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RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG – auch hier ein „mieses Bilanzergebnis“

geralt (CC0), Pixabay
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Das aber nicht im Millionenbereich, sondern im höheren 5-stelligen Bereich, wie man der Bilanz entnehmen kann.

RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG

Oberhaching

Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Grundlagen der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine geschlossene Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Zweck der Gesellschaft ist die Anlage und Verwaltung ihrer Mittel nach einer festen Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB.

Die Berichtsgesellschaft hat potenziellen Anlegern Kommanditbeteiligungen zur Zeichnung angeboten. Der Platzierungsbeginn erfolgte zum 14.02.2018, die Schließung zum 31.12.2019. Die Gesellschaft verfügt über Einzahlungen auf bestehende Kommanditeinlagen in Höhe von insgesamt TEUR 17.988 (Vj. TEUR 14.648). Abzüglich der zum Bilanzstichtag nicht ergebnisberechtigten Einzahlungen ergeben sich daraus 17.987.578 (Vj. 14.629.796) umlaufende Anteile. In Anwendung der Definition im Gesellschaftsvertrag der RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG gilt dabei ein eingezahlter und gewinnbezugsberechtigter Euro als ein Anteil.

Die Gesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF), der von der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) RWB PrivateCapital Emissionshaus AG verwaltet wird, auf den die Vorschriften des KAGB einschließlich der dazu ergangenen unionsrechtlichen Verordnungen anzuwenden sind. Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter und unterhält keine Zweigniederlassungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Teilgesellschaftsvermögen.

Anlageziel des AIF ist die Investition in ein global diversifiziertes Portfolio aus Private Equity Zielfondsbeteiligungen, die ihrerseits direkt oder indirekt in Zielunternehmen investieren. Schwerpunkt sollen Zielfonds sein, die zum Investitionszeitpunkt ihren Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie haben und die ihrerseits die Anlagestrategien Buyout und/​oder Growth verfolgen. Insbesondere bis zur Vornahme der Investitionen und Kapitalabrufe durch die Zielfonds kann ein Anteil von bis zu 100 % des zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals in Vermögensgegenstände nach Maßgabe der §§ 193 bis 195 KAGB zu Zwecken der verzinslichen Liquiditätsanlage gehalten werden. Ein Anteil von maximal bis zu 10 % des Wertes des AIF kann in Derivate mit dem Zweck der Absicherung gegen Wertverluste der von dem AIF gehaltenen Vermögensgegenstände getätigt werden. Falls erforderlich, ist eine Kreditaufnahme für Rechnung des Investmentvermögens zu marktüblichen Bedingungen maximal bis zu einer Grenze in Höhe von 25 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals möglich.

Die Anlagepolitik des AIF ist insbesondere durch die Investitionstätigkeit als Private Equity Dachfonds sowie durch einen definierten Investitionsprozess in Ansehung der Zielfondsbeteiligungen geprägt. Als Anlageziel des AIF sollen im Rahmen eines mehrstufigen und strukturierten Due Diligence Prozesses solche Zielfondsbeteiligungen für das Portfolio des AIF ausgewählt werden, die ein überdurchschnittliches Renditepotential innerhalb der Anlageklasse Private Equity besitzen. Vor der Investition in einen Zielfonds wird für diesen nach definierten Kriterien, wie z. B. der Erfahrung des Managementteams des Zielfonds, ein Stärken-/​Schwächen-Profil erstellt, welches Basis der Investitionsentscheidung des Portfoliomanagements der KVG ist. Zur Erreichung einer innerhalb der Anlageklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit erfolgen die Investitionen der Gesellschaft nach einem Dachfondskonzept und unter Beachtung von detaillierten Allokationsvorgaben, welche eine Mindestdiversifikation und damit einhergehende Risikostreuung sicherstellen sollen.

Wirtschaftsbericht

Makroökonomisches Umfeld

Das Kalenderjahr 2020 war geprägt von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Auswirkungen auf die Wirtschaft. Damit einhergehend haben viele Länder und Regionen, die für bestehende bzw. zukünftige Investitionen der Berichtsgesellschaft bedeutend sind, einen Rückgang der Wirtschaftsleistung zu verzeichnen gehabt. Die Wirtschaftsleistung der Vereinigten Staaten ist gegenüber dem Vorjahr gesunken und zeigte dabei den stärksten Rückgang seit dem Jahr 1946.1) Die ebenfalls gesunkene Wirtschaftsleistung Europas im Jahr 2020 ging mit dem stärksten Rückgang seit Gründung des Währungsraums einher. Der Effekt der Pandemie-Auswirkungen auf die einzelnen Länder Europas fiel dennoch sehr unterschiedlich aus.2) Da sich das Portfolio der Gesellschaft sowie die Portfolien der Zielfonds erst im Aufbau befinden, kann eine Aussage über die Auswirkungen der Spezifika und der erwarteten Wachstumsraten einzelner Länder und Regionen auf die Entwicklung der Zielunternehmen und damit mittelbar der Gesellschaft derzeit noch nicht erfolgen.

Vermögenslage /​ Investitionen

Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus den Beteiligungen an Private Equity Zielfonds, deren Marktwert zum Bilanzstichtag TEUR 5.123 (Vj. TEUR 848) beträgt, sowie Barmitteln und Barmitteläquivalenten in Form von auf Bankkonten gehaltenen Liquiditätsbeständen der Gesellschaft in Höhe von insgesamt TEUR 12.773 (Vj. TEUR 13.885). Der Zuwachs der Beteiligungen resultiert derzeit maßgeblich aus den Kapitalabrufen der Zielfonds sowie Wertsteigerungen. Der gleichzeitig nur relativ gering ausgeprägte Rückgang der Liquiditätsbestände, ist vornehmlich auf die im Geschäftsjahr erhaltenen Einzahlungen auf Kommanditeinlagen zurückzuführen.

