Die BaFin erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis. Hierzu erlässt sie eine Allgemeinverfügung, die bis zum 27. Dezember 2021 wirksam ist.
Hintergrund sind Gesetzesänderungen, die zum 28. Dezember 2020 in Kraft treten, unter anderem im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Diese Gesetzesänderungen erfordern keine inhaltliche Änderung der Allgemeinverfügung.
Die ursprüngliche Allgemeinverfügung hatte die Aufsicht am 26. Juni 2019 öffentlich bekannt gemacht und am 26. Juni 2020 verlängert.
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