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„Rothmann & Ginst“: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

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„Rothmann & Ginst“: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

Die BaFin hat der „Rothmann & Ginst“, ansässig angeblich in Luxemburg, London und New York, am 3. September 2018 aufgegeben, ihre Anlagevermittlung und Anlageberatung einzustellen.

Das Unternehmen betreibt die Internetseite www.rothmann-ginst.com, ruft deutsche Kunden unvermittelt an und bietet ihnen den Kauf konkreter Finanzinstrumente an, zum Beispiel Aktien. Es wirbt zudem unter anderem mit personalisierter Anlageberatung und der Erarbeitung einer individuellen Strategie.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Finanzdienstleistungen erbringen will, bedarf nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zuvor der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen besitzt keine solche Erlaubnis.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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