Um die notwendige Risikostreuung sicherzustellen, tätigt die Gesellschaft ausschließlich Investitionen nach einem Dachfondskonzept. Zum Bilanzstichtag war sie an insgesamt vier (Vj. drei) Zielfonds beteiligt, von denen drei Zielfonds ihrerseits wiederum nach einem Dachfondskonzept investieren. Diese waren zum Bilanzstichtag an 29 Zielfonds (Vj. neun) beteiligt. Im Berichtszeitraum wurde auf Beschluss der externen KVG eine Beteiligung an einem neuen Zielfonds eingegangen.

Über die bisherige Laufzeit hat die Gesellschaft bis zum Bilanzstichtag 31.12.2020 TEUR 22.000 (Vj. TEUR 12.000) an verbindlichen Investitionszusagen (Commitments) gegenüber Zielfonds abgegeben. Davon entfallen TEUR 20.000 (Vj. TEUR 10.000) auf Zielfonds mit der Anlagestrategie Buyout und/​oder Growth und TEUR 2.000 (Vj. TEUR 2.000) auf Zielfonds, welche andere Anlagestrategien wie beispielsweise Secondary verfolgen (Angaben zu Investitionszusagen gegenüber Zielfonds unter Berücksichtigung von Risikominderungstechniken).

Von diesen Commitments wurden durch die Zielfonds im Geschäftsjahr TEUR 4.057 (Vj. TEUR 722) abgerufen. Von den Zielfonds flossen im Geschäftsjahr TEUR 190 (Vj. TEUR 0) zurück (Zahlungsströme jeweils mit dem Wechselkurs zum Stichtag der Zahlungen umgerechnet).

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus noch nicht eingeforderten Einlagen der Zielfonds sowie mögliche sonstige finanzielle Verpflichtungen im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen der Zielfonds, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden (sog. Recallables), bestehen in Höhe von TEUR 17.293 (Vj. TEUR 11.148).

Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2020 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Agio (TEUR 121; Vj. TEUR 351) sowie aus Veräußerungen (TEUR 115, Vj. TEUR 0).

Verwaltungsvergütungen fielen in Höhe von TEUR 436 (Vj. TEUR 544) an. Diese umfassen wirtschaftlich an die Vertriebsgesellschaft zu leistende Vergütungen sowie laufende Kosten für die Verwaltung des AIF. Andere Aufwendungen beliefen sich auf TEUR 171 (Vj. TEUR 64) und resultieren maßgeblich aus Negativzinsen auf Bankguthaben sowie aus, im Rahmen der Investitionstätigkeit der Gesellschaft entstandenen, Private Equity typischen Ausgleichszinsen.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres und damit die wesentliche Steuerungsgröße bzw. der finanzielle Leistungsindikator beläuft sich auf TEUR -364 (Vj. TEUR -256), wodurch die letztjährige Erwartung der Geschäftsführung eines in etwa auf Vorjahresniveau befindlichen Ergebnisses nicht erfüllt wurde. Ursächlich hierfür war die fortschreitende Investitionstätigkeit der Gesellschaft und die damit einhergehenden für Private Equity typischen Anfangsverluste, im Geschäftsjahr maßgeblich resultierend aus dem Beitritt zu einem Zielfonds mit bereits erheblichen Anfangsinvestitionen im Rahmen von dessen finaler Schließung. Diese hatte sich bedingt durch die Corona-Pandemie verzögert, wodurch der Gesellschaft der Beitritt entgegen den vorherigen Erwartungen möglich wurde. Überdies wurden keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren definiert, da diese auf Ebene des AIF keine wesentliche Steuerungsrelevanz entfalten.

Finanzlage

Der Zuwachs des Beteiligungsvermögens war konzeptionsgemäß zu erwarten und entspricht der fortschreitenden Lebensdauer der Berichtsgesellschaft. Der Rückgang der Barmittel und Barmitteläquivalente spiegelt hierbei die Umschichtung des Vermögens des AIF aus den Liquiditätsbeständen in die Private Equity Zielfondsbeteiligungen und somit die fortschreitende Investitionstätigkeit der Berichtsgesellschaft wider. Diesem standen die während dem Geschäftsjahr 2020 in nennenswertem Umfang vereinnahmten Einzahlungen von Treugeber-Kommanditisten gegenüber, wodurch insgesamt ein nur relativ geringer Rückgang sichtbar wird. Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtszeitraum stets sichergestellt.

Wert und Wertentwicklung

Angesichts der erst zum Ende des Vorjahres beendeten Platzierung und der dadurch noch kurzen Investitionshistorie, bleibt die Wertentwicklung der Berichtsgesellschaft naturgemäß geprägt vom derzeitigen Aufbau der Portfolien der Zielfonds. Erst mit fortschreitender Portfolioreife ist von deutlichen Wertsteigerungen der Beteiligungen und Veräußerungsgewinnen sowie den resultierenden positiven Effekten auf die Wertentwicklung auszugehen. Der Nettoinventarwert je Anteil ist zum Berichtsstichtag in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (siehe Kapitel 3 im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft).

Fazit

In Anbetracht der frühen Phase in ihrem Lebenszyklus verlief die Entwicklung der Gesellschaft im Berichtszeitraum normal und lag unter den Erwartungen des Vorjahres.

