Eine interessante juristische Frage, die man sicherlich im Laufe des Insolvenzverfahrens noch klären muss. Das wird aber sicherlich nicht durch einen Artikel von uns möglich sein, sondern nur über eine entsprechende Klage, die bei Gericht eingereicht werden muss. Die Rechtsanwaltskanzlei Rosenberger & Koch hatte sich uns gegenüber in einer Stellungnahme zu unserem Fragenkatalog geäußert, allerdings unserer subjektiven Einschätzung nach in einer Form, die juristisch so vor einem Gericht „diskutabel sein könnte“.
Die Kanzlei hatte wohl im Auftrag von Lombardium Nachträge mit der BaFin verhandelt bzw. abgestimmt, verneinte jedoch, den gesamten Prospekt erneut juristisch geprüft zu haben. Dass wir an dieser Darstellung „berechtigte Zweifel“ hegen, mag nachvollziehbar sein. Wäre die Kanzlei Rosenberger & Koch dem Vorbild ihrer „Vorgängerkanzlei“ gefolgt, wären dann möglicherweise einige Anleger von einem Vermögensschaden verschont geblieben.
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