Die BaFin hat sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig am 20.07.2021 der R & R Consulting GmbH verboten, die Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) öffentlich anzubieten.
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
Zuvor wurde bereits unanfechtbar vom VG Frankfurt (29.12.2020, 7 L 2897/20.F) und dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (17.03.2021, 6 B 84/21) entschieden: Beim Angebot zum Goldkauf mit Treuebonus durch die die R&R Consulting GmbH bestehen Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt. Es ging um die Verdachtsmeldung der BaFin Meldung vom 28.10.2020 – vor der aktuellen Verbotsmeldung – dass der Prospekt fehle. Die aktuelle Verbotsverfügung ist nur konsequent.
Vergeblich argumentierte die Anbieterin in diesen Gerichtsverfahren auszugsweise wie folgt:
– Der Treuebonus sei keine Zinszahlung, sondern ein Rabatt.
– Das Rückgaberecht für das Gold nach 24 Monaten existiere nicht und sei nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt.
– Die vertraglichen Beziehungen zwischen der Antragstellerin und den Kunden würden allein durch die AGB bestimmt, nicht durch die Internetseite.
– Es handele sich um eine Unterstellung, dass es den Kunden der Antragstellerin darum gehe, Rendite zu erzielen.
-Ein Verkauf von „Rendite“ ergebe sich weder aus den AGB noch aus der Internetseite.
Diese Ausführungen dürften auch im neuerlichen Verwaltungsgerichtsverfahren gegen diese Verbotsverfügung belanglos sein.
Die Änderungen ihrer AGB für die Anleger im Jahre 2021 sind nach Ansicht der BaFin unerheblich. Denn gegenüber ihren Kunden gab die Anbieterin vor, die AGB-Änderungen erfolgen allein aufgrund des Druckes der BaFin und in der Sache ändere sich für die Kunden gar nichts, i n d i v i d u e l l e Lösungen könnten getroffen werden.
Wo waren aber nun die Gewinne für die Kunden ?
Anfang 2021 wurde auf aurimentum.de Gold mit Treuerabatt – statt früher Treuebonus – zum Grammpreis von 60,666 EUR unabhängig von der Stückelung ab € 5.000 angeboten. Der Marktpreis war zu diesem Zeitpunkt aber aktuell bei 46,93 EUR je Gramm. Nach Adam Riese war das 22,642 % teurer. Behält der Anleger dieses Gold 24 Monate, so die Logik, bekäme er 8 % hiervon zusätzlich geliefert.
Bliebe immer noch eine erhebliche Differenz. Warum sind Anleger diese dann Geschäfte eingegangen? Doch wohl nur, wenn sie Aussicht auf Goldrückgabe u n d Treuebonus hatten. Dann aber läge eine Vermögensanlage vor.
Offen sind noch folgende Fragen:
- War der versprochene Treuerabatt von 8% nach 24 Monaten von Beginn an Eigentum des Kunden und auch wirklich als Sondervermögen bilanziert? Warum fehlen Bilanzen ab 2016?2. Wie muss der Kunde vor Erhalt des Treuebonus nach 24 Monaten nachweisen, dass er das Gold noch in seinem Eigentum hat?3. Welche Lagerkosten berechnet Aurimentum für die Einlagerung des Treuerabatt über 24 Monate?4. Was passiert im worst case mit dem versprochenen Treuerabatt, wenn dieser noch nicht an den Kunden geliefert wurde?
Abschließendes
Nicht nur individuelle sondern auch legale Lösungen sind den Aurimentum – Kunden zu wünschen. Nach wie vor hat die Anbieterin keine Bilanzen seit 2016 veröffentlicht.
Nach der BaFin – Verbotsverfügung bleibt zu hoffen, dass den Kunden ein worst case erspart bleibt.
Individuelle und legale Schadenersatzansprüche gegen alle verantwortliche Organe nach §823Abs.II BGB sind zu prüfen.
Man was das heisst für einen der Vertriebsköpfe Jürgen A. aus München.
Soll wohl heißen, dass diejenigen welche noch nicht ihr Treue-Gold bekamen, Gas geben sollten dieses zu bekommen.
Haben also Gold schlicht zu teuer gekauft, bleiben auf der Preisdifferenz sitzen und gehen ohne Bonus aus…