Eigentlich muss man ja sagen „keine neuen alten Bilanzen“ hinterlegt im Unternehmensregister. Wenn man so lange über ein Unternehmen berichtet wie wir über das genannte Unternehmen, dann bleibt man natürlich bei der vorrangigen Kritik, die man an dem Unternehmen gehabt hat, am Ball.
Unsere Hauptkritik war und ist immer gewesen, dass das Unternehmen bis heute die Bilanzen diverser Bilanzjahre ab 2016 schuldig geblieben ist, obwohl diese längst zur Hinterlegung fällig gewesen wären.
Über Monate hat man uns, auch die das Unternehmen vertretende Anwaltskanzlei aus Hamburg, mitgeteilt, dass diese Bilanzen „zeitnah“ hinterlegt würden. Nun kann man sich sicherlich über das Wort „zeitnah“ streiten, aber dann Jahre später, wenn die dann mal kommen, da kann man dann wohl nicht mehr von zeitnah reden.
Wir halten diese Situation aber auch für den noch arbeitenden Vertrieb des Unternehmens für gefährlich, denn sich hier über Jahre nur auf die Aussage verlassen zu können, Bilanzen werden bald hinterlegt“, so hört man das von einzelnen Noch-Vertrieblern, könnte dann irgendwann möglicherweise einmal zu Haftungsansprüchen gegenüber den vermittelnden Vertrieblern führen.
Mittlerweile hat ja auch die BaFin Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen, was sicherlich noch zusätzlich erschwerend beim Vertrieb hinzukommt. Das darf der Vertriebler in der Beratung sicherlich nicht verschweigen. Wir sind gespannt, wie das nun da noch weitergeht.
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