In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7398 eingetragenen RUN Zeitarbeit GmbH, Lutz Hinsdorf, Petersstr. 15, 47798 Krefeld, gesetzlich vertreten durch Herrn Lutz Hinsdorf, Hunsrückstr. 25, 40822 Mettmann
Geschäftszweig: Personalmanagement, d.h. Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Erhalt der vorgeschreibenen Erlaubnisurkunde sowie Vermittlung von Arbeitskräften
ist am 20.05.2021, um 10:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Kleinschmidt, Rheinort 1, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
90 IN 26/21
Amtsgericht Krefeld, 20.05.2021
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