Royal C Bank/Online-Handelsplattform royalcbank.com: BaFin untersagt die unerlaubt betriebene Finanzportfolioverwaltung
Die BaFin hat mit Bescheid vom 1. März 2021 gegenüber der Royal C Bank die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Finanzportfolioverwaltung angeordnet.
Das Unternehmen eröffnet auf seiner Plattform royalcbank.com Handelskonten für Kunden. Über die Konten soll ein Handel mit Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFD), Devisen und Kryptowährungen abgewickelt werden. Dabei trifft die Gesellschaft ohne vorherige Rücksprache mit dem Kontoinhaber selbst Anlageentscheidungen über die Konten. Sobald Verluste auf den verwalteten Konten auftreten, bietet die Royal C Bank ihren Kunden die Teilnahme an einem „Wiederherstellungsprogramm“ an.
Damit betreibt das Unternehmen gewerbsmäßig die Finanzportfolioverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nr. 3 Kreditwesensgesetz (KWG). Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt die Gesellschaft nicht und handelt daher unerlaubt.
Nach den vorliegenden Unterlagen verfügt die Royal C Bank über Geschäftssitze in Großbritannien, Singapur und der Schweiz.
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