Da waren wir aber doch überrascht von den umtriebigen Aktivitäten von Herrn Gröpper. Nach uns vorliegenden Informationen hatte Herr Gröpper wohl nicht nur uns abgemahnt, sondern, wenn wir den Bericht von Gomopa am heutigen Tage richtig gelesen haben, auch den Finanznachrichtendienst Gomopa. Dazu kommt wohl noch eine weitere Abmahnung an die Rechtsanwaltskanzlei der EEV AG aus Göttingen. Nun, dann sollen sich die Gerichte einmal mit Herrn Gröpper beschäftigen. Schaun wir doch mal, wie weit Pressefreiheit und wahre Tatsachenbehauptungen in Deutschland verbreitet werden dürfen. Herr Gröpper, was gewinnen Sie mit solchen Aktionen? Auch wir müssen einstecken, denn auch wir teilen aus. Der Unterscheid nur ist, das wir keine Mandate akquirieren wollen.
In der Einleitung des Gomopa Newsletters heisst es Zitat:
wenn die Hamburger Kanzlei Gröpper Köpke erst einmal anfängt, unwahre Negativberichte über Finanzprodukte zu verbreiten, dann geraten die betroffenen Emittenten schnell unter Druck. Offenbar können nicht einmal Gerichte die selbsternannten Anlegerschützer davon abhalten, geschäftsschädigende Unwahrheiten zu propagieren.
Wenn nun aber andere über Rechtsanwalt Matthias Gröpper berichten, dann nimmt er plötzlich jedes Wort sehr genau. Unter Drohungen verlangte er von GoMoPa dringend eine Richtigstellung und erklärte über sich selbst: „Ich bin kein Fachanwalt! Ich bin kein Chef!“ Gröppers Bescheidenheit überrascht. Denn sonst schmückt sich seine Kanzlei – wie im Streit um die Accessio-Geschädigten – sehr gern mit fremden Federn.
Immer wieder starten die Hamburger regelrechte Medienkampagnen gegen ausgewählte Finanzprodukte, um auf diese Weise möglichst viele Mandanten für sich zu gewinnen. Im Kreis der Kollegen nennt man Gröpper daher den „Rambo unter den Anlegerschutzanwälten“. GoMoPa-Nutzer hingegen nennen den Hamburger Nicht-Chef nur noch „Grummel-Gröpper“. Nun denn…
Bleiben Sie stark!
Ihre Klara Roth
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