Wer als Kunde der Commerzbank AG sein Hypo-Darlehen vorzeitig ablösen wollte, der musste ein pauschales Entgelt zur Berechnung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich geklagt. Auf die Revision hat das Geldinstitut verzichtet. Deshalb ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az: 23 U 50/12) nun rechtskräftig. Für die Kunden bedeutet das: Sie können die von der Bank pro Kredit verlangten 300 Euro zurückfordern. Die Verbraucherzentrale hilft mit einem kostenlosen Musterbrief.
Solche Entgelte, allein um die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, sind bei vielen Kreditinstituten üblich. Tatsächlich steht den Instituten lediglich der Ausgleich ihrer zusätzlichen Aufwendungen zu. Und die müssen sie dem Kunden nachweisen. Auch hierfür hält die Verbraucherzentrale einen Musterbrief bereit.
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