RV Energy Project GmbH: Rechtsanwältin Kerstin Bontschev vertritt hier bereits Anleger

Published On: Donnerstag, 09.11.2023By Tags:

Um Ihre Frage zu beantworten, wie Anleger in dieser Situation agieren können:

Anleger, die von der Insolvenz der RV Energy Project GmbH betroffen sind, sollten folgende Schritte in Betracht ziehen:

Kontaktaufnahme mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung: Der ernannte vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, ist für die Sicherung und Erhaltung des Vermögens der Schuldnerin zuständig. Anleger können sich an das Büro des Verwalters wenden, um Informationen zum Stand des Verfahrens zu erhalten und ihre Forderungen anzumelden.

Anmeldung der Forderungen: Es ist wichtig, dass die Anleger ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Dies muss in der Regel schriftlich beim Insolvenzverwalter geschehen, oft wird dazu ein spezieller Termin zur Forderungsanmeldung festgelegt, der sogenannte Prüfungstermin.

Dokumentation: Anleger sollten alle Unterlagen, die ihre Forderungen belegen (z.B. Verträge, Kontoauszüge, Schriftverkehr), sorgfältig sammeln und bereithalten, da diese für die Anmeldung der Forderung erforderlich sein werden.

Rechtliche Beratung: Anleger sollten in Erwägung ziehen, sich rechtlich beraten zu lassen, insbesondere wenn es um größere Summen geht oder wenn die Sachlage komplex ist. Eine Rechtsanwältin wie Kerstin Bontschev könnte hier unterstützen und beraten, wie die Rechte der Anleger am besten gewahrt werden können.

Überwachung des Verfahrens: Anleger sollten das Insolvenzverfahren aktiv verfolgen und auf alle Mitteilungen des Insolvenzverwalters reagieren.

Gemeinsames Vorgehen: Oft ist es für Anleger von Vorteil, sich zusammenzuschließen, um ihre Interessen im Rahmen des Insolvenzverfahrens gemeinsam zu vertreten.

Es ist zu beachten, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Das bedeutet, dass die Geschäftsführung der insolventen Firma keine wirksamen Rechtshandlungen mehr ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters vornehmen kann.

Diese Schritte sollten als erste Orientierung dienen und ersetzen nicht die individuelle rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt.

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