Startseite Vorsicht AG-News RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – beschissene Ertragslage aus Sicht der Anleger
AG-NewsAnlegerschutz

RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – beschissene Ertragslage aus Sicht der Anleger

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Liest man sich diesen Absatz aus der Bilanz durch, dann kann man hier eigentlich nur den Kopf schütteln, denn die Verwaltungsgebühren überwiegen die wesentlichen Erträge:

Im Geschäftsjahr 2019 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen (TEUR 156; Vj. TEUR 0), aus Erträgen aus Beteiligungen (TEUR 58; Vj. TEUR 0) sowie aus Zinsen und ähnlichen Erträgen (TEUR 49; Vj. TEUR 7).

Verwaltungsvergütungen fielen in Höhe von TEUR 237 (Vj. TEUR 260) an. Diese umfassen vornehmlich laufende Kosten für die Verwaltung des AIF. Andere Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 60 (Vj. TEUR 61).

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und damit die wesentliche Steuerungsgröße bzw. der finanzielle Leistungsindikator beläuft sich auf TEUR -31 (Vj. TEUR -272). Damit wurde die letztjährige Erwartung der Geschäftsführung eines nahezu ausgeglichenen Ergebnisses bestätigt. Überdies wurden keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren definiert, da diese auf Ebene des AIF keine wesentliche Steuerungsrelevanz entfalten.

Zitat Ende

Hier die gesamte aktuell veröffentlichte Bilanz des Fonds.

RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Oberhaching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Grundlagen der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine geschlossene Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festen Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB.

Die Berichtsgesellschaft hat potenziellen Anlegern Kommanditbeteiligungen zur Zeichnung angeboten. Der Platzierungsbeginn erfolgte zum 17.11.2016, die Schließung zum 31.12.2017. Die Gesellschaft verfügt über Einzahlungen auf bestehende Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt TEUR 12.126 (Vj. TEUR 12.126). In Anwendung der Definition im Gesellschaftsvertrag der RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG gilt dabei ein eingezahlter und gewinnbezugsberechtigter Euro als ein Anteil, woraus sich zum Bilanzstichtag 12.125.542 (Vj. 12.125.542) umlaufende Anteile ergeben.

Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF), der von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) RWB PrivateCapital Emissionshaus AG verwaltet wird, auf den die Vorschriften des KAGB einschließlich der dazu ergangenen unionsrechtlichen Verordnungen anzuwenden sind. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter und unterhält keine Zweigniederlassungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Teilgesellschaftsvermögen.

Anlageziel des AIF ist die Investition in ein global diversifiziertes Portfolio aus Private Equity Zielfondsbeteiligungen, die ihrerseits direkt oder indirekt in Zielunternehmen investieren. Schwerpunkt sollen Zielfonds sein, die zum Investitionszeitpunkt ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie haben und die ihrerseits die Anlagestrategien Buyout und/oder Growth verfolgen. Insbesondere bis zur Vornahme der Investitionen und Kapitalabrufe durch die Zielfonds kann ein Anteil von bis zu 100 % des zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 195 KAGB zu Zwecken der verzinslichen Liquiditätsanlage gehalten werden. Ein Anteil von maximal bis zu 10 % des Wertes des AIF kann in Derivate mit dem Zweck der Absicherung gegen Wertverluste der von dem AIF gehaltenen Vermögensgegenstände getätigt werden. Falls erforderlich, ist eine Kreditaufnahme für Rechnung des Investmentvermögens zu marktüblichen Bedingungen maximal bis zu einer Grenze in Höhe von 25 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals möglich.

Die Anlagepolitik des AIF ist insbesondere durch die Investitionstätigkeit als Private Equity Dachfonds sowie durch einen definierten Investitionsprozess in Ansehung der Zielfondsbeteiligungen geprägt. Als Anlageziel des AIF sollen im Rahmen eines mehrstufigen und strukturierten Due Diligence Prozesses solche Zielfondsbeteiligungen für das Portfolio des AIF ausgewählt werden, die ein überdurchschnittliches Renditepotential innerhalb der Anlageklasse Private Equity besitzen. Vor der Investition in einen Zielfonds wird für diesen nach definierten Kriterien, wie z. B. der Erfahrung des Managementteams des Zielfonds, ein Stärken-/Schwächen-Profil erstellt, welches Basis der Investitionsentscheidung des Portfoliomanagements der KVG ist. Zur Erreichung einer innerhalb der Anlageklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit erfolgen die Investitionen der Gesellschaft nach einem Dachfondskonzept und unter Beachtung von detaillierten Allokationsvorgaben, welche eine Mindestdiversifikation und damit einhergehende Risikostreuung sicherstellen sollen.