Bericht zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (Tätigkeitsbericht)

Die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG wurde mit Wirkung zum 30.01.2018 formal zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft bestellt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG diese Tätigkeit mit Schreiben vom 29.10.2014 genehmigt.

Der Verwaltungsvertrag mit der KVG ist bezüglich seiner wesentlichen Merkmale für die Laufzeit und Liquidationsdauer des AIF auf unbestimmte Zeit fest abgeschlossen. Der Verwaltungsvertrag kann nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Mindestkündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Der Verwaltungsvertrag regelt in seinem Umfang insbesondere das Risiko- und Portfoliomanagement des AIF sowie weitere Verwaltungstätigkeiten, wie die Fondsbuchhaltung und die Anlegerverwaltung, durch die KVG. Im Berichtszeitraum lagen bezüglich dieser genannten Funktionsbereiche keine formalen Auslagerungen im Sinne des § 36 KAGB vor. Lediglich die Funktionsbereiche der Innenrevision, Compliance, Geldwäscheprävention und Investment Controlling waren über das gesamte Geschäftsjahr hinweg sowie der Funktionsbereich Kundenbetreuung bis zum 31. März 2020 auf zentral tätig werdende Einheiten der MPE-Unternehmensgruppe ausgelagert. Die Haftung der KVG ist – soweit gesetzlich zulässig – vertraglich beschränkt. Insbesondere haftet die KVG nicht für einen bestimmten Anlageerfolg des AIF. Bei der Umsetzung der Anlageverwaltung hat die KVG die Vorgaben der Anlagebedingungen und des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Die von der KVG abrechenbaren Gebühren ergeben sich aus den Anlagebedingungen des AIF. Hierbei betragen die von der KVG während der Beitrittsphase berechneten initialen Aufwendungen maximal 5,00 % (inkl. gesetzlicher USt) des Ausgabepreises. Die KVG erhält für die Verwaltung des AIF eine jährliche Vergütung bis zur Höhe von 1,95 % p.a. (inkl. gesetzlicher USt) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des AIF eines Jahres. Diese ist in der Auszahlungsphase ab dem 01.01.2023 auf 1,45 % der Bemessungsgrundlage reduziert.

Mit Ablauf des 31.12.2020 ist Herr Horst Güdel altersbedingt aus dem Vorstand der KVG ausgeschieden. Zum 01.01.2021 wurde Herr Armin Prokscha erstmalig zum Vorstandsmitglied der KVG bestellt. Die KVG hat im Geschäftsjahr an ihre Mitarbeiter, einschließlich der Vorstandsmitglieder, fixe Vergütungen in Höhe von TEUR 3.304 und Weihnachtsgeld in Höhe von TEUR 228 gezahlt. An Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF ausgewirkt hat, wurden insgesamt Vergütungen in Höhe von TEUR 2.749 gezahlt. Der Personalbestand (ohne Vorstand) der KVG belief sich dabei im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres auf 46.

Chancen und Risiken

Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft beteiligt sich entsprechend ihrer Allokationsstrategie grundsätzlich an Private Equity Zielfonds weltweit. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Investitionen in spezialisierte Zielfonds mit Sitz innerhalb des Geltungsbereiches der AIFM-Richtlinie und verfolgten Anlagestrategien wie z. B. Buyout und/​oder Growth.

Durch auf Frühphasenfinanzierungen (Venture Capital) spezialisierte Zielfonds kann die Gesellschaft auch an Unternehmen beteiligt sein, die erst relativ kurze Zeit bestehen oder in ihrem Geschäftsfeld noch über wenig operative Erfahrungen verfügen. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher prinzipiell mit größeren Unsicherheiten behaftet als bei anderen Unternehmensbeteiligungen wie bspw. bei Buyout-Transaktionen. Dem generell erhöhten Performancerisiko eines frühphasenorientierten Zielfonds steht jedoch eine entsprechend größere Wertsteigerungschance gegenüber.

Investitionen in Zielfonds, welche dem Finanzierungsanlass Buyout zuzuordnen sind, stellen grundsätzlich Investitionen in Unternehmen mit einem bereits etablierten Geschäftsmodell dar. Die Prognose der zukünftigen Geschäftsentwicklung dieser Unternehmen ist daher mit geringeren Unsicherheiten behaftet, obwohl auch hier im Einzelfall Wertminderungen bis zum Totalverlust eintreten können.

Eventuelle Wertminderungen einzelner Unternehmen können jedoch durch Wertsteigerungen anderer Investitionen auf Ebene der Zielfonds zumindest ausgeglichen werden. Um eine Risikoreduktion in Bezug auf die Auswirkung des Ausfalls einzelner Zielunternehmen auf den Gesamtfonds zu erreichen, nimmt die Gesellschaft ihre Investitionen nach einem Dachfondskonzept vor und betreibt eine Diversifikation der Investitionen nach verschiedenen Streuungskriterien.

Bei der Durchführung des Risiko- und Liquiditätsrisikomanagements für die Gesellschaft wird ein Bearbeitungs- und Controlling-System eingesetzt, das auch bei der Verwaltung anderer Zweckgesellschaften und AIF durch die RWB PrivateCapital Emissionshaus AG bereits im Einsatz ist. Zur Ermittlung von Liquiditätsrisiken wird durch die Gesellschaft im Rahmen einer kurz- bis mittelfristigen Finanzplanung die Soll-Liquidität mit der Ist-Liquidität verglichen und diese den voraussichtlichen Zahlungsverpflichtungen und Zahlungszeitpunkten gegenübergestellt. Zur Ermittlung der Soll-Liquidität werden eigene sowie allgemein verfügbare Erfahrungswerte über Kapitalabrufe und -rückflüsse zu Grunde gelegt und laufend überwacht. In diesem Zusammenhang werden, soweit notwendig, Maßnahmen zur Vermeidung einer möglichen Liquiditätslücke ergriffen.

