Der Verfassungsgerichtshof hat im Januar 2022 in 15 Wahlprüfungsverfahren zu den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021 eine große Anzahl von Personen und Institutionen beteiligt und über 700 Zustellungen veranlasst.
Die Beteiligten hatten bis zum 31. März 2022 Gelegenheit, zu den Verfahren Stellung zu nehmen. Bis Ablauf dieser Frist sind beim Verfassungsgerichtshof rund 100 Stellungnahmen eingegangen, u.a. von der Landeswahlleiterin, den Bezirkswahlleitungen, der Senatsverwaltung für Inneres und einzelnen Kandidaten bzw. Abgeordneten.
Nach umfassender Auswertung der Einspruchsschriften, der eingegangenen Stellungnahmen und der vorliegenden amtlichen Quellen hat der Verfassungsgerichtshof Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts angeordnet.
Die Landeswahlleiterin wurde aufgefordert, die Niederschriften aller 2.257 Wahllokale zu übersenden und eine ergänzende Stellungnahme zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl und zu weiteren Themen abzugeben, unter anderem zur Frage der in einzelnen Wahllokalen ausgegebenen falschen und fehlenden Stimmzettel, der Dauer der Schließungen und Unterbrechungen der Wahlhandlungen in einzelnen Wahllokalen, der Anzahl der kopierten Stimmzettel und zu Wahlhandlungen nach 18 Uhr. Der Landeswahlleiterin wurde hierzu eine Frist bis zum 23. Mai 2022 gesetzt.
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