Wirtschaftsbericht

Makroökonomisches Umfeld

Im Geschäftsjahr 2019 verlief die wirtschaftliche Entwicklung vieler Länder und Regionen, die für bestehende bzw. zukünftige Investitionen der Berichtsgesellschaft bedeutend sind, erneut positiv. Die Wirtschaft der Vereinigten Staaten ist gegenüber dem Vorjahr langsamer gewachsen, ging jedoch mit einer sinkenden Arbeitslosenquote einher, die den niedrigsten Stand seit einem halben Jahrhundert erreichte. 1, 2 Die Wirtschaft Europas ist im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr zwar langsamer gewachsen, jedoch ging auch das verringerte Wachstum in den meisten Ländern, insbesondere auch in langjährigen Krisenländern wie Portugal, Spanien und Griechenland, mit einer weiter sinkenden Arbeitslosigkeit einher. Die deutsche Wirtschaft ist in 2019 das zehnte Jahr in Folge gewachsen. 3, 4 Da sich die Portfolien der Zielfonds weiter im Aufbau befinden, kann eine Aussage über die Auswirkungen der Spezifika und der erwarteten Wachstumsraten einzelner Länder und Regionen auf die Entwicklung der Zielunternehmen und damit mittelbar der Gesellschaft derzeit nicht fundiert erfolgen. Jedoch zeigten sich im Geschäftsjahr 2019 bereits nennenswerte Aufwertungen im bestehenden Portfolio der Gesellschaft, die neben erfolgreichem wirtschaftlichem Handeln der Zielfonds, auf insgesamt weiter positive wirtschaftliche Rahmenbedingungen hindeuten.

Vermögenslage / Investitionen

Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus den Beteiligungen an Private Equity Zielfonds, deren Marktwert zum Bilanzstichtag TEUR 4.518 (Vj. TEUR 4.465) beträgt, sowie Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Form von auf Bankkonten gehaltenen Liquiditätsbeständen der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 7.845 (Vj. TEUR 7.860). Der Zuwachs der Beteiligungen resultiert maßgeblich aus Wertsteigerungen.

Um die notwendige Risikostreuung sicherzustellen, tätigt die Gesellschaft ausschließlich Investitionen nach einem Dachfondskonzept. Zum Bilanzstichtag war sie an insgesamt zwei (Vj. zwei) Zielfonds beteiligt, die ihrerseits wiederum beide nach einem Dachfondskonzept investieren. Diese waren zum Bilanzstichtag an 38 Zielfonds (Vj. 26) beteiligt.

Über die bisherige Laufzeit hat die Gesellschaft bis zum Bilanzstichtag 31.12.2019 TEUR 13.000 (Vj. TEUR 13.000) an verbindlichen Investitionszusagen (Commitments) gegenüber Zielfonds abgegeben. Davon entfallen TEUR 11.000 (Vj. TEUR 11.000) auf Zielfonds mit der Anlagestrategie Buyout und/oder Growth und TEUR 2.000 (Vj. TEUR 2.000) auf Zielfonds, welche andere Anlagestrategien wie beispielsweise Secondary verfolgen.

Von diesen Commitments wurden durch die Zielfonds im Geschäftsjahr TEUR 216 (Vj. TEUR 2.969) abgerufen. Von den Zielfonds flossen im Geschäftsjahr TEUR 453 (Vj. TEUR 79) zurück. Der gegenüber dem Vorjahr deutliche Rückgang von durch die Zielfonds getätigten Abrufe ist auf einen Sondereffekt zurückzuführen. Dabei stand den während des Jahres insgesamt getätigten Abrufen der Zielfonds eine erhebliche Rückzahlung (Equalisation) eines einzelnen Zielfonds im Rahmen der Aufnahme neuer Investoren (Closing) gegenüber.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen der Zielfonds sowie mögliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen der Zielfonds, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden (sog. Recallables), bestehen in Höhe von TEUR 9.126 (Vj. TEUR 8.899).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen (TEUR 156; Vj. TEUR 0), aus Erträgen aus Beteiligungen (TEUR 58; Vj. TEUR 0) sowie aus Zinsen und ähnlichen Erträgen (TEUR 49; Vj. TEUR 7).

Verwaltungsvergütungen fielen in Höhe von TEUR 237 (Vj. TEUR 260) an. Diese umfassen vornehmlich laufende Kosten für die Verwaltung des AIF. Andere Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 60 (Vj. TEUR 61).

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und damit die wesentliche Steuerungsgröße bzw. der finanzielle Leistungsindikator beläuft sich auf TEUR -31 (Vj. TEUR -272). Damit wurde die letztjährige Erwartung der Geschäftsführung eines nahezu ausgeglichenen Ergebnisses bestätigt. Überdies wurden keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren definiert, da diese auf Ebene des AIF keine wesentliche Steuerungsrelevanz entfalten.

Finanzlage

Die Barmittel und Barmitteläquivalente übersteigen zum Stichtag weiterhin den Verkehrswert der Beteiligungen. Ebenso zeigt sich, maßgeblich bedingt durch einen Saldierungseffekt auf Ebene der Abrufe von den Zielfonds, ein gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändertes Bild der Finanzlage. Maßgeblich für diesen Sondereffekt ist insbesondere die von einem Zielfonds erhaltene Rückzahlung im Rahmen eines durchgeführten Closings sowie ein im Geschäftsjahr vereinnahmter, für die frühe Lebenszyklusphase des AIF bereits erheblicher, Rückfluss eines Zielfonds. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum stets sichergestellt.