Chancen

Die wesentlichen Chancen der Gesellschaft, die sich aus einem Investment in der Anlageklasse Private Equity ergeben, bestehen in einem hohen Renditepotenzial und einer innerhalb der Assetklasse vergleichsweise hohen Anlagesicherheit aufgrund der Konstruktion als Dachfonds und der damit einhergehenden Diversifikation. Aus Sicht der Gesellschaft ist zum Beurteilungszeitpunkt keine Neueinschätzung dieser Chancen geboten, da Unternehmensbeteiligungen auch und gerade über Krisenzeiten hinweg langfristig die höchsten Renditen aller Kapitalanlagemöglichkeiten, bei gleichzeitig vergleichsweise geringer Volatilität, erzielt haben. Insbesondere in Bezug auf die Corona-Pandemie angestrebte Lockerungen bzw. die teilweise Rückkehr zur neuen Normalität könnten zur weiteren Erholung der Gesamtwirtschaft und ceteris paribus der allgemeinen Unternehmenssituation beitragen. Hieraus entsteht die Chance auf Wertaufholungen bzw. -steigerungen in den Zielfondsportfolien, die sich mittelbar positiv auf die Entwicklung der Portfolien der AIF auswirken. Zudem könnten in stark von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen tätige Unternehmen weiterhin einen erhöhten Finanzierungsbedarf aufweisen. Hieraus erwächst auf Zielfondsebene die Chance günstiger Einstandspreise und Zugang zu neuen Unternehmensakquisitionen, verbunden mit einem hohen Renditepotential, an dem mittelbar auch die Berichtsgesellschaft partizipieren würde.

Risiken

Die nachfolgende Darstellung von Risiken erfolgt – wo sinnvoll möglich – zunächst vor Risikobegrenzungsmaßnahmen und beschreibt anschließend eben diese. Die Risiken sind gegliedert nach erwarteter Signifikanz bei Risikoeintritt nach Risikobegrenzungsmaßnahmen. Für den AIF waren im Berichtszeitraum die nachfolgend beschriebenen Risiken wesentlich:

Liquiditätsrisiken

Die nachfolgend genannten Risiken münden in dem für den AIF letztlich zentralen Liquiditätsrisiko. Die Liquiditätsrisikosituation wird durch die KVG, unter anderem im Rahmen von regelmäßig durchgeführten Stresstests, fortlaufend überwacht. Der AIF befindet sich derzeit in einer frühen Phase in seinem Gesamtlebenszyklus und verfügt daher über eine noch verhältnismäßig hohe Liquiditätsquote. Daher ist das Risiko des AIF, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommen zu können, derzeit als gering einzustufen.

Wertschwankungen (Marktpreisrisiken)

Die Berichtsgesellschaft stellt den jeweiligen Zielfonds Kapital zur Verfügung, welches diese wiederum in Zielunternehmen investieren. Die Zielunternehmen operieren ihrerseits unter Einsatz der erhaltenen finanziellen Mittel entsprechend ihrem jeweiligen Unternehmenszweck. Die Berichtsgesellschaft, die Zielfonds und die Anleger tragen somit die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken der Zielunternehmen, wie zum Beispiel das Auftreten von Wirtschaftskrisen oder Fehleinschätzungen des Managements. Eingetretene Risiken auf Zielunternehmensebene beeinflussen deren Marktwert und können bis zur Insolvenz eines Zielunternehmens führen, wodurch letztlich auch ein Totalverlust des von den Anlegern investierten Kapitals entstehen kann. Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen können sich weiterhin negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Zielunternehmen auswirken.

Die regelmäßig berichteten Unternehmenswerte fußen auf Stichtagsbewertungen. Aus diesen Bewertungen resultieren für den AIF jedoch zunächst lediglich unrealisierte Gewinne oder Verluste zu einem bestimmten Zeitpunkt, die keinerlei unmittelbaren Einfluss auf dessen aktuelle Liquiditätsrisikosituation entfalten. Dennoch besteht insbesondere durch nicht eintretende Lockerungen bzw. der erneuten Verschärfung von Maßnahmen (z. B. Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen) wegen weiterhin hoher Inzidenzwerte oder der Unwirksamkeit von Impfstoffen gegen das Corona-Virus die Gefahr einer verzögerten Rückflussentwicklung durch eine Erhöhung von Liquiditätsreserven auf Zielfondsebene sowie erst später möglichen Unternehmensverkäufen. Ebenso könnten die erzielbaren Veräußerungserlöse für die Zielunternehmen negativ beeinträchtigt werden. Diese Effekte wiederum könnten dann jedoch mittelbar negative Auswirkungen auf die zukünftige Liquiditätsrisikosituation des AIF entfalten.

Durch die Sicherstellung einer ausreichend breiten Streuung wie beispielsweise über Finanzierungsanlässe sowie Regionen versucht das Risikomanagement die eingangs beschriebenen Risiken in ihrer Wirkung abzumildern und trägt zur aktiven Vermeidung sogenannter Klumpenrisiken bei.

