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Rückforderung von Ausschüttungen

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Häufig genug erleben die Anleger von Immobilienfonds eine böse Überraschung, wenn sie vom Insolvenzverwalter aufgefordert werden, erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzuzahlen. Der Insolvenzverwalter beruft sich damit auf § 172 HGB. Ist die Forderung des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Ausschüttungen berechtigt? Welche Möglichkeiten gibt es, dass der Anleger des Immobilienfonds die Rückforderung der Ausschüttung durch den Insolvenzverwalter abwehren kann?
Immobilienfonds: Ausschüttungen sind meist keine Gewinne
Oft genug haben Anleger ihr Geld durch die Insolvenz ihres Immobilienfonds verloren. Schlimm genug, dass sie einen Totalverlust hinnehmen mussten. Viele sind dabei froh gewesen, dass sie durch die Ausschüttungen immerhin einen Teil ihrer Einlage zurückerhalten haben. Damit glaubten sie, ihre Verluste gemindert zu haben.

Immobilienfonds: Warum können Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden?
Umso schockierter sind sie, wenn sie – oft nach Jahrzehnten – diese vermeintlichen Renditen wieder zurückzahlen sollen. Die Insolvenzverwalter berufen sich auf § 172 HGB. Danach müssen Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne erwirtschaftet wurden, wieder zurückgezahlt werden. Diese Betrachtungsweise des Insolvenzverwalters ist grundsätzlich berechtigt. Es gibt aber Ausnahmen, mit denen sich die Anleger von Immobilienfonds davor schützen können, die Ausschüttungen wieder an den Insolvenzverwalter zurückzahlen zu müssen.

RA Jochen Resch

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