Viele Leser scheinen sich für das Thema „Aurimentum“ zu interessieren; und einigen dieser Leser ist dann natürlich auch aufgefallen, dass wir im Jahre 2015 über ein Schreiben der BaFin berichtet hatten.
Natürlich haben wir in der Redaktion das Schreiben noch vorliegen.
Damals wurde das Unternehmen R&R Consulting GmbH/ Aurimentum offenbar noch von der Kanzlei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf vertreten, welche dann wohl, so interpretieren wir das Schreiben, einen schriftlichen Kontakt zur Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen in Bonn hatte. Es ging in der Korrespondenz wohl darum, das mögliche Vorliegen eines Einlagegeschäftes auszuschließen.
In der Antwort der BaFin heißt es am 28. Oktober 2014 dazu:
„mit E-Mail vom 16.10.2014 übersandten sie mir den überarbeiteten Entwurf der Vertragsbedingungen eines „Goldkaufvertrags mit Zusatzvereinbarung“ ihrere Mandantin zusammen mit dem Entwurf einer Produktinformationsbrochüre mit der Bitte um aufsichtsrechtliche Prüfung der geplanten Geschäftstätigkeit.
Hierzu teile ich Ihnen mit, dass ihre Mandantin durch Annahme von Geldern auf Grundlage der übersandten Vertragsbedingungen des „Goldkaufvertrags mit Zusatzvereinbarung“ aufgrund der Vereinbarung eines qualifizierten Nachrangs nebst den ersichtlichen Erläuterungen dieser Regelung nicht mehr den Tatbestand des Einlagengeschäftes gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG erfüllen würde.
Sollten sich diese Klauseln-z.B.aufgrund zivilrechtlicher Entscheidungen-also zivilrechtlich unwirksam erweisen, so wäre eine erneute aufsichtsrechtliche Beurteilung vorzunehmen.
Vorsorglich weise ich daraif hin, dass die Bundesregierung beabsichtigt, eine gesetzliche Reguliering des grauen Kapitalmarktes herbeizuführen, zudem auch die Annahme von Publikumsgeldern auf der Grundlage von Nachrangdarlehen zählt.
Auch die von Ihrer Mandantin beabsichtigten „Kauf-&Rückkaufangebote“sehe ich als solche an, die der in Aussicht genommenen gesetzlichen Regelung unterfallen.“
Genau dieses Schreiben gab es damals auf der Seite von rundrconsultinggmbh.de zu keinem Zeitpunkt, allerdings auf der Seite von Aurimentum, die auch später erst hinzukam.
Nun gehen ja aus diesem der Redaktion vorliegenden Schreiben so manche Dinge hervor. Zunächst einmal sieht wohl auch die BaFin hier ein Produkt des „grauen Kapitalmarktes“ für den Kunden, und es ist die Rede von Nachrangdarlehen.
Genau das würde dann natürlich auch erklären, warum uns die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei auf eine Pressenanfrage hin mitgeteilt hatte, „dass Aurimentum kein Kundengold einlagern würde“. Das Unternehmen könnte also möglicherweise mit dem Geld der Kunden arbeiten, nicht mit dem Gold der Kunden.
Nun haben wir viele Gespräche mit „Aurimentum-Kunden“ geführt, denen man aber eben genau das anders dargestellt hatte im Beratungsgespräch. Alle Kunden waren und sind der Meinung, dass das von ihnen bei Aurimentum erworbene Gold eingelagert wurde, und sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden würde.
Nach dem Beginn einer Diskussion rund um unsere Berichterstattung und dem Vorgang PIM Gold, hätte man das nochmals ausdrücklich betont, so ein wohl verunsicherter Kunde der sich wohl an seinen Berater gewandt hatte und diese Auskunft bekam.
Darüber sollte man dann sicherlich nochmals genauer mit dem Berater reden.
Reinhrad Fuchs hat bereits einmal als Geschäftsführer ein Untrernehmen vor die Wand gesetzt.Droht dies auch mit seiuner Aurimentum von der R&R Consulting GmbH?
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178347 Bekannt gemacht am: 28.04.2010 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
26.04.2010
foxLX GmbH, Starnberg, Bahnhofstr. 5 c, 82319 Starnberg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i. OB vom 15.04.2010 (Az. IN 617 / 09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 178347 Bekannt gemacht am: 04.05.2009 12:00 Uhr
In ( ) gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
27.04.2009
foxLX GmbH, Starnberg, Bahnhofstr. 5 c, 82319 Starnberg.Bestellt: Geschäftsführer: Fuchs, Reinhard, Kulmbach, *05.10.1956; Uhr, Matthias, Kieselbach, *24.06.1976, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Thormann, Stefan, Tutzing-Unterzeismering, *14.09.1964.
Warum gibt die R&R Consulting keine Bilanzen ab? Weil das Unternehmen hoffnungslos überschuldet ist?
Die letzte Bilanz ist vom 31.12.2015 und ist um mehr als 300.000 Euro überschuldet.
Auch bei der FoxLX GmbH hat Reinhard Fuchs für den aktiven Betrieb keinen Jahresabschluss vorgelegt und dann mit Anlegergeldern an die Wand gefahren. Bei Aurimentum droht jetzt die gleiche Pleite.
Aurimentum hat immer Nachrangdarlehen verlauft. Nur das hätte kein Kunde des Unternehmens als Investment abgeschlossen.Dazu hat man dann den Mantel des angeblichen Goldkaufs darüber gelegt.
Fuchs, Scherm und seine Vermittler machen sich alle die Taschen voll mit Provisionen. Das seit Jahren ohne das die Aufsichtsbehörden etwas dagegen tun. Scherm und Fuchs haben die Lizenz zum Abkassieren.Unglaublich was man in Deutschland so alles darf um Kunden über den Tisch zu ziehen.
Kann ich auch bestätigen. Aurimentum bietet immer den Rückkauf des Goldes an, hat aber die Form des Rückkaufs immer wieder verändert, um dies vor der BaFin zu verbergen.
Dass dies ein illegales Schneeballsystem ist, ist mehr als offensichtlich.
Doch die BaFin schaut wieder einmal zu. Wie bei P&R Container, wie bei PIM Gold, etc.
Warum schließt man diese Behörde nicht einfach.
https://www.diebewertung.de/und-warum-schreitet-die-bafin-nicht-ein-und-verbietet-aurimentum-nicht-dieses-einlagegeschaeft/