Die Rückforderungen der Albis Capital und deren Anwälten auf frühere Ausschüttungen an die Anleger sind unberechtigt und daher sollten auch Sie sich hiervon nicht verunsichern lassen. Denn immer wieder sehen sich in den letzten Monaten Anleger mit einer Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert. Diese Forderungen macht regelmäßig eine Anwaltskanzlei im Namen der Albis Capital AG bzw. deren Nachfolge/Liquiditätsgesellschaft geltend. Das berichtet die Kanzlei MPH Legal Services.Wenn auch Sie ein Anleger der Albis Capital sind und bereits ein solches Forderungsschreiben von der in Liquidation gegangenen Fondsgesellschaft erhalten haben, dann lassen Sie sich hiervon keinesfalls verunsichern. Denn der Bundesgerichtshof hatte hier bereits in einem anderen Fall entschieden, dass Ausschüttungen nur dann von einer Fondsgesellschaft zurückverlangt werden können, wenn dies vorab im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. So heißt es weiter in einer Stellungnahme der genannten Kanzlei. Wir, die Redaktion von diebewertung,de, empfiehlt immer bei solchen Rückforderungsansinnen von Rechtsanwälten bzw. Insolvenzverwaltern, sich einen rechtlichen Rat einzuholen. Hierzu besonders geeignet sind Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf das Bank – und Kapitalmarktrecht. Wo es in Ihrer Nähe einen solchen Rechtsanwalt gibt erfahren Sie von der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer bzw. auch über das heute so beliebte Internet.
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