Die BaFin hat erneut eine Allgemeinverfügung zur Erteilung einer Rückkauferlaubnis erlassen. Diese ersetzt die zuletzt am 27. Dezember 2020 öffentlich bekannt gemachte und auf ein Jahr befristete Allgemeinverfügung.
Die BaFin hat Anpassungen im Anwendungsbereich vorgenommen, die sich an die Entwürfe der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für entsprechende technische Regulierungsstandards anlehnen. Diese hatte die EBA am 26. Mai 2021 veröffentlicht.
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