Wert und Wertentwicklung

Angesichts der noch relativ kurzen Investitionshistorie bleibt die Wertentwicklung der Berichtsgesellschaft naturgemäß geprägt vom derzeitigen Aufbau der Portfolien der Zielfonds. Erst mit fortschreitender Portfolioreife ist von deutlichen Wertsteigerungen der Beteiligungen und Veräußerungsgewinnen sowie den resultierenden positiven Effekten auf die Wertentwicklung auszugehen. Der Nettoinventarwert je Anteil ist zum Berichtsstichtag gegenüber dem Vorjahr dennoch erneut leicht gestiegen (siehe Anhang zum Jahresabschluss in Abschnitt 3).

Fazit

In Anbetracht der frühen Phase in ihrem Lebenszyklus verlief die Entwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum insgesamt normal und lag im Rahmen der Erwartungen des Vorjahres.

Bericht zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (Tätigkeitsbericht)

Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG wurde mit Wirkung zum 09.11.2016 formal zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG diese Tätigkeit mit Schreiben vom 29.10.2014 genehmigt.

Der Verwaltungsvertrag mit der KVG ist bezüglich seiner wesentlichen Merkmale für die Laufzeit und Liquidationsdauer des AIF auf unbestimmte Zeit fest abgeschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Der Verwaltungsvertrag regelt in seinem Umfang insbesondere das Risiko- und Portfoliomanagement des AIF sowie weitere Verwaltungstätigkeiten, wie die Fondsbuchhaltung und die Anlegerverwaltung, durch die KVG. Im Berichtszeitraum lagen bezüglich dieser genannten Funktionsbereiche keine formalen Auslagerungen im Sinne des § 36 KAGB vor. Lediglich die Funktionsbereiche der Innenrevision, Compliance, Kundenbetreuung und Investment Controlling waren über das gesamte Geschäftsjahr hinweg auf zentral tätig werdende Einheiten der RWB-Unternehmensgruppe ausgelagert. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für einen bestimmten Anlageerfolg des AIF. Bei der Umsetzung der Anlageverwaltung hat die KVG die Vorgaben der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die von der KVG abrechenbaren Gebühren ergeben sich aus den Anlagebedingungen des AIF. Hierbei betragen die von der KVG während der Beitrittsphase berechneten initialen Aufwendungen maximal 5,00 % (inkl. gesetzlicher USt) des Ausgabepreises. Die KVG erhält für die Verwaltung des AIF eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,95 % p.a. (inkl. gesetzlicher USt) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF eines Jahres. Diese ist in der Anlaufphase bis zum 31.12.2017 auf 0,95 %, in der Auszahlungsphase ab dem 01.01.2021 auf 1,45 % der Bemessungsgrundlage reduziert.

Die KVG hat im Geschäftsjahr an ihre Mitarbeiter, einschließlich der Vorstandsmitglieder, fixe Vergütungen in Höhe von TEUR 3.192 und Weihnachtsgeld in Höhe von TEUR 179 gezahlt. An Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF ausgewirkt hat, wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von TEUR 2.432 gezahlt. Der Personalbestand (ohne Vorstand) der KVG belief sich dabei im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres auf 39.

Chancen und Risiken

Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft beteiligt sich entsprechend ihrer Allokationsstrategie grundsätzlich an Private Equity Zielfonds weltweit. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Investitionen in spezialisierte Zielfonds mit Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie und verfolgten Anlagestrategien wie z. B. Buyout und/oder Growth.

Durch auf Frühphasenfinanzierungen (Venture Capital) spezialisierte Zielfonds kann die Gesellschaft auch an Unternehmen beteiligt sein, die erst relativ kurze Zeit bestehen oder in ihrem Geschäftsfeld noch über wenig operative Erfahrungen verfügen. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher prinzipiell mit größeren Unsicherheiten behaftet als bei anderen Unternehmensbeteiligungen wie bspw. bei Buyout-Transaktionen. Dem generell erhöhten Performancerisiko eines frühphasenorientierten Zielfonds steht jedoch eine entsprechend größere Wertsteigerungschance gegenüber.

Investitionen in Zielfonds, welche dem Finanzierungsanlass Buyout zuzuordnen sind, stellen grundsätzlich Investitionen in Unternehmen mit einem bereits etablierten Geschäftsmodell dar. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher mit geringeren Unsicherheiten behaftet, obwohl auch hier im Einzelfall Wertminderungen bis zum Totalverlust eintreten können.

