Rothmann & Ginst
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4 WAG 2007) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. Dezember 2017 teilt die FMA daher mit, dass
Rothmann & Ginst
mit angeblichem Sitz in
Coppergate House Business Centre
16 Brune Street
London E17NJ
Vereinigtes Königreich
Tel: +44 20 80890579
Fax: +44 20 80890708
sowie
Midtown East
641 Lexington Avenue
New York NY 10022
Vereinigte Staaten von Amerika
Tel: +1 917 2849865
Fax: +1 917 73412268
sowie
43, Avenue John F. Kennedy
1855 Luxemburg
Luxemburg
Tel: +35 2 20301705
Fax: +35 2 27862261
info@rothmann-ginst.com
www.rothmann-ginst.com
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente (§ 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2007) nicht gestattet.
Kommentar hinterlassen