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Rückgabe einer gekauften Eigentumswohnung zur Kapitalanlage

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Auch das ist möglich, wenn der Käufer einer vermieteten Eigentums­wohnung kann die Immobilie zurück­geben, wenn ihn der Makler des Verkäufers falsch über die finanzielle Belastung aus dem Kauf beraten hat. Der Verkäufer muss alle durch den Kauf entstandenen Kosten ersetzen, entschied der Bundes­gerichts­hof (Az. V ZR 9/13). Im dem Urteil zu Grunde liegenden Fall hatte der Verkäufer einen Makler mit dem Vertrieb der sanierten Altbauwo­hnung beauftragt. Dieser rechnete dem Käufer die monatliche Belastung nur für das erste Vermietungs­jahr vor – und verschwieg, dass die hohen Steuer­vorteile für die Sanierung nach zwölf Jahren auslaufen werden. Aus der Sicht der Richter ein entscheidender Beratungsfehler, für den der Verkäufer haften muss. Mit dem Vermitt­lungs­auftrag habe er den Makler still­schweigend bevoll­mächtigt, über die finanziellen Vorteile des Kaufs zu beraten. Diese Aufgabe stelle sich stets bei Anlageimmobilien, die zur Vermögens­bildung und Steuerersparnis angeboten werden. Deshalb raten wir Erwerbern einer Immobilie zur Kapitalanlage i m m e r ein Beratungsprotokoll anzufertigen und zu den Unterlagen der erworbenen Immobilie beizufügen.

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