Auch das ist möglich, wenn der Käufer einer vermieteten Eigentumswohnung kann die Immobilie zurückgeben, wenn ihn der Makler des Verkäufers falsch über die finanzielle Belastung aus dem Kauf beraten hat. Der Verkäufer muss alle durch den Kauf entstandenen Kosten ersetzen, entschied der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 9/13). Im dem Urteil zu Grunde liegenden Fall hatte der Verkäufer einen Makler mit dem Vertrieb der sanierten Altbauwohnung beauftragt. Dieser rechnete dem Käufer die monatliche Belastung nur für das erste Vermietungsjahr vor – und verschwieg, dass die hohen Steuervorteile für die Sanierung nach zwölf Jahren auslaufen werden. Aus der Sicht der Richter ein entscheidender Beratungsfehler, für den der Verkäufer haften muss. Mit dem Vermittlungsauftrag habe er den Makler stillschweigend bevollmächtigt, über die finanziellen Vorteile des Kaufs zu beraten. Diese Aufgabe stelle sich stets bei Anlageimmobilien, die zur Vermögensbildung und Steuerersparnis angeboten werden. Deshalb raten wir Erwerbern einer Immobilie zur Kapitalanlage i m m e r ein Beratungsprotokoll anzufertigen und zu den Unterlagen der erworbenen Immobilie beizufügen.
Kommentar hinterlassen