Gegenparteirisiken

Über die Laufzeit des AIF besteht ein wesentliches Gegenparteirisiko durch die Gefahr des Ausbleibens von zugesagten Ratenzahlungen der Anleger. Nach der Konzeption des AIF können sich Anleger sowohl mit Einmal- wie auch mit Ratenanlagen beteiligen. Hieraus erwächst das Risiko, dass Anleger ihre vertraglich zugesagten Raten nicht weiter bedienen (z. B. wegen Krankheit, beruflicher Situation, Todesfällen). Insbesondere die andauernde Corona-Pandemie und damit einhergehende Maßnahmen können sich mittelbar negativ auf die finanziellen Verhältnisse auf Anlegerebene auswirken, wodurch letztlich ebenso das Risiko des Ausbleibens vertraglich zugesagter Raten erwächst.

Die KVG beachtet diesen Risikofaktor bereits in den Planungsannahmen für weitere Investitionszusagen und hat überdies einen Prozess entwickelt, um ausstehende Raten einzufordern.

Währungsrisiken

Die Berichtsgesellschaft wirbt Anlagegelder in Euro ein und tätigt ebenso alle Auszahlungen an die Anleger in Euro. Der Investitionsschwerpunkt des AIF liegt grundsätzlich auf der Beteiligung an Private Equity Zielfonds weltweit. Die Investitionen des AIF in diese Zielfonds werden zum Ende der Investitionsphase des AIF zum überwiegenden Teil in Euro (mind. 70 %) erfolgt sein, jedoch können auch bis zu max. 30 % in Fremdwährungen investiert werden. Die Investitionen der Zielfonds in Zielunternehmen können ebenso in Fremdwährungen erfolgen. Damit ist das Ergebnis der Berichtsgesellschaft zum Teil unmittelbar und mittelbar auch von den hieraus resultierenden möglichen Wechselkurs- und Währungsrisiken abhängig.

Das Risikomanagement trägt durch geeignete Verfahren dazu bei, diese Risiken für den AIF zu minimieren. So wird der AIF beispielsweise nach Tätigung von Investitionen in Fremdwährung ausreichende Liquiditätsreserven in den relevanten Fremdwährungen vorhalten (geglätteter Durchschnittskurs) um Kapitalabrufe, die in Fremdwährung erfolgen, in eben dieser finanzieren zu können. Darüber hinaus werden Rückflüsse aus Zielfondsbeteiligungen in Fremdwährungen zunächst den jeweiligen Fremdwährungs-Liquiditätsreserven zugeführt. Erst nach dem Ende der Kapitalabrufe der jeweiligen Zielfonds werden die Fremdwährungs-Liquiditätsreserven sukzessive aufgelöst und zurück in Euro getauscht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, das allen Kapitalabrufen in Fremdwährung inhärente Transaktions- und Operationsrisiko zu reduzieren.

Rechtsrisiken

Nach den für den AIF gültigen Regulierungsvorschriften dürfen neue Investitionen in Zielfonds nur nach vorheriger Erstellung eines Bewertungsgutachtens durch einen externen Bewerter erfolgen. Die Kosten des Gutachtens hat der AIF zu tragen. Die Bereitschaft zur Mandatsübernahme der externen Bewerter sowie die resultierenden Kosten für das Gutachten hängen unmittelbar von der Komplexität des Bewertungsobjektes (Lebenszyklusphase des Zielfonds, strukturelle bzw. vertragliche Komplexität) ab. In der Folge bestehen für den AIF die Gefahr einer steigenden Kostenbelastung sowie die Gefahr von Einschränkungen im Rahmen der Investitionstätigkeit.

Um die Wirkung der oben beschriebenen Risiken abzumildern, hat die KVG Mandatsbeziehungen zu mehreren, von den Aufsichtsbehörden genehmigten externen Bewertern aufgebaut und ergreift aktiv Maßnahmen um die Kostenbelastungen für den AIF so gering wie möglich zu halten.

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken erwachsen für den AIF aus der Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen eintreten. Risiken können hierbei unmittelbar auf Ebene des AIF oder mittelbar auf Ebene der KVG entstehen.

Für beide Fälle hat das Risikomanagement Vorkehrungen getroffen. So wurden beispielsweise die aus Sicht der Geschäftsführung wesentlichen Risiken (Kernrisiken), für die auf Grund ihrer Signifikanz eine fortlaufende Überwachung und Steuerung unabdingbar ist, auf beiden Ebenen identifiziert und in Risikokatalogen abgebildet. Weiterhin wurden ein Organisationshandbuch sowie zugehörige Abteilungshandbücher erarbeitet, in denen Präventionsstrategien und Eskalationsstrategien kodifiziert sind, um den Eintritt von Risiken weitgehend vermeiden bzw. eingetretene Risiken sicher beherrschen zu können.

Fazit

Zum Berichtszeitpunkt sind der Geschäftsführung neben den potentiellen negativen Entwicklungen aus der Corona-Pandemie keine Tatsachen bekannt, die für die Zukunft eine überdurchschnittliche Eintrittswahrscheinlichkeit einzelner, sich aus der laufenden Marktbeobachtung durch die Berichtsgesellschaft ergebender, systemimmanenter Risiken auf Ebene von (potentiellen) Private Equity Zielfonds erwarten lassen. Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen können den künftigen Erfolg der Gesellschaft jedoch grundsätzlich beeinflussen. Der akute Eintritt bestandsgefährdender Risiken war zum Berichtszeitpunkt nicht erkennbar.

