In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ROTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Ringstraße 38, 56281 Emmelshausen, vertr. d. den Geschäftsführer Arnold Werner Griesang (AG Koblenz, HRB 20499), wird heute, am 21.12.2018 um 10:23 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet.
Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, – Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative Ins0). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 21.12.2018,
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 214/18
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