Was bedeutet dies für die Betroffenen?
Momentan erfolgt der Einzug der Rundfunkgebühren noch über die in der Vergangenheit erteilte Einzugsermächtigung. Zurzeit ist noch ungewiss, wann die Banken und Sparkassen das bisherige nationale Zahlungsverkehrssystem einstellen mit der Folge, dass die bisherige Einzugsermächtigung nicht mehr zum Einzug per Lastschriftverfahren berechtigt. Rundfunkgebühren können dann nicht mehr automatisch von den Rundfunkanstalten abgebucht werden. Wer ab dem Zeitpunkt der ausschließlichen Verwendung des SEPA-Verfahrens – tendenziell Ende 2012 – weiterhin am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, sollte der GEZ daher das mit den aktuellen Anschreiben erbetene SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Müssen Sie überhaupt antworten?
Nein. Die bequeme Bezahlung per Lastschriftverfahren wird auch zukünftig freiwillig sein. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit die Rundfunkgebühren per Einzelüberweisung zu bezahlen.
Quelle:VBZ SH
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