Rocket Factory Augsburg AG
Augsburg
HRB 34251
Hinweisbekanntmachung nach § 221 Absatz 2 Satz 3 AktG
Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juli 2023 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 1 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Juli 2028 (einschließlich) einmal oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 3.262.654,00 nach näherer Maßgabe der vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegten Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstitut(en), einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium von Kreditinstituten und/oder solchen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses unter Tagesordnungspunkt 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27. Juli 2023 auszuschließen.
Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 27. Juli 2023 mit dem Wortlaut der Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg, HRB 34251, hinterlegt.
Augsburg, im August 2023
Rocket Factory Augsburg AG
Der Vorstand
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