Im Zuge der Bemühungen, die Ukraine in ihrem Konflikt mit Russland zu unterstützen, hat die Europäische Union einen innovativen Ansatz zur Nutzung eingefrorener russischer Zentralbankgelder ins Auge gefasst. Unter der Führung der belgischen EU-Ratspräsidentschaft haben sich die Vertreter der 27 EU-Mitgliedsstaaten auf einen Vorschlag geeinigt, der vorsieht, die Erträge aus der Verwahrung dieser Vermögenswerte zugunsten der Ukraine abzuschöpfen. Dieser Schritt erfordert noch die formale Ausarbeitung und die offizielle Annahme durch ein schriftliches Verfahren.
Der vorgeschlagene Prozess besteht aus zwei Phasen: Zunächst sollen die außergewöhnlichen Erträge, die aus der Verwahrung des eingefrorenen Kapitals der russischen Zentralbank resultieren, separat erfasst werden. Anschließend ist geplant, einen Teil dieser Mittel an die Ukraine weiterzugeben, die unter den Aggressionen Russlands leidet. Die Ausarbeitung der erforderlichen rechtlichen Grundlagen für diesen Transfer steht allerdings noch aus.
Experten schätzen, dass aufgrund der in der EU eingefrorenen Vermögenswerte der russischen Zentralbank, die nach Angaben der Europäischen Kommission einen Wert von über 200 Milliarden Euro haben, jährlich beträchtliche Summen generiert werden könnten. Allein das Finanzinstitut Euroclear, das eine Schlüsselrolle bei der Verwahrung dieser Vermögenswerte spielt, verzeichnete in den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres Zinseinnahmen von drei Milliarden Euro, die direkt mit den Russland-Sanktionen zusammenhängen.
EU-Beamte betonen, dass es sich bei diesem Vorhaben vorerst um die Nutzung unerwarteter Einnahmen handelt, die durch die Sanktionen gegen die russische Zentralbank entstanden sind, und nicht um eine Enteignung im herkömmlichen Sinn. Diese Maßnahme spiegelt die Suche der EU nach kreativen Lösungen wider, um die Ukraine finanziell zu unterstützen, ohne dabei die rechtlichen und diplomatischen Grenzen zu überschreiten.
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