Prognosebericht

Die Gesellschaft befindet sich aktuell in der Aufbauphase ihres Portfolios und tritt erst mit Ablauf des 31.12.2028 in Liquidation. Diese frühe Phase im Lebenszyklus des AIF ist durch Investitionstätigkeit und die damit einhergehenden, für Private Equity typischen, Anfangsverluste („J-Kurve“) geprägt. Diesen sollten jedoch bereits zunehmende Gewinnrealisierungen aus Veräußerungen von Zielunternehmen des bestehenden Portfolios gegenüberstehen. In Gesamtbetrachtung geht die Geschäftsführung daher für das laufende Geschäftsjahr von einem in etwa ausgeglichenen realisierten Ergebnis aus. Diese Einschätzung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt zukünftiger negativer Entwicklungen und Maßnahmen der Staatengemeinschaft im Rahmen der Corona-Pandemie. Hieraus resultierende Bewertungsrückgänge der Zielfondsportfolien sowie verzögerte oder sinkende Gewinnrealisierungen könnten indirekt zu einem negativen realisierten Ergebnis führen.

 

Oberhaching, den 18. Mai 2021

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

1) https:/​/​archiv.handelsblatt.com/​document/​HBON_​_​HB%2026862188

2) https:/​/​de.statista.com/​statistik/​daten/​studie/​222901/​umfrage/​bruttoinlandsprodukt-bip-in-der-europaeischen-union-eu/​

Bilanz

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
I. Beteiligungen 5.122.800,88 847.502,58
II. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 12.772.695,07 13.885.222,82
III. Sonstige Vermögensgegenstände 26.214,00 0,00
Summe Aktiva 17.921.709,95 14.732.725,40

B. Passiva

31.12.2020 31.12.2019
I. Rückstellungen 327.496,98 220.283,92
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen aus anderen Lieferungen und Leistungen 11.197,65 193.845,18
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 11.197,65 /​ Vj: 193.845,18
III. Sonstige Verbindlichkeiten
Andere 0,00 577,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 0,00 /​ Vj: 577,50
IV. Eigenkapital
1. RWB PrivateCapital Emissionshaus AG 8.172,09 8.545,95
2. DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH 817,21 854,60
3. Treugeberkommanditisten 17.288.944,38 14.312.937,43
4. Nicht realisierte Gewinne aus der Neubewertung 289.400,82 1.841,75
5. Verlustvortrag nicht realisiert -4.319,18 -6.160,93
Summe Passiva 17.921.709,95 14.732.725,40

Gewinn- und Verlustrechnung

31.12.2020 31.12.2019
I. Erträge
1. Zinsen und ähnliche Erträge 5.163,23 0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge 122.429,27 351.385,32
Summe der Erträge 127.592,50 351.385,32
II. Aufwendungen
1. Verwaltungsvergütung -435.615,11 -543.646,56
2. Verwahrstellenvergütung -8.004,00 -11.312,94
3. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -17.692,63 -14.944,44
4. Sonstige Aufwendungen -145.212,03 -37.347,28
Summe Aufwendungen -606.523,77 -607.251,22
III. Ordentlicher Nettoertrag -478.931,27 -255.865,90
IV. Veräußerungsgeschäfte
Realisierte Gewinne 114.815,40 46,21
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -364.115,87 -255.819,69
VI. Zeitwertänderungen
Erträge aus der Neubewertung 289.400,82 1.841,75
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 289.400,82 1.841,75
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -74.715,05 -253.977,94

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

Allgemeine Angaben

Die RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, ist eine extern verwaltete geschlossene Investmentgesellschaft (AIF) in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft i. S. d. § 1 Abs. 3, 5, 11 und 13 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Sie ist beim Amtsgericht München unter der Nummer HRA 108238 eingetragen. Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 264a HGB i. V. m. § 267a Abs. 3 Nr. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss ist gemäß § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 KAGB unter Berücksichtigung der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Soweit sich aus den Vorschriften des KAGB und der KARBV nichts anderes ergibt, sind die Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) anzuwenden.

Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 21 KARBV in Staffelform aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 135 Abs. 4 KAGB i. V. m. § 22 KARBV gegliedert. Der Anhang ist gemäß § 135 Abs. 5 KAGB i. V. m. § 101 Abs. 1 und 2 KAGB und i. V. m. § 25 KARBV erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1 Allgemeines

Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt nach den investmentrechtlichen Grundsätzen der §§ 168 f. KAGB i. V. m. §§ 271 f. KAGB und der §§ 26, 28 und 29 KARBV. Die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) hat hierfür eine interne Bewertungsrichtlinie erstellt, welche Verfahren für die ordnungsgemäße, transparente und unabhängige Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens festlegt. Das Verfahren für die laufende Bewertung folgt dem internationalen Branchenstandard der „International Private Equity and Venture Capital Valuation Guidelines“, die als marktübliches Bewertungsmodell i. S. d. § 28 Abs. 1 KARBV angesehen werden können. Hiernach ist der Nettoinventarwert (NAV) einer eingegangenen Zielfondsbeteiligung der zentrale Anknüpfungspunkt für eine Bewertung im Bereich der Anlageklasse Private Equity Dachfonds. Die KVG hat sich daher bei der Auswahl ihres grundsätzlichen Bewertungsmodells entschieden, eine Methode anzuwenden, in welcher der NAV den Ausgangspunkt der Bewertung darstellt. Hierbei wird im Rahmen der laufenden Bewertung geprüft, ob dieser NAV aufgrund individueller Gegebenheiten, vornehmlich bedingt durch bis zum Zeitpunkt der Bewertung erlangte wertaufhellende Erkenntnisse anzupassen ist.

Die Gesellschaft besitzt kein Investmentbetriebsvermögen i. S. d. § 156 Abs. 1 KAGB.

