In Einbahnstraßen ist es grundsätzlich verboten, entgegen der Fahrtrichtung rückwärts zu fahren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lediglich kurzes Rangieren, um einzuparken, ist erlaubt. Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin einem anderen Wagen Platz machen wollen, um dann dessen Parklücke zu nutzen. Sie fuhr dafür einige Meter rückwärts und stieß mit einem anderen Auto zusammen. Das Landgericht Düsseldorf hatte die Klage auf Schadenersatz abgewiesen. Nach dem BGH-Urteil muss der Fall nun noch einmal verhandelt werden.
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