Startseite Allgemeines R&R Consulting Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm – von Aurimentum immer noch auf der Warnliste der BaFin
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R&R Consulting Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm – von Aurimentum immer noch auf der Warnliste der BaFin

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Nicht nur mit dem Namen Aurimentum ist das Unternehmen auf dem Markt präsent, sondern auch mit einer weiteren Gesellschaft: der einfachGold Edelmetallhandels- und Vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg. Wir haben über Jahre hinweg über das Unternehmen berichtet und auch einige Prozesse geführt. In den letzten Tagen haben wir mehrere Hinweise und Anfragen zu dem Unternehmen erhalten, ob wir es empfehlen könnten. Nein, solange das Unternehmen auf der BaFin-Liste steht, ist unsere klare Antwort Nein.

Hier die BaFin-Mitteilung:

R & R Consulting GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die R & R Consulting GmbH, mit Sitz in Kulmbach, in Deutschland unter der Markenbezeichnung Aurimentum eine Vermögensanlage in Form einer „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewährt oder in Aussicht stellt“ i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 7 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 VermAnlG wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

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R & R Consulting GmbHBaFin untersagt das öffentliche Angebot der Vermögensanlage mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“

Die BaFin hat der R & R Consulting GmbH, mit Sitz in Kulmbach, am 20. Juli 2021 das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ unter der Marke Aurimentum wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt. Daher darf die R & R Consulting GmbH keine „sonstigen Anlage, die eine Verzinsung und Rückzahlung gewährt oder in Aussicht stellt“ im Sinne des § 1 Absatz 2 Nr. 7 Alt. 1 VermAnlG mit der Bezeichnung „Goldkauf mit Treuerabatt“, auch nicht unter der vorherigen Bezeichnung „Goldkauf mit Treuebonus“ zum Erwerb in Deutschland anbieten.

Diese Maßnahme ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

Die Untersagung erfolgte, weil die R & R Consulting GmbH keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Aktualisierung (27.08.2021):

Die R & R Consulting GmbH hat gegen die Untersagung Widerspruch eingelegt.

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