2011 beschloss das Europaparlament eine Verbraucherrechte-Richtlinie, derzufolge Kunden von Online-Shops die Kosten bei einer Warenrücksendung selber tragen müssen und seitens des Händlers keinerlei Pflicht besteht diese zu übernehmen. Bis Ende des Jahres muss diese Richtlinie in allen EU-Ländern durchgesetzt werden.
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