Eventuelle Wertminderungen einzelner Unternehmen können jedoch durch Wertsteigerungen anderer Investitionen auf Ebene der Zielfonds zumindest ausgeglichen werden. Um eine Risikoreduktion in Bezug auf die Auswirkung des Ausfalls einzelner Zielunternehmen auf den Gesamtfonds zu erreichen, nimmt die Gesellschaft ihre Investitionen nach einem Dachfondskonzept vor und betreibt eine Diversifikation der Investitionen nach verschiedenen Streuungskriterien.

Bei der Durchführung des Risiko- und Liquiditätsrisikomanagements für die Gesellschaft wird ein Bearbeitungs- und Controlling-System eingesetzt, das auch bei der Verwaltung anderer Zweckgesellschaften und AIF durch die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG bereits im Einsatz ist. Zur Ermittlung von Liquiditätsrisiken wird durch die Gesellschaft im Rahmen einer kurz- bis mittelfristigen Finanzplanung die Soll-Liquidität mit der Ist-Liquidität verglichen und diese den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen und Zahlungszeitpunkten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Soll-Liquidität werden eigene sowie allgemein verfügbare Erfahrungswerte über Kapitalabrufe und -rückflüsse zu Grunde gelegt und laufend überwacht. In diesem Zusammenhang werden, soweit notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Liquiditätslücke ergriffen.

Chancen

Die wesentlichen Chancen der Gesellschaft, die sich aus einem Investment in der Anlageklasse Private Equity ergeben, bestehen in einem hohen Renditepotenzial und einer innerhalb der Assetklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit aufgrund der Konstruktion als Dachfonds und der damit einhergehenden Diversifikation. Aus Sicht der Gesellschaft ist zum Beurteilungszeitpunkt keine Neueinschätzung dieser Chancen geboten, da Unternehmensbeteiligungen auch und gerade über Krisenzeiten hinweg langfristig die höchsten Renditen aller Kapitalanlagemöglichkeiten, bei gleichzeitig vergleichsweise geringer Volatilität, erzielt haben. Insbesondere die weltweite Verbreitung des neuartigen Coronavirus sowie die potentiell resultierenden, vordergründig negativen Auswirkungen könnten Auslöser für sinkende Unternehmenswerte und einen erhöhten Finanzierungsbedarf der betroffenen Unternehmen sein. Hieraus erwächst auf Zielfondsebene die Chance günstiger Einstandspreise und Zugang zu neuen Unternehmensakquisitionen, verbunden mit einem hohen Renditepotential, an dem mittelbar auch die Berichtsgesellschaft partizipiert.

Risiken

Die nachfolgende Darstellung von Risiken erfolgt – wo sinnvoll möglich – zunächst vor Risikobegrenzungsmaßnahmen und beschreibt anschließend eben diese. Die Risiken sind gegliedert nach erwarteter Signifikanz bei Risikoeintritt nach Risikobegrenzungsmaßnahmen. Für den AIF waren im Berichtszeitraum die nachfolgend beschriebenen Risiken wesentlich:

Liquiditätsrisiken

Die nachfolgend genannten Risiken münden in dem für den AIF letztlich zentralen Liquiditätsrisiko. Die Liquiditätsrisikosituation wird durch die KVG, unter anderem im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Stresstests, fortlaufend überwacht. Der AIF befindet sich derzeit in einer relativ frühen Phase in seinem Gesamtlebenszyklus und verfügt daher über eine noch verhältnismäßig hohe Liquiditätsquote. Daher ist das Risiko des AIF, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen zu können, derzeit als gering einzustufen.

Wertschwankungen (Marktpreisrisiken)

Die Berichtsgesellschaft stellt den jeweiligen Zielfonds Kapital zur Verfügung, welches diese wiederum in Zielunternehmen investieren. Die Zielunternehmen operieren ihrerseits unter Einsatz der erhaltenen finanziellen Mittel entsprechend ihrem jeweiligen Unternehmenszweck. Die Berichtsgesellschaft, die Zielfonds und die Anleger tragen somit die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken der Zielunternehmen, wie zum Beispiel das Auftreten von Wirtschaftskrisen oder Fehleinschätzungen des Managements. Eingetretene Risiken auf Zielunternehmensebene beeinflussen deren Marktwert und können bis zur Insolvenz eines Zielunternehmens führen, wodurch letztlich auch ein Totalverlust des von den Anlegern investierten Kapitals entstehen kann. Insbesondere die weltweite Verbreitung des neuartigen Coronavirus seit Beginn des Jahres 2020 sowie die von Bund und Ländern zur Bekämpfung dieser Epidemie getroffenen Maßnahmen (Kontakt- und Ausgangsverbote bzw. -beschränkungen) können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielunternehmen auswirken.

