Anlegerschutz

RWB

PDPics (CC0), Pixabay
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Bis zum Jahr 2008 hatten Investoren die Möglichkeit, sich als atypische stille Gesellschafter an der 3.RWB Private Capital Plussytem GmbH zu beteiligen. Dabei handelte es sich um einen Private Equity Dachfonds, der das Geld der Anleger wiederum in verschiedene Zielfonds investierte. Diese wiederum stellten das Kapital Unternehmen als Beteiligungskapital zur Verfügung, wobei es sich hauptsächlich um Start-ups in der Gründungsphase handelte.

Diese Fondskonstruktion führte zu erheblichen Kosten auf Ebene des Dachfonds und der Zielfonds sowie zu einem hohen Verlustrisiko. In der Regel wurden erwirtschaftete Gewinne nicht jährlich an die Gesellschafter ausgezahlt, sondern für neue Investitionen im Dachfonds verwendet. Dies bedeutete, dass die stillen Gesellschafter zwar jährlich Steuern auf die verbuchten Gewinne zahlten, aber keine Auszahlung von der Gesellschaft erhielten.

Im Februar 2021 beschloss die Dachfondsgesellschaft ihre Auflösung. Die Anleger gingen daher davon aus, dass sie mit dem Eintritt in die Liquidationsphase eine Rückzahlung ihrer Einlage sowie der aufgelaufenen Gewinne erhalten würden.

Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Geschäftsführung des Dachfonds weist darauf hin, dass mit dem Eintritt in die Liquidation noch keine Auszahlung der Beteiligung verbunden ist. Die Liquidation bedeutet lediglich, dass keine neuen Beteiligungen über die Zielfonds an Unternehmen mehr getätigt werden.

Es könnte noch viele Jahre dauern, bis alle Unternehmensbeteiligungen gewinnbringend verkauft sind. Die Rückzahlung der Einlagen der Anleger kann erst erfolgen, wenn das Geld aus diesen Verkäufen über die Zielfonds an den Dachfonds zurückgeflossen ist. Die Fondsgeschäftsführung kann keine Aussage darüber treffen, wann die Beteiligungen vollständig zurückgezahlt werden.

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