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Rolf Brombacher, Schramberg: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Rückabwicklungsverfügung | © jarmoluk / Pixabay
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Die BaFin hat Herrn Rolf Brombacher, Schramberg, mit Bescheid vom 22. Juni 2020 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Herr Brombacher nahm Gelder mit dem mündlich abgegebenen Versprechen der unbedingten Rückzahlung und der Verzinsung entgegen. Damit betreibt er das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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