Die regelmäßig berichteten Unternehmenswerte fußen auf Stichtagsbewertungen. Aus diesen Bewertungen resultieren für den AIF jedoch zunächst lediglich unrealisierte Gewinne oder Verluste zu einem bestimmten Zeitpunkt, die keinerlei unmittelbaren Einfluss auf dessen aktuelle Liquiditätsrisikosituation entfalten. Dennoch besteht insbesondere auf Grund der aktuellen Corona-Pandemie die Gefahr einer verzögerten Rückflussentwicklung durch eine Erhöhung von Liquiditätsreserven auf Zielfondsebene sowie erst später möglichen Unternehmensverkäufen. Ebenso könnten die erzielbaren Veräußerungserlöse für die Zielunternehmen negativ beeinträchtigt werden. Diese Effekte wiederum, könnten dann jedoch mittelbar negative Auswirkungen auf die zukünftige Liquiditätsrisikosituation des AIF entfalten.

Durch die Sicherstellung einer ausreichend breiten Streuung wie beispielsweise über Finanzierungsanlässe sowie Regionen versucht das Risikomanagement die eingangs beschriebenen Risiken in ihrer Wirkung abzumildern und trägt zur aktiven Vermeidung sogenannter Klumpenrisiken bei.

Gegenparteirisiken

Bedingt durch die relativ geringe Fondsgröße des AIF besteht die Gefahr, dass keine ausreichende Anzahl an verschiedenen Zielfonds gezeichnet werden kann, da die häufig von Private Equity Zielfonds verlangte Mindestzeichnungssumme von rund 10 Mio. EUR bzw. USD nicht aufgebracht werden kann (Allokationsrisiko). In der Folge könnte die erreichbare Diversifikation des AIF eingeschränkt sein.

Der Gefahr einer nur geringen erreichbaren Diversifikation, resultierend aus einem relativ geringen Fondsvolumen des AIF, wurde bereits in der Konzeptionsphase des AIF begegnet. Durch die gewählte Investitionsstruktur können auch AIF mit geringer Fondsgröße ausreichend diversifiziert werden. Dies wird beispielsweise durch die konzeptionell vorgesehene Möglichkeit Investitionen in Zielfonds tätigen zu können, welche ihrerseits nach einem Dachfondskonzept agieren, erreicht.

Währungsrisiken

Die Berichtsgesellschaft warb Anlagegelder in Euro ein und tätigt ebenso alle Auszahlungen an die Anleger in Euro. Der Investitionsschwerpunkt des AIF liegt grundsätzlich auf der Beteiligung an Private Equity Zielfonds weltweit. Die Investitionen des AIF in diese Zielfonds werden zum Ende der Investitionsphase des AIF zum überwiegenden Teil in Euro (mind. 70 %) erfolgt sein, jedoch können auch bis zu max. 30 % in Fremdwährungen investiert werden. Die Investitionen der Zielfonds in Zielunternehmen können ebenso in Fremdwährungen erfolgen. Damit ist das Ergebnis der Berichtsgesellschaft zum Teil unmittelbar und mittelbar auch von den hieraus resultierenden möglichen Wechselkurs- und Währungsrisiken abhängig.

Das Risikomanagement trägt durch geeignete Verfahren dazu bei, diese Risiken für den AIF zu minimieren. So wird der AIF beispielsweise nach Tätigung von Investitionen in Fremdwährung ausreichende Liquiditätsreserven in den relevanten Fremdwährungen vorhalten (geglätteter Durchschnittskurs) um Kapitalabrufe, die in Fremdwährung erfolgen, in eben dieser finanzieren zu können. Darüber hinaus werden Rückflüsse aus Zielfondsbeteiligungen in Fremdwährungen zunächst den jeweiligen Fremdwährungs-Liquiditätsreserven zugeführt. Erst nach dem Ende der Kapitalabrufe der jeweiligen Zielfonds werden die Fremdwährungs-Liquiditätsreserven sukzessive aufgelöst und zurück in Euro getauscht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, das allen Kapitalabrufen in Fremdwährung inhärente Transaktions- und Operationsrisiko zu reduzieren.

Rechtsrisiken

Nach den für den AIF gültigen Regulierungsvorschriften dürfen neue Investitionen in Zielfonds nur nach vorheriger Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch einen externen Bewerter erfolgen. Die Kosten des Gutachtens hat der AIF zu tragen. Die Bereitschaft zur Mandatsübernahme der externen Bewerter sowie die resultierenden Kosten für das Gutachten hängen unmittelbar von der Komplexität des Bewertungsobjektes (Lebenszyklusphase des Zielfonds, strukturelle bzw. vertragliche Komplexität) ab. In der Folge bestehen für den AIF die Gefahr einer steigenden Kostenbelastung sowie die Gefahr von Einschränkungen im Rahmen der Investitionstätigkeit.

Um die Wirkung der oben beschriebenen Risiken abzumildern, hat die KVG Mandatsbeziehungen zu mehreren, von den Aufsichtsbehörden genehmigten externen Bewertern aufgebaut und ergreift aktiv Maßnahmen um die Kostenbelastungen für den AIF so gering wie möglich zu halten.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken erwachsen für den AIF aus der Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen eintreten. Risiken können hierbei unmittelbar auf Ebene des AIF oder mittelbar auf Ebene der KVG entstehen.

