Der Unterschied zwischen bilanzieller und insolvenzrechtlicher Überschuldung liegt vor allem in der Perspektive und der Bewertung der Vermögenswerte sowie der zukünftigen Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Hier sind die Kernpunkte:
1. Bilanzielle Überschuldung
Die bilanzielle Überschuldung bezieht sich auf eine Situation, in der die Passiva eines Unternehmens (also die Schulden und Verbindlichkeiten) die Aktiva (also die Vermögenswerte) in der Bilanz übersteigen. Diese Art der Überschuldung wird rein buchhalterisch ermittelt, indem die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden gegenübergestellt werden. Bei dieser Bewertung werden die Vermögenswerte in der Regel zu ihren Buchwerten angesetzt, die nicht unbedingt den aktuellen Marktwerten entsprechen müssen.
2. Insolvenzrechtliche Überschuldung
Die insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein spezifischerer und für das Insolvenzrecht relevanter Begriff. Hier wird nicht nur eine Gegenüberstellung der bilanziellen Werte vorgenommen, sondern es fließen zusätzlich auch zukünftige Ertragsaussichten und die Liquiditätssituation des Unternehmens in die Bewertung ein. Es wird also geprüft, ob das Unternehmen in der Lage ist, bestehende und zukünftige Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu erfüllen. In Deutschland ist hierfür ein zweistufiger Test vorgesehen:
Statische Betrachtung: Hier werden die Vermögenswerte zu Liquidationswerten angesetzt. Übersteigen die Verbindlichkeiten die so bewerteten Aktiva, liegt eine Überschuldung vor.
Fortführungsprognose (dynamische Betrachtung): Es wird eine Prognose über die Lebensfähigkeit des Unternehmens erstellt. Wenn absehbar ist, dass das Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen mittelfristig nicht erfüllen kann, wird es als insolvenzrechtlich überschuldet angesehen, auch wenn die statische Betrachtung vielleicht ein anderes Bild zeigt.
Wesentliche Unterschiede
Bewertungsansatz: Bilanziell werden Aktiva oft zu Buchwerten angesetzt, während bei der insolvenzrechtlichen Überschuldung die Liquidationswerte oder fortgeführten Werte maßgeblich sind.
Berücksichtigung der Zukunftsperspektiven: Insolvenzrechtliche Überschuldung bezieht explizit die zukünftige Zahlungsfähigkeit und Ertragsaussichten ein, bilanzielle Überschuldung hingegen nicht.
Rechtliche Konsequenzen: Eine festgestellte insolvenzrechtliche Überschuldung kann zur Insolvenzanmeldung führen, während eine bilanzielle Überschuldung eher ein Warnsignal für das Management oder die Anteilseigner ist, dass Handlungsbedarf besteht.
Diese Unterscheidungen sind besonders wichtig in Krisensituationen, wo die Bewertung der finanziellen Lage eines Unternehmens darüber entscheiden kann, ob eine Sanierung möglich ist oder ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden muss.
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ROOF GmbH Leipzig hat Insolvenzantrag gestellt.
Insolvenzanwalt:Thomas Jacobs
Rechtsanwalt Brinkmann & Partner
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