Im April 2019 wurden deutschlandweit 1,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt. Das entspricht 3,5 % aller Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten 527.000 Jobs beziehungsweise 1,3 % aller Beschäftigungsverhältnisse einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 9,19 Euro. Verglichen mit April 2018 haben knapp 2 Millionen Jobs von der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro profitiert: Im April 2018 lagen 2.491.000 Jobs rechnerisch unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes, 2019 waren es 527.000. Dies geht aus Daten der Verdiensterhebung und der Verdienststrukturerhebung hervor, die sich jeweils auf den Berichtsmonat April beziehen.
Ostdeutschland vom Mindestlohn stärker betroffen
Wie bereits in den vergangenen Jahren sind auch 2019 in Ostdeutschland (5,2 %) anteilig mehr Beschäftigungsverhältnisse mit dem jeweils geltenden Mindestlohn bezahlt worden als in Westdeutschland (3,2 %).
Die unterschiedliche potenzielle Betroffenheit beider Regionen vom Mindestlohn spiegelt sich auch im Kaitz-Index wider. Im April 2018 betrug dieser für Westdeutschland 39,2 % und für Ostdeutschland 50,3 Prozent.
Der Kaitz-Index gibt das Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn und dem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst bei Vollzeitbeschäftigung an. Läge er bei 100 %, würde in dem betroffenen Gebiet durchschnittlich genau der Mindestlohn verdient werden. Der Kaitz-Index gilt als Maß der potenziellen Betroffenheit vom Mindestlohn: je höher er in einer Region ist, desto stärker könnte die Auswirkung des Mindestlohns dort sein.
Im Jahr 2018 betrug der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro. Im Rahmen der zweiten Anpassung wurde er im Jahr 2019 auf 9,19 Euro und 2020 in einer zweiten Stufe auf 9,35 Euro angehoben. Gleichwohl hat sich der Kaitz-Index sowohl für Gesamtdeutschland als auch Ost- und Westdeutschland kaum verändert.
Region | Durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten |
Gesetzlicher Mindestlohn umgerechnet in Monatsverdienst 1 |
Kaitz-Index | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
in vollen Euro | in % | ||||||||
2018 2 | 2019 3 | 2020 4 | 2018 | 2019 | 2020 | 2018 | 2019 | 2020 | |
1 Unter Annahme einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden.
2 Bruttomonatsverdienst von Vollzeitbeschäftigten: Bruttoverdienst ohne Sonderzahlungen, einschließlich Zuschläge und Überstundenvergütung. Ohne Auszubildende. Quelle: VSE 2018. |
|||||||||
Deutschland | 3 791 | 3 901 | 4 026 | 1 532 | 1 593 | 1 621 | 40,4 | 40,8 | 40,3 |
Westdeutschland | 3 909 | 4 022 | 4 151 | 1 532 | 1 593 | 1 621 | 39,2 | 39,6 | 39,1 |
Ostdeutschland | 3 043 | 3 134 | 3 235 | 1 532 | 1 593 | 1 621 | 50,3 | 50,8 | 50,1 |
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