Für beide Fälle hat das Risikomanagement Vorkehrungen getroffen. So wurden beispielsweise die aus Sicht der Geschäftsführung wesentlichen Risiken (Kernrisiken), für die auf Grund ihrer Signifikanz eine fortlaufende Überwachung und Steuerung unabdingbar ist, auf beiden Ebenen identifiziert und in Risikokatalogen abgebildet. Weiterhin wurden ein Organisationshandbuch sowie zugehörige Abteilungshandbücher erarbeitet, in denen Präventionsstrategien und Eskalationsstrategien kodifiziert sind, um den Eintritt von Risiken weitgehend vermeiden bzw. eingetretene Risiken sicher beherrschen zu können.

Fazit

Zum Berichtszeitpunkt sind der Geschäftsführung neben den potentiellen negativen Entwicklungen aus der Corona-Pandemie keine Tatsachen bekannt, die für die Zukunft eine überdurchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit einzelner, sich aus der laufenden Marktbeobachtung durch die Berichtsgesellschaft ergebender, systemimmanenter Risiken auf Ebene von (potentiellen) Private Equity Zielfonds erwarten lassen. Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können den künftigen Erfolg der Gesellschaft jedoch grundsätzlich beeinflussen. Der akute Eintritt bestandsgefährdender Risiken war zum Berichtszeitpunkt nicht erkennbar.

Prognosebericht

Die Gesellschaft befindet sich in der Investitionsphase und tritt erst mit Ablauf des 31.12.2020 in Liquidation. Das Portfolio der Gesellschaft befindet sich derzeit weiter im Aufbau. Der AIF befindet sich in einer frühen Phase in seinem Lebenszyklus, welche durch Investitionstätigkeit und die damit einhergehenden, für Private Equity typischen, Anfangsverluste („J-Kurve“) geprägt ist. Erst mit zunehmender Reife der Portfoliounternehmen ist zu erwarten, dass es in erheblichen Umfang zu Veräußerungen der Zielunternehmen kommt. Daher sollten, der Konzeption entsprechend, erst in der Liquidationsphase korrespondierende Gewinnrealisierungen in größerem Umfang erfolgen. Für das laufende Geschäftsjahr geht die Geschäftsführung daher von einem leicht verbesserten und positiven realisierten Ergebnis aus. Diese Einschätzung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt zukünftiger negativer Entwicklungen und Maßnahmen von der Staatengemeinschaft im Rahmen der Corona-Pandemie. Hieraus resultierende Bewertungsrückgänge der Zielfondsportfolien sowie verzögerte oder sinkende Gewinnrealisierungen könnten indirekt zu einem unerwarteten, geringeren realisierten Ergebnis oder einer Verzögerung von Auszahlungen an die Anleger führen.

 

Oberhaching, den 27. Mai 2020

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

1) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/14558/umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-in-den-usa/

2) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/17332/umfrage/arbeitslosenquote-in-den-usa/

3) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/160142/umfrage/arbeitslosenquote-in-den-eu-laendern/

4) https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156282/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-der-eu-und-der-eurozone/ :~:text=Das%20reale%20Bruttoinlandsprodukt%20ber%C3%BCcksichtigt%20die,2%20Prozent%20gegen%C3%BCber%20dem%20Vorjahr.

Bilanz

A. Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
I. Beteiligungen 4.518.418,00 4.465.250,00
II. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 7.844.975,79 7.860.441,13
III. Sonstige Vermögensgegenstände 25.877,00 3.324,00
davon aus Steuern EUR 24.252,00 / Vj: 3.324,00
Summe Aktiva 12.389.270,79 12.329.015,13

B. Passiva

31.12.2019 31.12.2018
I. Rückstellungen 258.312,96 253.806,08
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen 6.744,99 2.174,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 6.744,99 / Vj: 2.174,34
III. Eigenkapital
1. RWB PrivateCapital Emissionshaus AG 9.622,67 9.656,09
2. DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH 962,27 965,61
3. Treugeberkommanditisten 11.666.530,98 11.697.908,77
4. Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 82.592,68 433.486,74
5. Gewinnvortrag/Verlustvortrag nicht realisiert 364.504,24 -68.982,50
Summe Passiva 12.389.270,79 12.329.015,13

Gewinn- und Verlustrechnung

31.12.2019 31.12.2018
I. Erträge
1. Erträge aus Beteiligungen 58.424,02 0,00
2. Zinsen und ähnliche Erträge 49.274,50 6.963,29
3. Sonstige betriebliche Erträge 1.703,00 41.210,45
Summe der Erträge 109.401,52 48.173,74
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -236.701,91 -259.916,19
2. Verwahrstellenvergütung -8.211,00 -8.211,00
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -18.076,62 -10.372,27
4. Sonstige Aufwendungen -33.328,02 -41.925,15
Summe Aufwendungen -296.317,55 -320.424,61
III. Ordentlicher Nettoertrag -186.916,03 -272.250,87
IV. Veräußerungsgeschäfte 155.501,48 0,00
Realisierte Gewinne 155.501,48 0,00
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -31.414,55 -272.250,87
VI. Zeitwertänderung
Erträge aus der Neubewertung 82.592,68 433.486,74
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 82.592,68 433.486,74
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 51.178,13 161.235,87

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Allgemeine Angaben

Die RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, ist eine extern verwaltete geschlossene Investmentgesellschaft (AIF) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 3, 5, 11 und 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sie ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 105879 eingetragen. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden.

Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB i. V. m. § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB i. V. m. § 101 Abs. 1 und 2 KAGB und i. V. m. § 25 KARBV erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeines

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen der §§ 168 f. KAGB i. V. m. §§ 271 f. KAGB und der §§ 26, 28 und 29 KARBV. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. Das Verfahren für die laufende Bewertung folgt dem internationalen Branchenstandard der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“, die als marktübliches Bewertungsmodell i. S. d. § 28 Abs. 1 KARBV angesehen werden können. Hiernach ist der Nettoinventarwert (NAV) einer eingegangenen Zielfondsbeteiligung der zentrale Anknüpfungspunkt für eine Bewertung im Bereich der Anlageklasse Private Equity Dachfonds. Die KVG hat sich daher bei der Auswahl ihres grundsätzlichen Bewertungsmodells entschieden, eine Methode anzuwenden, in welcher der NAV den Ausgangspunkt der Bewertung darstellt. Hierbei wird im Rahmen der laufenden Bewertung geprüft, ob dieser NAV aufgrund individueller Gegebenheiten, vornehmlich bedingt durch bis zum Zeitpunkt der Bewertung erlangte wertaufhellende Erkenntnisse anzupassen ist.

Die Gesellschaft besitzt kein Investmentbetriebsvermögen i. S. d. § 156 Abs. 1 KAGB.

Barmittel und Barmitteläquivalente sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um bestehende und erkennbare Risiken abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

Der Anteil der Vermögensgegenstände, welche gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB schwer zu liquidieren sind, beträgt 37,27 % des Werts des AIF.

Der AIF tätigte im laufenden Geschäftsjahr keine Wertpapier-Geschäfte.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Die Rückstellungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Rückstellungen für laufende Kosten (KVG) 242.212,96 223.592,58
Rückstellungen Abschluss- und Prüfungskosten 16.100,00 12.600,00
Steuerrückstellungen 0,00 17.613,50
Summe 258.312,96 253.806,08

Sämtliche Rückstellungen hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung i. S. d. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgte nicht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 6.744,99 (Vorjahr: EUR 2.174,34).

Keines der Wirtschaftsgüter ist Gegenstand von Rechten Dritter.

Die Entwicklung des Anlagevermögens i. S. d. § 284 Abs. 3 HGB, die Vermögensaufstellung i. S. d. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, die Verwendungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 1 KARBV, die Entwicklungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 2 KARBV, der Ausweis der Kapitalkonten i. S. d. § 25 Abs. 4 KARBV und die Anteile i. S. d. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ergeben sich aus den dem Anhang beigefügten Anlagen.

Anlagenübersicht:

Anlagenbezeichnung Anlagenziffer
Entwicklung des Anlagevermögens Anlage 1
Vermögensaufstellung Anlage 2
Verwendungsrechnung Anlage 3
Entwicklungsrechnung Anlage 4
Ausweis der Kapitalkonten Anlage 5
Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile Anlage 6

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge aus Beteiligungen betrugen im Jahr 2019 insgesamt EUR 58.424,02 (Vorjahr: 0,00).

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen:

2019
EUR
2018
EUR
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1.703,00 5.235,45
Agioerträge 0,00 35.975,00
Summe 1.703,00 41.210,45

Die Verwahrstellenvergütung an die Depotbank CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, betrug EUR 8.211,00 (Vorjahr: EUR 8.211,00).

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten enthalten:

2019
EUR
2018
EUR
Abschluss- und Prüfungskosten 17.567,24 10.060,86
Rechts- und Beratungskosten 509,38 311,41
Summe 18.076,62 10.372,27

Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus:

2019
EUR
2018
EUR
Negativzinsen auf Bankguthaben 20.232,28 25.698,76
Managementgebühren Zielfonds 6.913,00 0,00
Carried Interest 5.502,77 0,00
Nebenkosten des Geldverkehrs 444,13 942,80
Beiträge 235,84 150,00
Zinsen nach § 233a AO 0,00 142,00
Ausgleichszinsen an Zielfonds 0,00 14.991,59
Summe 33.328,02 41.925,15

Im Geschäftsjahr 2019 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen in Höhe von EUR 155.501,48 (Vorjahr: EUR 0,00).

Sonstige Angaben

Der Nettoinventarwert des AIF und der Nettoinventarwert je Anteil i. S. d. § 25 Abs. 3 Nr. 5 und § 14 KARBV i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KAGB betrugen:

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
Nettoinventarwert des AIF 12.124.212,84 12.073.034,71 10.498.883,58
Nettoinventarwert je Anteil 0,9999 0,9957 0,9838

Die Gesamtkostenquote der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an Gesellschafter der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft sowie an Dritte (Verwahrstelle und Vertriebsgesellschaft) gezahlten laufenden Kosten beläuft sich auf 2,36 % (Vorjahr: 2,37 %).