Barmittel und Barmitteläquivalente sind mit dem Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um bestehende und erkennbare Risiken abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden gemäß § 29 Abs. 3 KARBV mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2.2 Erläuterungen zur Bilanz

Der Anteil der Vermögensgegenstände, welche gemäß § 300 Abs. 1 Nr. 1 KAGB schwer zu liquidieren sind, beträgt 29,13 % des Werts des AIF.

Der AIF tätigte im laufenden Geschäftsjahr keine Wertpapier-Geschäfte.

Die Rückstellungen stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Rückstellungen für laufende Kosten (KVG) 312.639,68 194.010,92
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 14.857,30 13.200,00
Gewerbesteuerrückstellungen 0,00 13.073,00
Summe 327.496,98 220.283,92

Sämtliche Rückstellungen hatten am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eine Abzinsung i. S. d. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB erfolgte nicht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 11.197,65 (Vorjahr: EUR 193.845,18), hierin sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 6.344,65 (Vorjahr: EUR 188.791,62) enthalten.

Keines der Wirtschaftsgüter ist Gegenstand von Rechten Dritter.

Die Entwicklung des Anlagevermögens i. S. d. § 284 Abs. 3 HGB, die Vermögensaufstellung i. S. d. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 KAGB, die Verwendungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 1 KARBV, die Entwicklungsrechnung i. S. d. § 24 Abs. 2 KARBV, der Ausweis der Kapitalkonten i. S. d. § 25 Abs. 4 KARBV und die Anteile i. S. d. § 261 Abs. 1 Nr. 6 KAGB ergeben sich aus den dem Anhang beigefügten Anlagen.

Anlagenübersicht:

Anlagenbezeichnung Anlagenziffer
Entwicklung des Anlagevermögens Anlage 1
Vermögensaufstellung Anlage 2
Verwendungsrechnung Anlage 3
Entwicklungsrechnung Anlage 4
Ausweis der Kapitalkonten Anlage 5
Übersicht der durch die Gesellschaft gehaltenen Anteile Anlage 6

2.3 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsen und ähnliche Erträge wurden im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von insgesamt EUR 5.163,23 (Vorjahr: EUR 0,00) vereinnahmt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen:

2020
EUR
2019
EUR
Agioerträge 121.438,77 350.712,32
Erträge aus der Kapitalabstimmung 500,00 0,00
Erträge aus Rücklastschriftgebühren 370,00 170,00
Erträge aus Ausgleichszahlungen 120,00 0,00
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,50 503,00
Summe 122.429,27 351.385,32

Die Verwahrstellenvergütung an die Depotbank CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München, betrug EUR 8.004,00 (Vorjahr: EUR 11.312,94).

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten enthalten im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von EUR 17.632,63 (Vorjahr: EUR 14.575,06).

Die sonstigen Aufwendungen bestehen aus:

2020
EUR
2019
EUR
Gezahlte Ausgleichszinsen 88.557,83 0,00
Negativzinsen auf Bankguthaben 48.636,66 22.172,82
Management Fees and Expenses 5.151,02 538,72
Nebenkosten des Geldverkehrs 1.730,73 857,74
Beiträge 940,79 175,00
Sonstige Zinsen 130,00 0,00
Aufwendungen aus Anteilsauflösungen 65,00 20,00
Gewerbesteuernachzahlungen 0,00 13.073,00
Werbekosten 0,00 510,00
Summe 145.212,03 37.347,28

Im Geschäftsjahr 2020 sind die wesentlichen Erträge der Gesellschaft solche aus Veräußerungen in Höhe von EUR 114.815,40 (Vorjahr: EUR 46,21).

Das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt EUR 289.400,82 (Vorjahr: EUR 1.841,75) und resultiert aus der Neubewertung der Beteiligungen.

Sonstige Angaben

Der Nettoinventarwert des AIF und der Nettoinventarwert je Anteil i. S. d. § 25 Abs. 3 Nr. 5 und § 14 KARBV i. V. m. § 101 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 KAGB betrugen:

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
Nettoinventarwert des AIF 17.583.015,32 14.318.018,80 5.268.963,46
Nettoinventarwert je Anteil 0,9775 0,9787 0,9888

Die Gesamtkostenquote der an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, an Gesellschafter der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder der Fondsgesellschaft sowie an Dritte (Verwahrstelle und Vertriebsgesellschaft) gezahlten laufenden Kosten beläuft sich auf 2,45 % (Vorjahr: 2,48 %).

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom AIF im Berichtszeitraum getragenen Kosten (ohne Transaktions- und Emissionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des AIF des laufenden Geschäftsjahres aus.

Transaktionskosten wurden weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr gezahlt.

Dem AIF wurden Verwaltungsvergütungen i. S. d. § 101 Abs. 2 Nr. 4 KAGB in Höhe von insgesamt EUR 435.615,11 (Vorjahr: EUR 543.646,56) berechnet. Hiervon entfällt ein Betrag in Höhe von EUR 121.438,77 (Vorjahr: EUR 350.712,32) auf die initialen Aufwendungen, welche der Fondskonzeption gemäß anfallen.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Bei der Gesellschaft bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber den Zielfonds aus noch nicht eingeforderten Einlagen sowie im Zusammenhang mit den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Rückflüssen, für welche die Möglichkeit besteht, dass Teilbeträge hiervon wieder eingefordert werden können (sog. Recallables), bestehen in Höhe von EUR 17.292.703,15 (Vorjahr: EUR 11.148.178,24).

Die im Handelsregister eingetragenen, noch nicht geleisteten Hafteinlagen der Kommanditistin DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH, München, belaufen sich auf EUR 121.210,00 (geleistete Pflichteinlagen: EUR 1.000,00).

