteln und Hinweisen auf mehrere Bankschließfächer. Weitere Ermittlungen führten zur Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Geldwäsche gegen einen Angehörigen eines Beschuldigten und die Beschlagnahme eines mutmaßlich sechsstelligen Geldbetrags aus einem weiteren Schließfach.
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