In dem Verfahren über den Antrag d. Rudolf Wöhrl Aktiengesellschaft, vertreten durch die Vorstände Dr. Gerloff Christian, geboren am 22.11.1968, Mach Andreas E., geboren am 27.03.1960, Rösch Robert, geboren am 11.04.1958 und Wöhrl Olivier, geboren am 03.07.1980, Lina-Ammon-Straße 10, 90471 NürnbergRegistergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 27869
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gerloff Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Gz.: 219-16
Geschäftszweig: Einzelhandel mit Artikeln aller Art, die im Bereich eines Kaufhauses
üblicherweise vertrieben werden, sowie die Verwaltung, Belieferung und Steuerung von
Unternehmen, die derartigen Einzelhandel betreiben. Gegenstand der Gesellschaft ist
überdies der Erwerb von, die Verwaltung von un die Beteiligung an anderen
Unternehmen.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
–
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2016 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Volker Böhm
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: 0911-60079-0
Telefax: 0911-60079-10
Email: nbg@schubra.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 23.12.2016 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame
Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter)
InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Bereits bekannte Erörterungs- und Abstimmungspunkte:
– Entscheidung über die Bestellung eines Gläubigerausschusses
– Entscheidung über die Anordnung der Eigenverwaltung
– Entscheidung über die Beauftragung der Schuldnerin mit der Erstellung eines
Insolvenzplanes (§ 157 S. 2 InsO)
– Entscheidung über die Verwertung der Insolvenzmasse gemäß § 159 InsO
– Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes im Ganzen, § 160 Abs. 2
Nr. 1 InsO
– Entscheidung über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes oder von Teilen davon an
besonders Interessierte, § 162 InsO
– Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 31.01.2017
11:30 Uhr
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
Sitzungssaal 600/
2. Stock, Amtsgericht Nürnberg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
– Udo Thart, Solmstr. 27-37, 60252 Frankfurt
– Christian H. Gloeckner, Prinzregentenufer 3, 90489 Nürnberg
– Uni-Credit Bank AG, Lorenzer Platz 21, 90402 Nürnberg, vertreten durch Herrn
Rüdiger Altmann
– Judith Welss, Rathausplatz 5, 91052 Erlangen
– Herbert Winter, Spitalgasse 1, 90403 Nürnberg
– Oberbank AG, Hauptplatz 10-11, A-4020 Linz, Österreich,
vertreten durch Frau Karin Reisinger
– Bundesagentur für Arbeit, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch
Herrn Manfred Burkhardt
9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses
nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 06.09.2016 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
IN 1156/16 Amtsgericht Nürnberg – Insolvenzgericht – 01.12.2016
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