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH, Oberhaching. Ihr Stammkapital beträgt EUR 25.000,00. Sie ist nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und wird vertreten durch die Geschäftsführer Horst Güdel, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG (bis 31.12.2020), und Norman Lemke, Vorstand der RWB PrivateCapital Emissionshaus AG.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 keine Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Oberhaching, den 18. Mai 2021

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Anlagen zum Anhang

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS für das Geschäftsjahr 2020

Anschaffungskosten
Beteiligungen 01.01.2020
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2020
EUR
Beteiligungen 851.821,76 4.056.621,51 -70.724,03 4.837.719,24
Summe der Beteiligungen 851.821,76 4.056.621,51 -70.724,03 4.837.719,24
Zeitwertänderungen
Beteiligungen 01.01.2020
EUR
Zuschreibungen
EUR
Abschreibungen
EUR
31.12.2020
EUR
Beteiligungen -4.319,18 289.400,82 0,00 285.081,64
Summe der Beteiligungen -4.319,18 289.400,82 0,00 285.081,64
Verkehrswert
Beteiligungen 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Beteiligungen 5.122.800,88 847.502,58
Summe der Beteiligungen 5.122.800,88 847.502,58

VERMÖGENSAUFSTELLUNG zum 31. Dezember 2020

Verkehrswert
EUR
Anteil am Vermögen
%
Beteiligungen
Beteiligungen 5.122.800,88 29,14%
Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 12.772.695,07 72,64%
Sonstige Vermögensgegenstände
Gewerbesteuerrückforderung 26.214,00 0,15%
Rückstellungen
Rückstellungen für Sonstiges -312.639,68 -1,78%
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten -14.857,30 -0,08%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
aus anderen Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4.853,00 -0,03%
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern -6.344,65 -0,04%
Nettoinventarwert 17.583.015,32 100,00%

VERWENDUNGSRECHNUNG zum 31. Dezember 2020

2020 Insgesamt
EUR
2019 Insgesamt
EUR
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -364.115,87 -255.819,69
2. Belastung auf Kapitalkonten 364.115,87 255.819,69
3. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

ENTWICKLUNGSRECHNUNG zum 31. Dezember 2020

Kommanditisten
EUR
I. Wert des Kommanditkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 14.318.018,80
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenentnahmen -320,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 3.340.031,57
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -364.115,87
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 289.400,82
II. Wert des Kommanditkapitals am Ende des Geschäftsjahres 17.583.015,32

AUSWEIS DER KAPITALKONTEN (gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages und § 25 Abs. 4 KARBV) zum 31. Dezember 2020

Entsprechend der Regelung des § 8 des Gesellschaftsvertrages lassen sich die Kapitalkonten der Komplementärin sowie der Kommanditisten in diesem Geschäftsjahr wie folgt darstellen:

Komplementärin Kommanditisten
RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH RWB PrivateCapital Emissionshaus AG
Kapitalkonten Kontobezeichnungen 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustausgleichskonto 0,00 0,00 -1.827,91 -1.454,05
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe der Kapitalkonten 0,00 0,00 8.172,09 8.545,95
DMK Mittelstandskontor Beteiligungstreuhand GmbH Treugeberkommanditisten
Kapitalkonten Kontobezeichnungen 31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
Kapitalkonto I Einlagenkonto 1.000,00 1.000,00 17.976.578,35 14.636.546,78
Kapitalkonto II Gewinn- und Verlustausgleichskonto -182,79 -145,40 -687.143,97 -323.439,35
Kapitalkonto III Entnahmekonto 0,00 0,00 -490,00 -170,00
Summe der Kapitalkonten 817,21 854,60 17.288.944,38 14.312.937,43

ÜBERSICHT DER DURCH DIE GESELLSCHAFT GEHALTENEN ANTEILE zum 31. Dezember 2020

Firma Rechtsform Sitz Zeichnungsdatum Währung
Commited Advisors Secondary Fund IV S.L.P. Kommanditgesellschaft Frankreich 17.05.2019 EUR
MPEP Fund III S.C.S. Kommanditgesellschaft Luxemburg 02.07.2020 EUR
MPEP Fund IV Europe S.C.S. Kommanditgesellschaft Luxemburg 12.06.2018 EUR
MPEP Fund IV North America S.C.S. Kommanditgesellschaft Luxemburg 12.06.2018 EUR
Firma Gesamtfondsvolumen
(in Mio.)
Kapitalzusage
(in Mio.)
Verkehrswert
(in Mio. EUR)
Commited Advisors Secondary Fund IV S.L.P. 1.580,0 2,0 0,5
MPEP Fund III S.C.S. 161,6 10,0 3,0
MPEP Fund IV Europe S.C.S. 53,8 5,0 0,9
MPEP Fund IV North America S.C.S. 53,8 5,0 0,8

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern, dass nach bestem Wissen der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken in Bezug auf die voraussichtliche Entwicklung beschrieben sind.

 

Oberhaching, den 18. Mai 2021

gez. Horst Güdel

gez. Norman Lemke

für die persönlich haftende Gesellschafterin RWB PrivateCapital Verwaltungs GmbH

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist noch nicht erfolgt.

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

– entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

– vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

– gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

– beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

– ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

– beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

– beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der RWB Direct Return II GmbH & Co. geschlossene Investment-KG, Oberhaching, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffene wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

– identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

– beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 30. Juni 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Ziegler, Wirtschaftsprüfer

gez. Wild, Wirtschaftsprüferin

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