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R&R Consulting GmbH die Antwort auf unsere Presseanfrage

qimono (CC0), Pixabay
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Natürlich hatten wir im Zusmamenhang mit der BaFin Meldung zum Thema R&R Consulting GmbH auch die Rechtsvertreterin des Unternehmens angeschrieben. Hier ihre Rückantwort.

Sehr geehrter Herr Bremer,

zu Ihrer Presseanfrage vom 28.10.2020 nehmen wir im Namen unserer Mandantin wie folgt Stellung:

ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG

Unsere Mandantin betreibt ein reines Handelsgeschäft.

ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG

Die Einschätzung der BaFin beruht offenkundig auf einer Fehlinformation, die unsere Mandantin ausräumen wird. Unsere Mandantin wird vollumfänglich mit der BaFin kooperieren, um die Fehlbeurteilung seitens der BaFin schnellstmöglich zu berichtigen.

R&R Consulting GmbH

Sehr geehrte Hamburger Rechtsanwaltskanzlei,

ich gehe davon aus, das Sie derzeit noch er Rechtsvertreter der R&R Consulting GmbH sind, insofern übersende ich Ihnen nachfolgende Presseanfrage. Ich bitte um kurzfristige Beantwortung bis zum 30. Oktober 2020 13 Uhr. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

Heute gibt es eine aktuelle BaFin Meldung:

R & R Consulting GmbH:

ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG

Eine Meldung die wir doch dann sehr überraschend finden, denn Ihrerseits war ja bisher immer die Aussage das das Geschäftsmodel der R&R Consulting sei BaFin konform. Wie kommt nun die Meinungsänderung der Bafin zustande?

Wurde das Unternehmen R&R Consulting im Vorfeld angehört?

Was plant das Unternehmen nun in  dem Vorgang zu tun?

Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig

Redaktion diebewertung.de/Thomas Bremer

 

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