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom AIF im Berichtszeitraum getragenen Kosten (ohne Transaktions- und Emissionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF des laufenden Geschäftsjahres aus.

Die Transaktionskosten betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 189,45 (Vorjahr: EUR 655,15).

Dem AIF wurden Verwaltungsvergütungen i. S. d. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB in Höhe von insgesamt EUR 236.701,91 (Vorjahr: EUR 259.916,19) berechnet.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Zielfonds aus noch nicht eingeforderten Einlagen sowie im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden können (sog. Recallables), bestehen in Höhe von EUR 9.126.127,70 (Vorjahr: EUR 8.899.254,05).

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH, Oberhaching. Ihr Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie ist nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und wird vertreten durch die Geschäftsführer Horst Güdel, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG, und Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Oberhaching, den 27. Mai 2020

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2019

Anschaffungskosten
Beteiligungen 01.01.2019
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2019
EUR
Beteiligungen 4.100.745,76 215.632,30 -245.056,98 4.071.321,08
Summe der Beteiligungen 4.100.745,76 215.632,30 -245.056,98 4.071.321,08
Zeitwertänderungen
Beteiligungen 01.01.2019
EUR
Zuschreibungen
EUR
Abschreibungen
EUR
31.12.2019
EUR
Beteiligungen 364.504,24 82.592,68 0,00 447.096,92
Summe der Beteiligungen 364.504,24 82.592,68 0,00 447.096,92
Verkehrswert
Beteiligungen 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Beteiligungen 4.518.418,00 4.465.250,00
Summe der Beteiligungen 4.518.418,00 4.465.250,00

Sonstiges

VERMÖGENSAUFSTELLUNG zum 31. Dezember 2019

Verkehrswert
EUR
Anteil am Vermögen
%
Beteiligungen
Beteiligungen 4.518.418,00 37,27%
Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 7.844.975,79 64,71%
Sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 25.877,00 0,21%
Rückstellungen
Rückstellungen für Sonstiges -242.212,96 -2,00%
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten -16.100,00 -0,13%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -6.744,99 -0,06%
Nettoinventarwert 12.124.212,84 100,00%

VERWENDUNGSRECHNUNG zum 31. Dezember 2019

2019 Insgesamt
EUR
2018 Insgesamt
EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -31.414,55 -272.250,87
2. Belastung auf Kapitalkonten 31.414,55 272.250,87
3. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

ENTWICKLUNGSRECHNUNG zum 31. Dezember 2019

Kommanditisten
EUR
I. Wert des Kommanditkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 12.073.034,71
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -31.414,55
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 82.592,68
II. Wert des Kommanditkapitals am Ende des Geschäftsjahres 12.124.212,84

AUSWEIS DER KAPITALKONTEN zum 31. Dezember 2019

(gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages und § 25 Abs. 4 KARBV)

Entsprechend der Regelung des § 8 des Gesellschaftsvertrages lassen sich die Kapitalkonten der Komplementärin sowie der Kommanditisten in diesem Geschäftsjahr wie folgt darstellen:

Komplementärin Kommanditisten
RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH RWB PrivateCapital Emissionshaus AG
Kapitalkonten Kontobezeichnungen 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustsausgleichskonto 0,00 0,00 -377,33 -343,91
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Kapitalkonten 0,00 0,00 9.622,67 9.656,09
Kommanditisten
DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH Treugeberkommanditisten
Kapitalkonten Kontobezeichnungen 31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 1.000,00 1.000,00 12.114.542,86 12.114.542,86
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustsausgleichskonto -37,73 -34,39 -448.011,88 -416.634,09
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Kapitalkonten 962,27 965,61 11.666.530,98 11.697.908,77

ÜBERSICHT DER DURCH DIE GESELLSCHAFT GEHALTENEN ANTEILE zum 31. Dezember 2019

Firma Rechtsform Sitz Zeichnungsdatum Währung
Cubera VIII L.P. Kommanditgesellschaft Guernsey 15.12.2016 EUR
MPEP Fund III S.C.S. Kommanditgesellschaft Luxemburg 28.03.2017 EUR
Firma Gesamtfondsvolumen (in Mio.) Kapitalzusage (in Mio.) Verkehrswert
(in Mio. EUR)
Cubera VIII L.P. 405,2 2,0 1,5
MPEP Fund III S.C.S. 83,6 11,0 3,0

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken in Bezug auf die voraussichtliche Entwicklung beschrieben sind.

 

Oberhaching, den 27. Mai 2020

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist noch nicht erfolgt.

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten derRWB Direct Return GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffene wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risikenidentifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 26. Juni 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ziegler, Wirtschaftsprüfer

gez. Bahadin, Wirtschaftsprüferin

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...