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RW Holding Aktiengesellschaft Düsseldorf-Feuer unterm Dach?

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RW Holding Aktiengesellschaft Düsseldorf

 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

am Montag, den 14. November 2016, um 12:00 Uhr findet im Hause der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf, 5. Etage/Konferenzbereich, auf Antrag von Minderheitsaktionären gemäß § 122 Abs. 1 AktG eine außerordentliche Hauptversammlung statt, zu der wir Sie einladen.

Die Einberufung wurde mit folgendem Beschlussvorschlag verlangt:

Tagesordnung
zur
außerordentlichen Hauptversammlung
der RW Holding Aktiengesellschaft
am 14. November 2016

Auflösung der Gesellschaft

Die Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Der Vorstand wird mit der Abwicklung beauftragt, insbesondere durch Verwertung der Beteiligung an der RWEB GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Der Vorstand weist darauf hin, dass er eine Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft zum jetzigen Zeitpunkt für zu früh erachtet und eine Befassung mit einem solchen Antrag in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Februar 2017 stattfinden sollte. Der Vorstand wird die Gründe in der außerordentlichen Hauptversammlung eingehend darlegen.

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Gem. § 20 der Satzung der RW Holding AG ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung die Hinterlegung der Aktien bis zum Schluss der Hauptversammlung erforderlich. Die Hinterlegung kann bei der Gesellschaft, bei einer Wertpapiersammelbank, bei einem deutschen Notar oder einem deutschen Kreditinstitut erfolgen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung vier Werktage frei bleiben.

 

Düsseldorf, 27. September 2016

Mit freundlichen Grüßen

 

RW Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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