Wenn ein Emittent in die Insolvenz geht, können Anleger nicht nur ihr investiertes Kapital verlieren, sondern auch bereits erhaltene Zahlungen wie Zinsen oder Rückzahlungen zurückzahlen müssen. Diese Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter sind gesetzlich geregelt und können je nach Fall mehrere Jahre zurückreichen.
Wie weit kann der Insolvenzverwalter zurückgehen?
Grundsätzlich gilt eine Anfechtungsfrist von vier Jahren vor der Insolvenzanmeldung. In Ausnahmefällen, insbesondere bei sogenannten vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligungen, kann der Insolvenzverwalter jedoch bis zu zehn Jahre zurückgehen. Dabei prüft er, ob Zahlungen zu einem Zeitpunkt erfolgt sind, an dem der Emittent bereits zahlungsunfähig war oder absehbar war, dass er in Zahlungsschwierigkeiten geraten würde.
Welche Zahlungen können betroffen sein?
Rückforderungen betreffen häufig Zinszahlungen oder Rückflüsse des investierten Kapitals. Der Insolvenzverwalter argumentiert in solchen Fällen, dass diese Auszahlungen andere Gläubiger benachteiligt haben, die leer ausgegangen sind. Die Rückforderung soll sicherstellen, dass alle Gläubiger gleichmäßig behandelt werden.
Rechte der Anleger bei Rückforderungen
Anleger müssen Rückforderungen nicht ungeprüft hinnehmen. Der Insolvenzverwalter ist in der Beweispflicht, dass die Zahlung unrechtmäßig war. Wenn Anleger in gutem Glauben gehandelt haben – also davon ausgingen, dass der Emittent zahlungsfähig war – bestehen gute Chancen, die Rückforderung abzuwehren.
Insbesondere bei regulären Zinszahlungen ist der Nachweis der Unrechtmäßigkeit für den Insolvenzverwalter schwierig. Es lohnt sich daher, rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigene Position zu stärken.
Längere Fristen nur in Ausnahmefällen
Die längere Anfechtungsfrist von zehn Jahren kommt nur in speziellen Fällen zur Anwendung, wenn der Emittent vorsätzlich Gläubiger benachteiligt hat. Zudem muss der Insolvenzverwalter nachweisen, dass der Anleger Kenntnis von der finanziellen Schieflage des Unternehmens hatte. Diese Nachweispflicht ist hoch und in der Praxis oft schwer zu erfüllen.
Fazit für Anleger
Bei einer Insolvenz des Emittenten sollten Anleger Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter nicht voreilig akzeptieren. Eine rechtliche Prüfung ist in vielen Fällen lohnenswert, da solche Forderungen häufig angreifbar sind. Es empfiehlt sich, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen zu wahren.
Zudem sollten Anleger bei zukünftigen Investitionen sorgfältig prüfen, in welche Unternehmen sie investieren und wie hoch das Risiko eines Totalverlusts oder Rückforderungen sein könnte. Vorsicht und gute Planung bleiben die besten Mittel, um solche Situationen zu vermeiden.
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